# taz.de -- Mietendeckel wackelt nicht: Karlsruhe kippt Eilantrag
       
       > Ein Eilantrag zur Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels wurde
       > vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Wohnblocks in Berlin
       
       Berlin afp/taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines
       Berliner Vermieters abgelehnt, die zweite Stufe des sogenannten
       Mietendeckels in der Hauptstadt auszusetzen. Vermietern drohten durch das
       Inkrafttreten keine schweren Nachteile, erklärte das Gericht am Donnerstag
       in Karlsruhe. Die zweite Stufe des Mietendeckels soll am 23. November in
       Kraft treten und sieht die Absenkung vieler Mieten auf gesetzlich
       festgelegte Sätze vor.
       
       Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in
       Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach
       eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Möglicherweise muss sie
       das im kommenden Jahr wieder rückgängig machen – dann entscheidet das
       Bundesverfassungsgericht nämlich grundsätzlich über den Mietendeckel. Darum
       beantragte die Gesellschaft, das Inkrafttreten der zweiten Stufe
       auszusetzen.
       
       Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen
       existenzbedrohende Ausmaße annähmen, erklärte das Bundesverfassungsgericht
       nun. Auch der anzunehmende Verwaltungsaufwand sei kein solch
       schwerwiegender Nachteil. Sollte das Gericht im kommenden Jahr entscheiden,
       dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, könne die zu wenig bezahlte
       Miete einfach rückwirkend eingefordert werden.
       
       ## Gegen rasante Preisentwicklung auf dem Mietmarkt
       
       Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, zeigte sich
       erfreut darüber, dass das Gericht den Eilantrag nun abgelehnt hat. „Die
       heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am
       eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und
       weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner
       Mietenmarkt vorzugehen“, sagte er. „Der endgültigen Entscheidung des
       Verfassungsgerichts über den Mietendeckel im ersten Halbjahr 2021 blicken
       wir zuversichtlich entgegen.“
       
       Die erste Stufe des Berliner Mietendeckels war im Februar in Kraft
       getreten. Mit ihr wurden die Mieten eingefroren. In Karlsruhe sind mehrere
       Klagen gegen das Gesetz anhängig. Die Frage, ob dem Land Berlin die
       Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen des Mietendeckels zustehe, sei
       weiter offen und bedürfe „einer näheren Prüfung im Verfahren der
       Verfassungsbeschwerde“, erklärten die Karlsruher Richter.
       
       29 Oct 2020
       
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