# taz.de -- Miete für Geflüchtete: 50 Euro pro Quadratmeter Container
       
       > Der Rechnungshof rügt zu hohe Wohnkosten für Geflüchtete. Deren Miete
       > zahlt der Bund – wie auch die Miete von Hartz-IV-BezieherInnen.
       
 (IMG) Bild: Seit der Bund die Wohnkosten für Geflüchtete übernimmt, sind die Preise sprunghaft angestiegen
       
       Berlin taz | Es ist ein ewiger Zankapfel: Im Bundesrechnungshof gibt es
       eine eigene Abteilung, die sich nur mit den öffentlichen Ausgaben für
       Hartz-IV-EmpfängerInnen beschäftigt. Jetzt rügte Abteilungsleiter Dieter
       Hugo in einer [1][Anhörung] im Bundestag am Montag die
       „Selbstbedienungsmentalität“ mancher Städte und Gemeinden, wenn es darum
       gehe, hohe Gebühren für die Unterbringung Geflüchteter beim Bund geltend zu
       machen.
       
       Anlass der Kritik ist die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den
       Leistungen für Unterkunft und Heizung. Bisher trug der Bund die Hälfte
       dieser Kosten, die andere Hälfte mussten die kommunalen Träger, also die
       Städte und Gemeinden aufbringen. Um die Kommunen zu entlasten, will der
       Bund seine Beteiligung auf rund 75 Prozent der Wohnkosten erhöhen. Bei
       Geflüchteten übernimmt der Bund schon seit dem Jahre 2016 ganze 100 Prozent
       der Wohnkosten.
       
       Vogel rügte, dass die Mittel für die Wohnkosten „nicht wirtschaftlich und
       nicht sparsam“ ausgegeben worden seien. Die Gebühren kommunaler Träger für
       die Unterkunftskosten für Geflüchtete seien „oft mehr als 100 Prozent“ über
       den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe gelegen. Die
       Gebühren beziehen sich auf die Kosten, die die Kommunen für die
       Unterbringung in Heimen, Hostels und Mietwohnungen bei den Jobcentern
       geltend machen.
       
       Verena Göppert, Finanzexpertin beim Deutschen Städtetag, wies die Vorwürfe
       des Rechnungshofes „massiv“ zurück. Es habe sich bei der Unterbringung von
       Geflüchteten um eine besondere Situation gehandelt, sagte sie bei der
       Anhörung zur Gesetzesänderung für eine Entlastung der Kommunen.
       
       ## 20 Prozent Mieterhöhung über zwei Jahre
       
       In einem [2][Bericht] des Rechnungshofs wird moniert, dass auch Kosten in
       den Heimen für Betreuung, für Bewachung, Verpflegung und Strom als
       „Wohnkosten“ bei den Jobcentern geltend gemacht wurden. Als der Bund ab dem
       Jahre 2016 die Unterkunftskosten für Geflüchtete zu 100 Prozent übernahm,
       stiegen die Wohnkosten für Geflüchtete bis zum Jahre 2018 pro
       Bedarfsgemeinschaft um 20 Prozent, bei den Nicht-Geflüchteten hingegen nur
       um ein Prozent, so der Bericht. Für die Unterbringung in einem
       Wohncontainer berechnete eine Kommune dann 50 Euro pro Quadratmeter, davor
       waren es nur 10 Euro gewesen.
       
       Weil viele Geflüchtete [3][keine Mietwohnungen finden], sind sie weiterhin
       in Heimen und Hostels untergebracht. In Berlin etwa leben noch 10.000
       Menschen in Flüchtlingsunterkünften, das ist etwa ein Fünftel der seit dem
       Jahre 2015 eingereisten Geflüchteten im Hartz-IV-Bezug. In den Unterkünften
       liege der Tagessatz bei 27 Euro pro Person, teilte die Berliner
       Senatsverwaltung für Soziales mit.
       
       Die Mietobergrenzen für „angemessene Wohnungen“ für Hartz-IV-Empfänger
       liegen in der Regel unter den Wohnkosten in Heimen. In Berlin
       beispielsweise gilt für einen Alleinstehenden im Hartz-IV-Bezug mit
       Härtefallregelung ein Höchstbetrag von 582 Euro warm als Mietobergrenze.
       Findet ein Hartz-IV-Bezieher keine angemessene Wohnung, ist die Kommune
       verpflichtet, zumindest einen Heimplatz zu stellen, um Obdachlosigkeit zu
       vermeiden.
       
       7 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3czNy1wYS1oYXVzaGFsdC1lbnRsYXN0dW5nLWtvbW11bmVuLTcwNjMyMg==&mod=mod531790
 (DIR) [2] https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/sonderberichte/2020/Stellungnahme_KdU
 (DIR) [3] /Wohnungen-fuer-Gefluechtete/!5641320
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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