# taz.de -- Einsätze im Mittelmeer verhindert: NGO-Schiffe dürfen nicht aufbrechen
       
       > Die NGO Mare Liberum beobachtet eigentlich die humanitäre Lage im
       > Mittelmeer. Nun blockieren deutsche Behörden das Auslaufen ihrer Schiffe.
       
 (IMG) Bild: Dürfen wegen einer Festhalteverfügung nicht raus: die Schiffe von Mare Liberum
       
       Berlin taz | Zwei Schiffe der NGO Mare Liberum durften am Donnerstag nicht
       wie geplant ins Mittelmeer aufbrechen. Deutsche Behörden hätten die Schiffe
       „Mare Liberum“ und „Sebastian K“ mit einer Festhalteverfügung blockiert,
       wie die NGO berichtet. Man sei „stinksauer“, erklärte Vorstandsmitglied
       Hanno Bruchmann. Man werde die Entscheidung „sofort per Eilantrag
       anfechten“.
       
       Die Schiffe der Mare Liberum fahren keine Seenotrettungsmissionen,
       beobachten aber seit 2018 die menschenrechtliche Situation für geflüchtete
       Menschen an der Seegrenze zwischen Türkei und Griechenland. Dabei hat die
       NGO mehrfach über [1][rechtswidrige Push-backs der griechischen
       Küstenwache] und über Gewaltanwendung berichtet.
       
       Die Berufsgenossenschaft Verkehr beziehe sich in ihrer Festhalteverfügung
       auf eine [2][Änderung der Schiffssicherheitsverordnung] durch das
       Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vom März dieses
       Jahres. Darin heißt es im Kern, dass für humanitäre Zwecke eingesetzte
       Schiffe unter deutscher Flagge die gleichen Anforderungen hinsichtlich
       Bauweise, Ausrüstung und Besatzung erfüllen müssen, wie sie sonst für die
       gewerbliche Berufsschifffahrt gelten.
       
       „Je nach eingesetztem Bootstyp sind diese Anforderungen mit
       unverantwortlich hohen Kosten im sechsstelligen Bereich verbunden oder aber
       objektiv gar nicht umsetzbar“, erklärte Mare Liberum. Das gelte zum
       Beispiel für ihr Schiff „Sebastian K“, eine handelsübliche Segelyacht.
       
       ## Proteste der NGOs
       
       Die Berufsgenossenschaft Verkehr bestätigte den Sachverhalt. Die Schiffe
       verfügten „nicht über gültige Sicherheitsbefugnisse“. Seit der
       Verordnungsänderung gebe es Ausnahmen für Sportfahrzeuge nur, „wenn sie für
       Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden“. Das sei bei dem von Mare
       Liberum beabsichtigten Einsatzzweck „nicht der Fall“. Die BG Verkehr wies
       darauf hin, dass Schiffe anderer NGOs – etwa die [3][gerade ausgelaufene
       „Sea-Watch 4“] – „mit unseren Sicherheitszeugnissen unterwegs sind“.
       
       [4][Bereits 2019] hatte Mare Liberum für ihr gleichnamiges Schiff eine
       Festhalteverfügung erhalten und erfolgreich dagegen geklagt. Etwa ein Jahr
       später folgte dann die Änderung der Verordnung – „um den Einsatz für die
       Rechte Flüchtender doch noch blockieren zu können“, so die NGO.
       
       Auch das Bündnis Seebrücke reagierte empört auf die Blockade der Schiffe.
       „Im Mittelmeer sterben Menschen, weil gegen internationale Gesetze
       verstoßen wird. Deutschland reiht sich in die Liste der Staaten ein, die
       aktiv gegen humanitäre Hilfe vorgeht“, sagte die Aktivistin Anja Sportelli.
       „Die EU möchte im Mittelmeer keine Beobachter:innen bei ihrem
       völkerrechtswidrigen Tun.“
       
       20 Aug 2020
       
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 (DIR) Dinah Riese
       
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