# taz.de -- Black-Lives-Matter-Logo auf Taxi: Der Aufkleber bleibt
       
       > Zwei Hamburger Taxifahrer*innen streiten mit Behörden um
       > Black-Lives-Matter-Sticker. Die Frage: Gilt das Logo als politische
       > Werbung?
       
 (IMG) Bild: Konformität, so weit das Auge reicht: Taxischlange in Hamburg
       
       Hamburg taz | Wenn eine Taxifahrerin den Namen ihres Fußballvereins auf die
       Tür ihres Taxis kleben will, kann sie das tun. Genauso könnte jede
       Glückskeks-Weisheit dort stehen oder Werbung für Produkte oder Firmen. Was
       dort aber nicht stehen darf: ein [1][Black-Lives-Matter]-Motiv. Ein
       Taxifahrer-Pärchen aus Hamburg muss sich wohl bald vor Gericht verteidigen,
       weil auf ihren Fahrzeugen das Symbol der Bewegung für die Rechte schwarzer
       Menschen abgebildet ist.
       
       Christiane und Bernd Nolte haben [2][in den 80er Jahren „Das Taxi“ als
       eigenständige linke Genossenschaft gegründet], 2017 wurde der Betrieb von
       Hansa Funktaxi geschluckt. Ende der 80er Jahre fuhr die Flotte von „Das
       Taxi“ mit taz-Werbung – was erlaubt war, denn die Aufkleber der taz waren
       bezahlt und nicht als politisches Statement zu verstehen. Genau hier liegt
       für die Hamburger Behörden das Problem mit den
       Black-Lives-Matter-Aufdrucken auf den Taxis der Noltes.
       
       Taxifahrer*innen müssen sich an Vorschriften halten, was die
       Außengestaltung ihrer Fahrzeuge angeht. Die [3][Verordnung über den Betrieb
       von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr] schreibt unter anderem die
       Lackierung in dem typischen hell-elfenbeinfarbenen Ton und ein Schild auf
       dem Dach vor. Werbung an der Außenfläche ist auf den Türen prinzipiell
       zulässig – „politische und religiöse Werbung“ ist allerdings verboten. Für
       Nahverkehrsbusse gilt das nicht, weshalb etwa die Stadt Hamburg zum
       diesjährigen [4][Christopher Street Day] mit viel PR und der
       Großunternehmerin Olivia Jones den Pride-Bus in Regenbogenfarben
       präsentierte.
       
       Pride-Werbung auf Bussen ist also okay, Werbung für die Rechte Schwarzer
       Menschen auf Taxen nicht? „So ist es, obwohl wir natürlich ebenso hinter
       dem Anliegen von Black Lives Matter stehen“, sagt der Sprecher der
       Hamburger Verkehrsbehörde Dennis Heinert. Bei der Strafandrohung an die
       Noltes habe es leider keinen rechtlichen Spielraum gegeben.
       
       ## Bis zu 10.000 Euro
       
       Doch das Verbot politischer Werbung hat Christiane Nolte schon im 2015
       nicht daran gehindert, Aufkleber der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ auf ihr
       Taxi zu kleben. Die Lampedusa-Gruppe von rund 300 Geflüchteten kämpft seit
       ihrer Ankunft 2014 in Hamburg um ein kollektives Bleiberecht. Die Aufkleber
       brachten Nolte zwei Gerichtsverfahren, die sie verlor, und einen
       Bußgeldbescheid ein.
       
       In einem anderen Verfahren hatten die Noltes jedoch Erfolg: 1995 fuhren sie
       und sechs andere Mitarbeiter*innen von „Das Taxi“ mit den Aufklebern „Alle
       Rassisten sind Arschlöcher. Überall“ der Hamburger Beratungsstelle für
       Geflüchtete „Café Exil“. Ein Kollege hatte sie deshalb angezeigt, die
       Behörde verhängte 275 Mark Bußgeld gegen die Fahrer*innen. [5][Doch ein
       Amtsrichter entschied, dass die Aussage nicht politisch zu werten sei], da
       ihr jede*r folgen müsste, der auf dem Boden der Verfassung stünde.
       Politische Werbung setze hingegen voraus, „daß sich der Inhalt der Äußerung
       von anderen politischen Überzeugungen und Organisationen unterscheiden
       läßt. Daran fehlt es.“ Das, meinen die Noltes jetzt, müsste doch auch für
       die „Black Lives Matter“-Aufkleber gelten.
       
       Die Rechtsabteilung der Hamburger Verkehrsbehörde sieht das anders. „Ich
       rate Ihnen dringend, die Aufkleber sofort – noch heute – von den Taxen zu
       entfernen“, schrieb der Justiziar den Noltes im Juli. Sie hatten sich
       selbst bei der Behörde gemeldet, um ein erneutes Bußgeld zu vermeiden.
       
       „Wenn eines Ihrer Taxen mit dem Motiv von einem Polizeibeamten oder der
       Verkehrsgewerbeaufsicht angetroffen werden sollte, wird eine Anzeige wegen
       Verstoßes gegen politische Werbung unausweichlich sein“, droht der
       Justiziar. Und wendet sich direkt an Christiane Nolte: „Sie sind ja in der
       Vergangenheit bereits mit sogenannten Lampedusa-Aufklebern an Ihren Taxen
       aufgefallen.“ Angesichts dieser „einschlägigen Vorbelastung“ würde das
       Bußgeld dieses Mal wohl wesentlich höher ausfallen, so der Justiziar – „der
       gesetzliche Rahmen reicht bis zu 10.000 Euro.“ Zudem müsse die Fahrerin
       damit rechnen, ihre Zulassung zu verlieren.
       
       Die Noltes, deren Betrieb heute zu Hansa Funktaxi gehört, lassen sich davon
       nicht abschrecken. „Wir lassen die Aufkleber dran“, sagt Bernd Nolte der
       taz. Nur den Schriftzug „Black Lives Matter“ haben sie vorsichtshalber
       entfernt, weil damals beim Lampedusa-Aufkleber negativ zubuche geschlagen
       hatte, dass „Lampedusa in Hamburg“ als Verein eingetragen ist. Deshalb
       wertete der Richter den Aufkleber als Werbung für einen politischen Verein.
       In den USA gibt es mittlerweile auch Black-Lives-Matter-Vereine, weshalb
       die Noltes den BLM-Schriftzug entfernten. Das Motiv, auf dem eine schwarze
       und eine weiße Hand ineinander greifen, prangt dafür jetzt an allen acht
       Taxis ihrer Flotte.
       
       28 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Black-Lives-Matter-Proteste-in-den-USA/!5703846
 (DIR) [2] /!5558359/
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
 (DIR) [4] /Grenzueberschreitende-Pride-Parade/!5706855
 (DIR) [5] /Rassisten-sind-doch-Arschloecher/!3207936/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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