# taz.de -- Journalismus-Abgabe in Australien: Facebook gegen Mediengesetz
       
       > Medien in Australien hoffen auf eine Querfinanzierung durch
       > Digitalplattformen wie Facebook und Google. Die allerdings wehren sich.
       
 (IMG) Bild: Sieht seine Geschäftsinteressen geschädigt: Facebook
       
       Klarer kann die Absage nicht sein. Facebook erklärte Montag in einer
       Stellungnahme, dass man, sollte ein Entwurf der australischen
       Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde (ACCC) Gesetz werden, Verlagen
       und Privatpersonen in Zukunft nicht mehr gestatten würde,
       Nachrichteninhalte auf der Plattform zu teilen. Der ACCC-Entwurf sieht die
       Implementierung eines Mechanismus vor, um Teile der durch Werbung
       generierten Umsätze Googles und Facebooks an Verlage weiterzugeben.
       
       Bereits vor zwei Wochen entschied sich Google, [1][öffentlich ihren Dissens
       zu dem Entwurf mitzuteilen]. Damit erklären nun die beiden großen
       Plattformen unmissverständlich ihre Absicht, in der Sache nicht zu
       kooperieren. Facebook begründet diesen Schritt mit einer schweren
       Schädigung der eigenen Geschäftsinteressen, sollte das Gesetz verabschiedet
       werden.
       
       Anders als die europäischen Vorstöße zum Leistungsschutzrecht sieht das
       [2][australische Modell eine verhandelbare, nicht zwingend an tatsächliche
       Reichweiten geknüpfte Entschädigung für die Verlage] vor. Grundlage dafür
       ist die Annahme, dass die Werbeumsätze der Plattformen auf einem
       erheblichen Maß auf der Nutzung journalistischer Inhalte beruhe.
       
       Dem widersprechen Facebook und Google mit Nachdruck. In der Stellungnahme
       vom Montag beschreibt Facebook die wirtschaftlichen Vorteile, die Verlage
       durch die Plattform bereits hätten.
       
       ## Kläglich gescheitert
       
       Analog zu Google wird betont, dass Verlagsinhalte nur einen verschwindend
       geringen Anteil der Gesamtumsätze der Plattformen generierten, ökonomisch
       also verzichtbar wären. Prinzipiell sei man zwar einer besonderen Förderung
       des Journalismus gegenüber aufgeschlossen. Zwangsabgaben an die Verlage und
       deren gesetzliche Bevorteilung, inklusive der Einsicht in Details der
       Algorithmen der Plattformen aber seien unannehmbare Bedingungen.
       
       Versuche verschiedener Staaten, die Plattformen zur Vergütung
       journalistischer Inhalte zu zwingen, [3][sind bislang eher im Sande
       verlaufen]. So endete zum Beispiel die Einführung des
       [4][Leistungsschutzrechts in Spanien mit dem Rauswurf der dortigen Medien]
       aus der Googlesuche.
       
       Wie die ACCC dieses Problem umgehen will, bleibt offen. Schon die Antwort
       auf Google versuchte zwar die vorgebrachten Argumente zu entkräften,
       enthielt aber keinen legislativen Ausweg aus dem Problem, dass den
       Plattformen ihr Angebot nicht vorgeschrieben werden kann.
       
       1 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Leistungsschutzrecht-in-der-EU/!5630343
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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