# taz.de -- Krankenhäuser in Coronakrise: Verbot für Kinderbesuch falsch
       
       > Kinder sind keine Menschen zweiter Klasse. Es darf deshalb keine
       > generellen Betretungsverbote für Kinder in Krankenhäusern geben.
       
 (IMG) Bild: Kindern unter 16 Jahren ist der Besuch ihrer Angehörigen in vielen Krankenhäusern derzeit untersagt
       
       In der Coronapandemie erleben wir in Deutschland eine grundlegende
       Geringschätzung der Bedürfnisse von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur
       Regelungsgegenstand von Politik, Institutionen und Verwaltungen. Das zeigt
       sich exemplarisch an vielen Krankenhäusern, die aufgrund der Pandemie ihre
       Regelungen dahingehend verschärft haben, dass Kinder unter 16 Jahren auch
       von dem Besuchen ihrer Angehöriger und sogar ihrer Eltern ausgeschlossen
       werden. Das widerspricht dem Kindeswohlvorrang der
       UN-Kinderrechtskonvention sowie dem Recht auf regelmäßige persönliche
       Beziehungen zu beiden Elternteilen.
       
       Natürlich sehen wir [1][die hohen Anforderungen, denen Krankenhausbetriebe
       aktuell ausgesetzt sind]. Dennoch: Kinder sind keine Menschen zweiter
       Klasse, und es darf keine [2][generellen Betretungsverbote] für Kinder in
       Krankenhäusern geben. Besuchsverbote beispielsweise bei erkrankten
       Elternteilen sind für Kinder nur sehr schwer zu verkraften. Besuche können
       auch gerade kleineren Kindern helfen zu verstehen, warum der Aufenthalt
       nötig ist. Im Übrigen können Besuchsverbote den Genesungsprozess des
       erkrankten Elternteils behindern. Statt eines generellen Betretungsverbotes
       braucht es deshalb verhältnismäßige Regelungen auch für Kinder und
       wirkungsvolle Schutzmaßnahmen, die Patentinnen und Patienten sowie das
       Klinikpersonal schützen.
       
       Die zuständigen Ministerien und Behörden in den Bundesländern sind
       aufgefordert, in ihren Allgemeinverfügungen zur Coronapandemie
       klarzustellen, dass es trotz des Ziels der Eindämmung des Besuchsaufkommens
       keine generellen Betretungsverbote für Kinder geben darf. Sollten
       Krankenhäuser Besuche grundsätzlich auf eine Person pro Tag und Patient
       beschränken, muss es für kleine Kinder, die noch nicht selbstständig einen
       Krankenbesuch machen können, entsprechende Ausnahmen geben, wie es sie
       vielfach für Angehörige von minderjährigen PatientInnen und schwerstkranken
       Menschen, aber auch für Partner von werdenden Müttern gibt.
       
       3 Nov 2020
       
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