# taz.de -- Rassisten sind doch Arschlöcher
       
       > ■ Eine verfassungsgemäße Aussage, findet das Amtsgericht und spricht
       > Taxifahrer vom Vorwurf politischer Werbung frei Von Ulrike Winkelmann
       
       „Alle Rassisten sind Arschlöcher. Überall“: Keine politische, aber eine
       verfassungsgemäße Aussage, meint das Amtsgericht Hamburg. In einer gestern
       bekanntgewordenen Entscheidung befand das Gericht, daß Taxenunternehmer,
       die bei dem Alternativ-Betrieb das taxi zusammengeschlossen sind, besagten
       Spruch weiterhin auf den Türen ihrer Droschken spazierenfahren dürfen.
       
       Acht von ihnen tragen seit einigen Monaten den „Rassisten“-Aufkleber, der
       für das „Café Exil“ wirbt, eine ehrenamtlich geführte Beratungseinrichtung
       für Flüchtlinge. Nachdem ein Kollege dies bei der zuständigen
       Verkehrsbehörde angezeigt hatte, verhängte diese im November zunächst ein
       Warn- und dann ein Bußgeld über 275 Mark gegen einen der Taxifahrer (taz
       berichtete). Der Grund: „Politische und religiöse Werbung“ an Taxen ist
       „laut § 26 BOKraft“, der für den Taxenbetrieb zuständigen Rechtsnorm,
       unzulässig. Damit soll verhindert werden, daß die Kundschaft sich ihre
       Taxen nach persönlichen Überzeugungen aussucht. Die betroffenen Fahrer
       ignorierten den Bußgeldbescheid vorläufig, schrieben einen Protestbrief an
       Verkehrssenator Eugen Wagner und warteten, bis der Fall im Dezember vor
       Gericht kam.
       
       Politische Werbung, so befindet nun das Amtsgericht in seiner
       Urteilsbegründung, „setzt voraus, daß sich der Inhalt der Äußerung von
       anderen politischen Überzeugungen und Organisationen unterscheiden läßt.
       Daran fehlt es.“ Schließlich seien alle politischen Gruppen, die der
       Verfassung entsprächen, „inhaltlich der auf dem Werbeträger zum Ausdruck
       gebrachten Ansicht.“ Und: „Die stilistische Geschmacklosigkeit ist nicht
       bußgeldbewehrt.“ Die Folge: Das Verfahren wird eingestellt.
       
       „Ein brillantes Urteil“, findet Mattias Neuling, der Anwalt der
       „taxi“-Fahrer. Schon vor einigen Jahren sei ein „taxi“-Kutscher von der
       Anklage freigesprochen worden, „politisch“ geworden zu sein. Bei einer
       Demonstration gegen den Weltwirtschaftsgipfel 1991 in Hamburg hatte er
       innerhalb eines „das taxi“-Konvois eine Stoffpuppe aus dem Kofferraum
       hängen lassen und sie mit dem Schild garniert "Kapitalisten, die letzte
       Tour seid ihr“.
       
       „Glücklich“ ist in diesem Fall auch Martin Beckmann, der nun weiterhin für
       das Café Exil werben darf. Er wertet das Urteil „als Erfolg dessen, daß wir
       an die Öffentlichkeit gegangen sind“. Peter Cornelisen, Leiter der
       Taxenabteilung in der Verkehrsbehörde, ist von der Gerichtsentscheidung
       überrascht: „Ich hätte den Satz von Anfang an für eindeutig politisch
       angesehen“. Er nicht, daß jetzt noch „jemand dagegen angehen wird“. Jo
       Ferschen, Vorstand von „das taxi“, ist's zufrieden: „Wir haben das sowieso
       nicht anders erwartet.“
       
       28 Feb 1996
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Winkelmann
       
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