# taz.de -- Smart Home im Kinderzimmer: Wenn der Teddy spioniert
       
       > Die Bundesnetzagentur warnt vor Spielzeug, das mit dem Internet verbunden
       > ist. Daten sind nicht sicher, Käufer*innen können sich strafbar machen.
       
 (IMG) Bild: Wird von der Stiftung Warentest wegen Sicherheitslücken als kritisch eingestuft: smartes Spielzeug
       
       Die Abhöranlage des 21. Jahrhunderts hat runde Ohren, Knopfaugen und ist
       pelzig. Der smarte Teddy und auch andere solche Spielzeuge finden sich in
       vielen Kinderzimmern. Sie können sich mit dem Internet verbinden und sind
       über Bluetooth mit einer App auf dem Smartphone verbunden. Häufig verfügen
       sie auch über einen Lautsprecher und ein Mikrofon. Und genau das kann zum
       Problem werden.
       
       Denn wenn das Mikrofon dem Käufer gegenüber nicht offiziell kommuniziert
       wird und die aufgenommenen Daten ins Netz gesendet werden, kann die
       Bundesnetzagentur Spielzeuge und andere smarte Gegenstände als „versteckte,
       sendefähige Anlage“ einstufen. Die Einführung, der Besitz und das
       Verbreiten einer solchen Anlage ist in Deutschland verboten. In der
       vorweihnachtlichen Einkaufszeit, die dieses Jahr vor allem auf
       Online-Marktplätzen stattfinden wird, [1][warnt die Agentur nun erneut vor
       zwielichtigen Anbieter*innen], die Abhöranlagen verkaufen und
       aufgenommene Daten aus Kinderzimmern an Werbetreibende verkaufen.
       
       Mit versteckten Mikros machen sich allerdings nicht nur die Hersteller,
       sondern auch die Käufer*innen strafbar. Laut Paragraf 90 des
       Telekommunikationsgesetzes (TKG) liegt eine verbotene Sendeanlage vor, wenn
       sie der Form nach einen anderen Gegenstand vortäuscht oder als ein
       Gegenstand des täglichen Gebrauchs getarnt ist.
       
       Erlaubt ist Spielzeug, das etwa Fragen beantwortet, ohne dafür eine
       Internetverbindung aufzubauen und Daten zum Hersteller zu senden. Auch
       Babyphone und smarte Lautsprecher wie Amazon Echo sind erlaubt: Erstere,
       weil klar ist, dass sie der Raumüberwachung dienen; Letztere, [2][weil Echo
       nur bei einem Aktivierungswort Daten ins Netz sendet] und auch klar als
       Mikro erkennbar ist.
       
       ## Smarte Puppe Cayla verboten
       
       Im Jahr 2017 wurde die smarte Puppe Cayla hingegen als verbotene
       Sendeanlage eingestuft. [3][Die Übertragung der Dateien fand per Funk
       statt, weshalb sie laut TKG eine Sendeanlage ist]. Weil Käufer*innen nicht
       auf Anhieb erkennen konnten, dass ein Mikrofon verbaut war, lag zudem eine
       Tarnung vor. Die Bundesnetzagentur forderte daraufhin verschiedene
       Verkaufsstellen dazu auf, die Puppe aus dem Sortiment zu nehmen.
       Käufer*innen mussten Cayla vernichten und sogar [4][einen
       „Vernichtungsnachweis“] einer Abfallwirtschaftsstation an die
       Bundesnetzagentur senden. Wenn sich Betroffene weigern, das Spielzeug zu
       zerstören, drohen Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro. Auch könne man
       strafrechtlich belangt werden.
       
       Nun ist die verbotene Sendeanlage nicht das einzige Problem im
       Kinderzimmer. Wie auch smarte Brotbüchsen und Toaster sind sie häufig nur
       unzureichend gesichert, bemängeln IT-Expert*innen seit Jahren. Beim
       eingangs erwähnten smarten Teddy der Firma CloudPets lagen 2017 etwa mehr
       als 2 Millionen Sprachnachrichten von Eltern und deren Kindern offen im
       Netz. Dazu fanden sich Mailadressen und Passwörter.
       
       Die Firma Mattel leitete die Aufnahmen ihrer smarten Barbiepuppe an
       Werbetreibende weiter. Und über ungesicherte Bluetooth-Verbindungen können
       sich Unbekannte in die Mikrofone einloggen und im Kinderzimmer mithören.
       Kriminelle Hacker*innen könnten die smarte Barbie zusammen mit anderen
       Smart-Home-Geräten dazu nutzen, Websites mit Anfragen zu überhäufen und die
       Server zum Abstürzen zu bringen.
       
       Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur bei der Online-Marktüberwachung
       14.700 Geräte, darunter Smart-Home-Produkte, von Online-Plattformen
       entfernen lassen, [5][schreibt sie]. Durch die Schwemme von ungesicherten
       Smart-Home-Produkten aus dem Ausland rennt sie den Hersteller*innen trotz
       vieler Testkäufe aber trotzdem oft hinterher.
       
       ## Achtung beim Weihnachtskauf
       
       Ist das Gerät dann einmal im Kinderzimmer, kann es schon zu spät sein. Zwar
       sollten sich Eltern informieren, was sie ihren Kindern eigentlich genau
       schenken. Wenn Anbieter*innen aber bewusst täuschen, ist der Gesetzgeber
       gefragt. Ein Vorstoß könnte [6][ein neuer Paragraf des Bürgerlichen
       Gesetzbuchs sein], der Anbieter dazu zwingen soll, Sicherheitsupdates zur
       Verfügung zu stellen, und das über einen längeren Zeitraum.
       
       Ein Entwurf zur Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 sieht
       außerdem vor, dass Hersteller ein Kennzeichen zur IT-Sicherheit an
       Produkten anbringen sollen. Das Bundesamt für Sicherheit in der
       Informationstechnik soll dabei mehr Kompetenzen bekommen. [7][Die
       Kennzeichnung wird aller Voraussicht nach aber freiwillig bleiben]. Der
       Bundestag wird sich [8][mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0] voraussichtlich
       im Laufe des Dezembers beschäftigen.
       
       Beim bevorstehenden Weihnachtskauf sollten Eltern indes genau darauf
       achten, wo das smarte Spielzeug hergestellt wurde und die
       Datenschutzrichtlinien lesen. Und vielleicht tut es ja auch einfach der
       klassische Plüschbär.
       
       2 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20201127_SmartToys.html
 (DIR) [2] https://www.homeandsmart.de/alexa-datenschutz-oder-datenspion
 (DIR) [3] https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170013
 (DIR) [4] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/Vernichtungsnachweis.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [5] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180104_Marktueberwachung.html
 (DIR) [6] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_BereitstellungdigitalerInhalte.pdf;jsessionid=79262444374F65C2DAA544CA1E932F59.1_cid324?__blob=publicationFile&v=1
 (DIR) [7] /Entwurf-des-IT-Sicherheitsgesetzes/!5727138
 (DIR) [8] https://www.isico-datenschutz.de/blog/it-sicherheitsgesetz/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Denis Giessler
       
       ## TAGS
       
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