# taz.de -- Ermittlungen gegen SS-Wachmann: Anklage entfällt
       
       > Die Ermittlungen gegen Friedrich Karl B. wurden eingestellt. Vorsätzliche
       > Tötungshandlungen konnten nicht belegt werden.
       
 (IMG) Bild: Kann sein, dass einer von ihnen Friedrich Karl B. war: SS-Wachmannschaften im KZ Neuengamme
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen
       Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt.
       Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier erklärte, die Vorwürfe gegen den
       ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme und den
       Außenlagern Meppen-Dalum und Meppen-Versen hätten sich nicht erhärtet. Eine
       Anklage wegen Beteiligung an der Ermordung „von etwa 70 entkräfteten
       Häftlingen“ bei „Evakuierungsmärschen“ erfolgt nicht.
       
       Seit 1959 lebt der Beschuldigte in den USA. Dem deutschen Staatsbürger
       wurde vorgeworfen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945
       „insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der
       Außenlager“ Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. In dem
       Zeitraum war er als Marine-Soldat der SS-Sonderinspektion VII überstellt.
       
       Ab Anfang 1945 mussten die ausländischen Zwangsarbeiter in den beiden
       Lagern im niedersächsischen Meppen Panzer- und Schützengräben und
       Befestigungsbauten anlegen. „Bei dem KZ handelte es sich nicht um ein
       Vernichtungslager“, betonte Kolkmeier. Nicht ohne Grund: Wachmänner, die in
       Vernichtungslagern tätig waren, werden heute als Teil eines Mordsystems für
       schuldig gehalten, auch wenn sie selbst nicht gemordet oder gefoltert
       haben.
       
       Im März 1945 begannen in den Außenlagern die vermeintlichen
       „Evakuierungsmärsche“ zum Hauptlager Neuengamme. Diese Märsche ordnete die
       SS wegen des Herannahens der Front an, Zeugen und Spuren sollten vernichtet
       werden. Bei den „Evakuierungsmärschen“ aus den beiden Lagern kamen vom 26.
       Dezember 1944 bis zum 25. März 1945 insgesamt 379 Gefangene zu Tode.
       Konkrete vorsätzliche Tötungshandlungen wurden lediglich vereinzelt in den
       Lagern, aber „nicht während der Evakuierungsmärsche dokumentiert“, so
       Kolkmeiner.
       
       In den USA läuft gegen B. ein Ausweisungsverfahren. Der 95-Jährige hatte
       Einspruch gegen seine Abschiebung nach Deutschland eingereicht. Eine
       Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen lehnte den Einspruch ab. Denn der
       SS-Wachmann sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der
       Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der
       Einwanderungsbehörde. Die USA böten Kriegsverbrechern keinen Schutz. B.
       gestand in einer Vernehmung in den USA, in Meppen Gefangene bewacht zu
       haben. Misshandlungen will er jedoch nicht beobachtet haben, Todesfälle
       auch nicht. Zur Bewachung eines Marsches sei er nicht eingesetzt gewesen.
       
       Diese Einlassung könne nicht widerlegt werden, das schriftliche Material
       sei vollständig ausgewertet, weitere Beweise lägen nicht vor, erklärte
       Kolkmeier. Überlebende Häftlinge aus den beiden Lagern seien nicht bekannt.
       
       17 Dec 2020
       
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 (DIR) Andreas Speit
       
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