# taz.de -- Legitimierung von Corona-Maßnahmen: Parlamentarier vermissen Demokratie
       
       > Wie können die Parlamente in die Corona-Bekämpfung einbezogen werden?
       > Oppositions-Abgeordnete fordern stärkere Mitwirkung. Bremen prescht vor.
       
 (IMG) Bild: Durchblick haben will auch die Opposition: Ministerpräsident Stephan Weil prüft derweil seine Brille
       
       Hamburg taz | „Reden Sie neben der Gesundheitskrise nicht noch eine
       Demokratiekrise herbei“, warnte der niedersächsische SPD-Abgeordnete Wiard
       Siebels seine Kolleg*innen von FDP und AfD in der Landtagsdebatte am
       Dienstag. Die hatten zuvor, wie der fraktionslose AfD-Abgeordnete Stefan
       Wirtz, geklagt, in der Coronakrise habe der Landtag verbriefte Rechte
       abgegeben. In allen Fragen der Pandemie-Bekämpfung habe er quasi nichts
       mehr zu sagen.
       
       Die Grünen lamentierten nicht, sondern reichten gleich zehn Anträge ein,
       die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung abzuschwächen. Die Rettung
       der Gastronomie und die Öffnung der Tierparks standen dabei im Fokus. Doch
       alle grünen Anträge wurden von SPD und CDU in die Fachausschüsse überwiesen
       und damit auf die lange Parlamentsbank geschoben. Bevor erneut über sie
       entschieden werden kann, dürften sie sich längst überholt haben.
       
       Die niedersächsische Landtagsdebatte zeigt: Im [1][Corona-Zeitalter sucht
       das Parlament seinen Platz.] Seit die wichtigsten Entscheidungen zur
       Pandemie-Bekämpfung von einer informellen [2][Runde der Kanzlerin und der
       16 Ministerpräsident*innen] und Regierenden Bürgermeistern der Stadtstaaten
       getroffen werden, sind die Landtage, Bürgerschaften und auch der Bundestag
       ihrer legislativen Funktion im Kern beraubt. Seit acht Monaten wird per
       Erlass regiert. „Es bedarf aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens
       nun mal kurzfristiger Entscheidungen“, rechtfertigte SPD-Mann Siebels diese
       Praxis.
       
       Möglich macht das Paragraph 80 des Grundgesetzes, in dem steht: „Durch
       Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die
       Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.“ Das
       Gesetz, das dies in Sachen Corona erlaubt, ist das angejahrte
       Infektionsschutzgesetz. Und da in dem Grundgesetzparagraphen das Wort
       „ermächtigt“ steht, sind die Kritiker*innen der Pandemie-Praxis schnell mit
       der Vokabel [3][„Ermächtigungsgesetz“] und einem Vergleich der Gegenwart
       mit dem Dritten Reich dabei.
       
       ## Machtbalance aus den Fugen
       
       Doch auch wer nicht das böse E-Wort benutzt, muss konstatieren: Die
       Machtbalance zwischen Parlament und Exekutive ist aus den Fugen. Die FDP
       spricht von „Parlamentsverzwergung“. Da hilft es auch nichts, wenn der
       SPD-Abgeordnete Siebels aufzählt, wie intensiv der Landtag und seine
       Ausschüsse über die Corona-Maßnahmen informiert wurden. „Unterrichtet
       wurden wir, abstimmen durften wir nicht“, blickt der Grünen-Abgeordnete
       Helge Limburg den gerade in die Ausschuss-Ablage entsorgten Anträgen seiner
       Partei hinterher.
       
       Während in Hannover noch lamentiert wird, verabschiedete der rot-rot-grüne
       Senat in Bremen am Dienstag bereits ein Gesetz „zur Stärkung der
       Beteiligung der Bürgerschaft“ bei Corona-Entscheidungen. Um dieses Ziel zu
       erreichen, sollen alle vom Senat zur Pandemiebekämpfung erlassenen
       Verordnungen von der Bremischen Bürgerschaft „ganz oder teilweise
       aufgehoben oder befristet werden“ können. Die Bürgerschaft kann damit
       zukünftig auch auf Landesebene gegen das Votum der Kanzlerin und der
       Ministerpräsident*innen opponieren.
       
       So weit ist man anderorts noch lange nicht. In der jüngsten
       Bürgerschaftssitzung in Hamburg forderte die vereinte Opposition eine
       Einbeziehung des Parlaments in den Kampf gegen Covid-19. „Die Demokratie
       darf nicht ein Opfer der Pandemie werden“, warnt Anna von Treuenfels von
       der FDP. Wenn das Parlament aus der Pandemiebekämpfung praktisch
       ausgeschlossen bleibe und damit kritische Stimmen nicht in die Debatte
       einflössen, helfe das nur den Corona-Leugner*innen.
       
       Cansu Özdemir, Fraktionschefin der Linkspartei, betonte, „in den ersten
       Wochen der Pandemie war die Einbeziehung des Parlaments nicht möglich“,
       heute aber seien die Alleingänge des Senats „undemokratisch“. Auch Richard
       Seelmaeker von der CDU beklagte ein „Demokratiedefizit“.
       
       In Schleswig-Holstein hingegen nannte der sonst so streitbare
       Oppositionsführer Ralf Stegner (SPD) die Maßnahmen der Landesregierung, die
       oft über Bundesvorgaben hinausgehen, „vernünftig und maßvoll“ und erklärte
       gegenüber der taz: „Insgesamt läuft die Beteiligung des Parlaments und der
       Opposition ordentlich.“
       
       11 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Demokratie-in-Coronapandemie/!5721110/
 (DIR) [2] /Entscheidung-zu-strengeren-Corona-Regeln/!5724471/
 (DIR) [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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