# taz.de -- Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Neue Widersprüche
       
       > Erneut bringt der Tatverdächtige die RichterInnen mit widersprüchlichen
       > Angaben ins Wanken. Ein Urteil ist dieses Jahr nicht mehr zu erwarten.
       
 (IMG) Bild: Angeklagter Stephan E. (rechts) und sein Anwalt Mustafa Kaplan im Gerichtssaal
       
       Frankfurt am Main taz | Zum Schluss hat Irmgard Braun-Lübcke noch eine
       Frage an Stephan E., eine einzige. Sie richtet sie direkt an den
       Angeklagten, [1][der ihren Mann Walter Lübcke ermordet haben soll.] „Ist es
       wirklich wahr, dass mein Mann in der letzten Sekunde seines Lebens in das
       Gesicht von Markus H. geschaut hat?“ Stephan E. zögert nur kurz: „Ja.“ –
       „Wirklich?“ – „Ja.“
       
       Nach diesen Worten ist es still am Donnerstag im Saal des
       Oberlandesgerichts Frankfurt [2][bei der 35. Verhandlung des Mordes an
       Walter Lübcke.] Und die Frage von Irmgard Braun-Lübcke ist inzwischen die
       Kernfrage des Prozesses, den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten vom
       1. Juni 2019 verhandelt. Gibt es einen Mörder – oder zwei? Was geschah in
       der Tatnacht wirklich?
       
       Angeklagt im Prozess sind zwei Kasseler Rechtsextreme: Stephan E., 47
       Jahre, vielfach vorbestraft. Und sein früherer Bekannter und
       Kameradschaftsfreund Markus H., der bisher eisern schweigt. Stephan E.
       hatte früh gestanden, von ihm gibt es auch eine DNS-Spur am Tatort. Er habe
       Lübcke allein erschossen, hatte er zunächst gesagt, weil Lübcke Menschen,
       die Geflüchtete ablehnen, scharf kritisiert hatte. Später aber behauptete
       E. nicht er, sondern Markus H. habe geschossen. Und schließlich, im
       Prozess: Er habe doch geschossen, aber Markus H. sei mit vor Ort gewesen
       und habe ihn zur Tat angestachelt.
       
       ## Familie drängt auf Aufklärung
       
       Bis heute versucht das Gericht zu klären, welche Version nun stimmt.
       Zuletzt schien der Senat sich festgelegt zu haben: auf die erste Version,
       mit Stephan E. als Einzeltäter. Schon im Oktober entließ der Senat Markus
       H. aus der Untersuchungshaft. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht mehr,
       dass er mit am Tatort war oder zum Mord anstachelte. Die Aussagen von E.
       dazu seien „äußerst detailarm“, widersprüchlich und „nicht glaubhaft“.
       
       Die Familie Lübcke aber sieht das genau anders. Für sie waren beide Männer
       am Tatort, der Mord eine gemeinschaftliche Tat. Irmgard Braun-Lübcke hatte
       Stephan E. deshalb vor zwei Wochen erneut gebeten, „die volle Wahrheit“ zu
       sagen. Und sie attackierte über ihren Anwalt Holger Matt das Gericht.
       [3][Matt warf diesem via Spiegel „auffallende Freundlichkeit“ gegenüber
       Markus H.] vor. Weitere Aufklärung sei offenbar „nicht gewünscht“. Richter
       Thomas Sagebiel sprach von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Die Nebenklage
       versuche den Senat unter Druck zu setzen.
       
       Am Donnerstag erneuerte Braun-Lübcke ihren Appell an Stephan E.. „Ich bitte
       Sie inständig, wenn Sie uns helfen wollen, beantworten Sie unsere Fragen.
       Wir wollen die Wahrheit, die volle Wahrheit, wie es wirklich war.“ Und
       Stephan E. beginnt noch einmal zu erzählen, teils frei, teils ablesend, mit
       gedrückter Stimme.
       
       Frage für Frage wühlt sich Holger Matt nochmals [4][durch den Mord an
       Walter Lübcke und die Planung.] Stephan E. berichtet, wie er ab 2016 das
       Wohnhaus der Familie im kleinen Istha bei Kassel ausspähte, das erste Mal
       aufgebracht von Nachrichten über die Kölner Silvesternacht. Mal mit Markus
       H. zusammen, mal allein. Wie die beiden Männer Schießübungen abhielten,
       nahe einer Raststelle und in einem Schießverein, teils illegal, ohne sich
       in Listen einzutragen. Und wie sie am 1. Juni 2019 nach Istha fuhren.
       
       Zusammen hätten sie sich auf die Terrasse geschlichen, auf der Walter
       Lübcke saß, schildert Stephan E.. Mit Markus H. habe er ihn beschimpft.
       Lübcke habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, weil er auf dem Stuhl saß.
       Stephan E. stockt, schnieft, tupft sich Tränen weg – man weiß nicht, ob
       gespielt oder in echt. „Dann“, sagt er, „habe ich geschossen“.
       
       ## Markus H. soll dabei gewesen sein
       
       Matt hakt nach. Zu den Ausspähungen, zum Entstehen des Mordplans, und auch
       wie es zu den drei verschiedenen Geständnissen kam. Stephan E. bekräftigt,
       es sei sein früherer Verteidiger Frank Hannig gewesen, der ihn zu der
       zwischenzeitlichen Falschaussage angestiftet habe, dass Markus H. der
       Mordschütze gewesen sei. Inzwischen ermittelt deshalb die
       Staatsanwaltschaft Kassel gegen Hannig.
       
       Auch der Senat reagierte: Er ließ am Mittwoch, auf Antrag der Familie
       Lübcke, Hannigs Handakte zum Fall Lübcke beschlagnahmen. Die RichterInnen
       halten daraus nur wenige Notizen für prozessrelevant, die sie verlesen. Es
       sind Schilderungen der beiden Tatversionen von Stephan E., bei denen Markus
       H. mit dabei war. Dazu Anmerkungen, offenbar von Hannig. „Der verarscht
       uns“, lautet eine. Oder: „Das glaubt keiner.“ Auch dazu wird Stephan E.
       befragt. Und er beteuert erneut, dass es Hannig war, der H. als Schützen
       ins Spiel brachte – um diesen zu einer Aussage zu provozieren.
       
       [5][Vehement blieb Stephan E. dabei, dass er zwar geschossen habe, aber
       auch Markus H. am Tatort war.] Irmgard Braun-Lübcke fragt ihn nach weiteren
       Mittätern. Stephan E. verneint: „Es gab keine anderen Personen.“ Dafür
       nennt er den Mord noch einmal eine „furchtbare Tat“, die nicht
       wiedergutzumachen sei. „Ich verstehe das gesellschaftliche Misstrauen mir
       gegenüber sehr gut.“ Er wolle an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, um
       „weg von den extremen Ansichten“ zu kommen.
       
       Richter Sagebiel beruft schließlich eine Beratungspause ein. Dann verkündet
       er, dass sein Senat nun doch wieder „sehr viele Fragen“ habe. Stephan E.
       liefere „immer wieder neue, situativ angepasste Einlassungsfetzen“. So habe
       dieser erst behauptet, eine Waffe von Markus H. dauerhaft überlassen
       bekommen zu haben, dann nur ab und an. Bei dem Treffen an einer Tankstelle,
       wo er mit H. angeblich den Mordplan schmiedete, will er mal mit Karte, dann
       in bar gezahlt haben. Man müsse den Tatablauf „noch einmal grundsätzlich“
       klären, erklärt Sagebiel. Ein Urteil im Dezember, wie ursprünglich mal
       geplant, werde es daher nicht geben.
       
       3 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
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