# taz.de -- Rodung des Dannenröder Forstes: „Ich bin nicht Donald Trump“
       
       > Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir verteidigt seine Linie beim
       > Bau der Autobahn 49. Die Rechtslage sei eindeutig.
       
 (IMG) Bild: Fühlt sich zu Unrecht an den Pranger gestellt: Tarek Al-Wazir, Verkehrsminister in Hessen
       
       Berlin taz | Hessens Vize-Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) hat
       seine Linie beim Bau der umstrittenen Autobahn 49 verteidigt. „Der
       Weiterbau der Bundesautobahn 49 ist eine falsche Entscheidung“, sagte
       Al-Wazir am Donnerstag der taz. „Aber sie ist demokratisch durch die Große
       Koalition im Bundestag zustande gekommen, durch die Bundesregierung in
       Auftrag gegeben und höchstrichterlich bestätigt.“
       
       Für das Autobahnteilstück in Hessen wird der Dannenröder Forst, Spitzname:
       „Danni“, gerodet – ein alter Mischwald östlich von Marburg.
       KlimaaktivistInnen hatten den Wald vor über einem Jahr besetzt und darin
       mehrere Baumhäuser errichtet. Die Räumung durch ein Großaufgebot der
       Polizei ist beinahe beendet. Al-Wazir steht im Fokus der Kritik der
       AktivistInnen, weil er als Verkehrsminister des Landes für die
       Bauausführung zuständig ist.
       
       Al-Wazir betonte, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar Fehler bei den
       Prüfschritten im Planfeststellungsbeschluss gefunden habe. Das Gericht habe
       „aber trotzdem ausdrücklich seine Gültigkeit und den Sofortvollzug
       festgestellt“, sagte Al-Wazir. „Ob es mir passt oder nicht: Die Rechtslage
       ist eindeutig, und ich muss mich an sie halten.“ Alles andere wäre Willkür.
       „Ich bin nicht Donald Trump, ich halte mich an Gesetze und akzeptiere
       Gerichtsentscheidungen.“
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni eine Klage von
       Naturschutzverbänden gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen. Zwar stellten
       die Richter fest, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 mit
       Blick auf spätere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu
       wasserrechtlichen Prüfungen „fehlerhaft“ sei. Der Fehler führe aber nicht
       dazu, dass der damals rechtskräftig bestätigte Planfeststellungsbeschluss
       in Frage gestellt werden müsse, [1][hieß es in einer Mitteilung des
       Gerichts.]
       
       ## BUND attackiert Al-Wazir
       
       Die Regeln des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes böten „ausreichende
       Möglichkeiten“, um den Beschluss an wasserrechtliche Vorgaben anzupassen,
       betonten die Richter. Das Urteil wird vom Umweltverband BUND und von dem
       Grünen Al-Wazir unterschiedlich ausgelegt. Beide sehen sich in ihrer Sicht
       bestätigt.
       
       Hessens BUND-Landeschef Jörg Nitsch sah vor gut einer Woche Spielräume für
       Al-Wazir, um die Rodungen zu stoppen. Es dürfe von dem Verkehrsminister
       erwartet werden, „dass er einen gerichtlich für rechtswidrig befundenen
       Planfeststellungsbeschluss nicht durchführen lässt, ohne das zur
       Fehlerheilung vorgesehene gesetzliche Verfahren durchzuführen“, sagte er.
       
       Al-Wazir schoss kurz darauf in einem Brief an den BUND-Chef zurück, der der
       taz vorliegt – und verwies darauf, dass das Gericht die Gültigkeit des
       Beschlusses festgestellt habe. „Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Sie
       (...) öffentlich den Eindruck erwecken, ich könne den Baustopp anordnen,
       den das Bundesverwaltungsgericht dem BUND im Sommer verwehrt hat.“
       
       3 Dec 2020
       
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