# taz.de -- Bund und Länder streiten um Finanzierung: Ganztagsbetreuung verzögert sich
       
       > Ab 2025 sollte jedes Grundschulkind in Deutschland einen Ganztagsplatz
       > bekommen können, so steht es im Koalitionsvertrag. Nun dauert es bis
       > 2029.
       
 (IMG) Bild: Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt ein Ganztagsangebot
       
       Berlin taz | Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf eine
       Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll ab 2025 stufenweise eingeführt
       werden. Das verkündete Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nach der
       Ministerpräsidentenkonferenz. Bis zum Jahr 2029 solle der Rechtsanspruch
       dann jahrgangsweise aufsteigend umgesetzt werden, sagte Merkel.
       
       Ab 2025 – so hatten es CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart – soll
       jedes Grundschulkind in Deutschland einen Ganztagsplatz bekommen können.
       Ziel der Bundesregierung ist es, an fünf Tagen die Woche jeweils eine
       achtstündige Betreuung anzubieten. Auch in den Ferien sollen die Kinder
       versorgt werden.
       
       Bund und Länder streiten nach wie vor über die Finanzierung des Vorhabens.
       Nach Angaben von Angela Merkel wird sich damit erneut eine Arbeitsgruppe
       befassen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) pocht auf eine schnelle
       Einigung, „sonst ist das Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislatur nicht
       mehr zu schaffen“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
       
       In den Ausbau des Ganztags investiert die Regierung 3,5 Milliarden Euro.
       Das reicht vielen Ländern nicht. „Der Bund stellt einmalig Geld ins
       Schaufenster und bleibt Nachhaltigkeit schuldig“, heißt es etwa aus dem
       sächsischen Kultusministerium. In Sachsen bestünden „erhebliche
       Investitionsbedarfe“: Einrichtungen müssten saniert und etliche
       Erzieher*innen eingestellt werden.
       
       ## Länder fordern mehr Unterstützung
       
       In Rheinland-Pfalz und Bayern ist die Stimmung ähnlich. Die Länder begrüßen
       den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, fordern aber vom Bund, sich auch
       an den laufenden Kosten zu beteiligen. Berlin und Thüringen hingegen sagten
       der taz, dass es nicht an ihnen scheitere, den Rechtsanspruch auf den Weg
       zu bringen.
       
       Derzeit nutzt etwa die Hälfte aller Grundschüler*innen ein Ganztagsangebot.
       Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) erwartet, dass der Anteil im Jahr 2025
       bei 79 Prozent liegen wird. Dann müssten 1,1 Millionen neue Ganztagsplätze
       geschaffen werden. Die Personalkosten für diese zusätzlichen Plätze
       einerseits und den Ausbau bereits bestehender Betreuungsangebote
       andererseits belaufen sich laut DJI und Bertelsmann Stiftung auf 5,3
       Milliarden Euro – pro Jahr.
       
       Um den Ausbau des Ganztags voranzutreiben, hat der Bund den Ländern bereits
       im Juli in einem ersten Schritt 750 Millionen Euro bereitgestellt. Das Geld
       kann aber bis heute nicht fließen, weil sich Baden-Württemberg als einziges
       Land weigert, die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu unterschreiben.
       Der Grund: Knapp 80 Prozent der Ganztagsangebote dort haben kommunale
       Träger und damit keine feste Ganztagsstruktur. Die Bundesregierung sieht
       die Qualitätsstandards bei diesen kommunalen Angeboten aber nicht
       gewährleistet und fordert deshalb, dass Baden-Württemberg sie unter
       Schulaufsicht stellt.
       
       Das baden-württembergische Kultusministerium weigert sich jedoch: „Die
       Angebote haben einen hohen qualitativen Anspruch. Aus unserer Sicht ist die
       Qualität entscheidend und nicht die Frage der Trägerschaft“, sagte die
       Pressesprecherin der taz. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) verlangt
       von der Bundesregierung, auch jene Ganztagsangebote zu fördern, die unter
       kommunaler Aufsicht stehen.
       
       Grundsätzlich begrüßt Baden-Württemberg das Vorhaben der Bundesregierung
       aber, allen Grundschulkindern einen Ganztagsplatz anzubieten. Der Bund
       müsse sich jedoch an den mit dem Rechtsanspruch verbundenen Betriebskosten
       beteiligen.
       
       3 Dec 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rieke Wiemann
       
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