# taz.de -- Niedersächsische AfD auf Rechtskurs: Bitte unauffällig bleiben!
       
       > Die Landespartei rät ihren Mitgliedern, radikale Positionen zu
       > verschweigen, um Waffenscheine und Jobperspektiven nicht zu verlieren.
       
 (IMG) Bild: Muss die Freude über seine Wahl nicht verbergen, aber vielleicht rechte Positionen: Jens Kestner
       
       Hamburg taz | Die AfD Niedersachsen sorgt sich um eine mögliche Beobachtung
       durch das Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz. Mit der Wahl von
       Jens Kestner zum Landesvorsitzenden am 12. September hat der Landesverband
       [1][den Weg für eine weitere Entwicklung nach rechts geebnet]. Interne
       Handlungsleitfäden, die der taz vorliegen, sollen den Funktionsträger*innen
       und Mitgliedern der niedersächsischen AfD helfen, als „Beamte, Soldaten und
       Angestellte des öffentlichen Dienstes“ keine beruflichen Probleme zu
       bekommen und als „Jäger, Schützen und sonstige Legalwaffenbesitzer“ ihre
       Waffen zu behalten. Der Tenor der Leitfäden: nach außen möglichst
       vorsichtig auftreten und Rechtsschutz suchen – auch bei den Gewerkschaften.
       
       In den zwei Leitfäden mit jeweils knapp fünf Seiten wird deutlich: Ein
       Hinterfragen der eigenen Positionen, welche zur Beobachtung durch die
       Verfassungsschutzämter führen könnten, ist nicht vorgesehen. Die
       niedersächsische AfD folgt dem Kurs des Thüringischen Landtagsfraktions-
       und Landesvorsitzenden [2][Björn Höcke] weiter in die politische
       Fundamentalposition. Das Datum der internen Handreichung offenbart, dass
       die nicht genannten Autor*innen schon vor der Abwahl der
       Landtagsfraktionschefin Dana Guth als Landesvorsitzende am vorvergangenen
       Sonntag diesen Kurs unterstützten.
       
       In dem Leitfaden für „Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen
       Dienstes“ weist die AfD auf das „politische Spannungsfeld zwischen
       beruflicher Treue und parteipolitischem Engagement“ hin. Offenbar hält sie
       es zudem für nötig, ihre Mitglieder noch mal daran zu erinnern, dass sie
       auch wirklich mit ihrem „gesamten Verhalten zur freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ und für „deren Erhaltung“
       einzutreten haben.
       
       Die „verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung“ dürften
       insbesondere von Beamten und Soldaten nicht zu aktiv „bekämpft und
       diffamiert“ werden. Denn sonst könnten bei Soldat*innen disziplinarische
       Maßnahmen erfolgen wie etwa die Kürzung der Dienstbezüge, ein
       Beförderungsverbot, die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe oder das
       Entfernen aus dem Dienstverhältnis. Bei Angestellten des öffentlichen
       Dienstes seien Abmahnungen bis zur fristlosen Kündigung möglich.
       
       ## Vorsicht mit Forderungen nach einem Systemwechsel
       
       Die Verfasser*innen des Leitfadens raten deshalb, selbst bei „harschen
       Anfeindungen durch den politischen Gegner“ sachlich zu bleiben und den
       Gegner nicht zu verunglimpfen. In einem bestehenden Dienstverhältnis sollte
       die Aussage, „dass das Demokratieprinzip in Deutschland abgeschafft werden
       soll“ nicht fallen. Pauschale Forderungen nach einen Systemwechsel seien
       ebenso zu unterlassen.
       
       Ausbleiben sollte darüber hinaus, auf dem Feld der Migrationspolitik
       bestimmte Menschengruppen generell zu verurteilen. Mit anderen Worten:
       „Pauschalverurteilungen von Flüchtlingen als ‚Asylbetrüger‘ sollten
       unterbleiben“. Und weil eine menschenverachtende Haltung vielleicht
       trotzdem bei dem einen oder anderen Gesprächspartner durschschimmern
       könnte, auch wenn er sich Mühe gibt, Signalwörter zu vermeiden, raten die
       Autor*innen einfach direkt, „jegliches Gespräch im beruflichen Umfeld über
       Politik zu vermeiden“.
       
       Außer rhetorischen Hinweisen gibt der Landesverband den Tipp, bei dem
       Vorwurf eines Treuepflichtverstoßes sofort einen Anwalt hinzuziehen, selbst
       bei einem Personalgespräch. Die Kosten dafür solle die Allgemeinheit
       mittragen, denn als eine günstige Alternative zur Rechtsschutzversicherung
       sei der Beitritt zu einer Gewerkschaft zu empfehlen. Die ständigen
       Anfeindungen der AfD gegen die Gewerkschaften hindert die Rechten nicht
       daran, deren Rechtsschutz für Mitglieder ausnutzen zu wollen.
       
       In dem speziellen Leitfaden für „Jäger, Schützen und [3][sonstige
       Legalwaffenbesitzer]“ weist die AfD darauf hin, dass im „Rahmen der
       Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ seit Februar auch eine Abfrage beim
       Verfassungsschutz über die Betroffenen erfolgen kann. Bisher sei das wegen
       technischer Probleme noch nicht ganz umgesetzt, aber die Auskünfte würden
       zukünftig vollumfänglich erfolgen.
       
       ## Reden ist Silber...
       
       Der Entzug einer Waffenerlaubnis oder eines Jagdscheines könnte sowohl
       Anhänger*innen des „Flügels“ treffen als auch Mitglieder des
       [4][Landesverbandes der Jungen Alternative]. Beide Strukturen wurden
       aufgelöst, der Landesverfassungsschutz stuft sie als verfassungsfeindlich
       ein.
       
       Die anonymen Tippgeber*innen warnen ihre Parteikolleg*innen außerdem vor
       Denunziationen aus dem Kreise der Jägerschaft und Schützenvereine. Deswegen
       sollten politische Gespräche „allenfalls mit engen Vertrauten“ geführt
       werden. Ein Ratschlag sei noch besonders zu beachten: Sollten aus dem
       Umfeld der Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Äußerungen bekannt
       werden“, einfach widersprechen, sich distanzieren und dokumentieren.
       
       20 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
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