# taz.de -- Streit um Nominierung im Volleyball: Kein Platz für Willkür
       
       > Ihr Verband hat die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann
       > nicht für Turniere nominiert. Nun haben sie vor Gericht gewonnen.
       
 (IMG) Bild: Verdienen Anerkennung: EM-Silber-Gewinnerinnen Kim Behrens und Cinja Tillmann im Einsatz
       
       Die Meldung kam über den Onlinedienst Instagram und ließ keine Fragen
       offen: „Wir haben gewonnen“, war dort zu lesen. Mit zwei Ausrufezeichen.
       Als Verfasserinnen dieser Neuigkeit gaben sich die beiden
       Beachvolleyball-Profis Kim Behrens (28) und Cinja Tillmann (29) zu
       erkennen. Nun ist es an sich nichts Ungewöhnliches, wenn Athletinnen Siege
       vermelden, schließlich geht es im Spitzensport genau darum.
       
       Doch in diesem Fall handelte es sich um einen besonderen Triumph. Er
       schmeckte ausgesprochen süß, weil er nicht auf dem Sandplatz errungen
       wurde, sondern im Gerichtssaal, und weil er weitreichende Konsequenzen für
       die Sportlandschaft zeitigen kann. Das Landgericht in Frankfurt am Main gab
       der Klage der Spielerinnen gegen Deutschen Volleyball-Verband (DVV) in
       erster Instanz statt und entschied, dass ihnen eine Schadensersatzzahlung
       in Höhe von 17.000 US-Dollar (14.450 Euro) zusteht.
       
       Wie konnte es so weit kommen, dass sich Athletinnen dazu genötigt sehen,
       ihren Dachverband, der doch eigentlich für ihr Wohlergehen Sorge tragen
       soll, vor den Kadi zu zerren? [1][Der DVV hatte Behrens/Tillmann trotz
       sportlicher Qualifikation bei sieben Turnieren der Weltserie nicht
       nominiert] oder sogar abgemeldet. Stattdessen durften die Nationalteams
       starten, selbst wenn sie in der Rangliste weiter hinten rangierten.
       
       Eine Praxis, die die Profis, die für den USC Münster ans Netz gehen, als
       „krasse Ungerechtigkeit“ empfanden, wie Kim Behrens betonte: „Als Athletin
       muss ich vor jeder Saison unterschreiben, dass ich mich an die Regeln des
       Fair Play halte. Und dann werde ich so behandelt.“
       
       ## Weltrangliste zählt nicht
       
       Eine Einigung gab es auch in mehreren Schlichtungsgesprächen nicht, sodass
       das Team klagte. Der Verband erklärte sein Vorgehen damit, er stufe die
       beiden Abwehrspielerinnen ungeachtet ihrer Weltranglistenposition nur als
       fünftbestes deutsches Team ein. Bis zuletzt beharrte der DVV auf seinem
       Recht, bei der Nominierung das letzte Wort zu haben. „Mein Job ist es, den
       Erfolg bei Olympischen Spielen abzusichern“, betonte DVV-Sportdirektor
       Niclas Hildebrand, „weil daran staatliche Fördergelder gebunden sind, die
       für unseren Verband überlebenswichtig sind.“ Um das zu gewährleisten, „muss
       ich nicht der fairste Sportdirektor sein“. Und weiter: „Das mag hart
       klingen, aber in unserer Analyse sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir
       Behrens/Tillmann langfristig nicht zutrauen, die Qualifikation für die
       Olympischen Spiele zu schaffen und dort um eine Medaille mitzuspielen.“
       
       Während die Sportlerinnen das Recht auf Ausübung ihres Berufs einforderten,
       pochte der Verband darauf, Herr über sämtliche Nominierungskriterien zu
       sein. In seinem Selbstverständnis ist der DVV nun deutlich eingebremst
       worden. Das Frankfurter Landesgericht beschränkte den Verband explizit in
       seinem Handlungsspielraum.
       
       Der DVV habe zwei seiner Athletinnen „ohne gerechtfertigten Grund anders
       behandelt“ als andere Teams, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der
       Verband habe zwar eine Monopolstellung, die er jedoch nicht ausnutzen
       dürfe. Vielmehr sei er dazu verpflichtet, „jeden für Wettkämpfe zu
       nominieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt“.
       Die Funktionäre hatten bereits schlecht ausgesehen, [2][als das von ihnen
       verschmähte Duo bei der EM als bestes deutsches Team Silber abräumte], nun
       kommt ein Urteil hinzu, das einer herben Niederlage gleichkommt und zudem
       auch für Athleten aus anderen Sportarten richtungweisend sein könnte.
       
       Paul Lambertz, Fachanwalt für Sportrecht aus Düsseldorf, der das Team
       Behrens/Tillmann vertritt, konstatierte: „Das ist ein tolles Urteil, und es
       ist ein richtiges Urteil. Es zeigt, dass Athleten eine Stimme haben und
       dass sie gehört werden, wenn sie sie erheben.“ Kim Behrens fügte hinzu:
       „Das bestärkt uns in der Überzeugung, für unsere Rechte zu kämpfen. Nicht
       nur für uns selbst, sondern auch für andere Athleten.“ Auf der anderen
       Seite weiß die gebürtige Bremerin auch, „dass uns ein Jahr unserer Karriere
       genommen wurde, das uns niemand zurückgeben kann.“
       
       Dennoch herrschte im Team Behrens/Tillmann „eine Gefühlsmischung aus
       Erleichterung und Stolz“, wie Kim Behrens betonte. „Der Willkür der
       Verbände ist mal wieder ein Riegel vorgeschoben worden“, ergänzte Anwalt
       Lambertz.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb eines Monats nach seiner
       Zustellung kann der DVV Berufung einlegen. Ob die Auseinandersetzung in die
       nächste Instanz geht, ist allerdings offen. Derzeit wolle man sich nicht
       äußern, betonte Hildebrand. Man warte die schriftliche Urteilsbegründung
       ab, „danach werden wir uns sorgfältig damit auseinandersetzen und
       gegebenenfalls weitere Schritte einleiten“. Eine weitere Hausaufgabe hat
       der DVV von Lambertz schon mal mit auf den Weg bekommen: „Die Frage ist
       doch, ob ein Verband für seine Athleten da sein sollte oder die Athleten
       für den Verband.“
       
       8 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Deutsche-Meisterschaft-im-Beachvolleyball/!5708325
 (DIR) [2] https://www.volleyball-verband.de/de/redaktion/2020/september/beach-em--die-beach-em-live-verfolgen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Meininghaus
       
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