# taz.de -- Reform des Embryonenschutzgesetzes: Ärzte wollen Eizellspende erlauben
       
       > Die Bundesärztekammer fordert eine Liberalisierung des Embryonenschutzes.
       > Die bisher gültige gesetzliche Regelung sei veraltet, so die Mediziner.
       
 (IMG) Bild: Ein Behälter mit eingefrorenen Eizellen in einem Kinderwunschzentrum in Magdeburg
       
       Berlin taz | Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die
       Fortpflanzungsmedizin in Deutschland zum Wohl von Kindern und Müttern nach
       internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Standards auszurichten.
       Nicht nur die Eizellspende müsse erlaubt werden, sondern auch die
       Identifikation und Auswahl entwicklungsfähiger Embryonen, die bei einer
       künstlichen Befruchtung übertragen werden, forderte der Präsident der
       Kammer, Klaus Reinhardt, in einem am Mittwoch veröffentlichten Memorandum.
       
       Das [1][Embryonenschutzgesetz von 1990] sei „veraltet“, so Reinhardt. Es
       verbietet unter anderem die Eizellspende, erlaubt aber die Samenspende.
       Diese Ungleichbehandlung lasse sich nicht rechtfertigen, erklärte
       Jan-Steffen Krüssel, Vorsitzender des Arbeitskreises „Offene Fragen der
       Reproduktionsmedizin“ bei der Bundesärztekammer. Viele Paare [2][gingen
       dann ins Ausland]. Dort aber werde die Eizellspende oft anonym praktiziert,
       wodurch dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibe.
       
       Aufgehoben werden müsse auch die sogenannte Dreierregel. Sie begrenzt die
       Zahl der Embryonen, die pro Zyklus für künstliche Befruchtungen erzeugt
       werden dürfen, auf drei. Zugleich sieht sie vor, dass nicht mehr Eizellen
       befruchtet als übertragen werden dürfen. Damit ist auch eine Selektion
       ausgeschlossen.
       
       Dies verursache den betroffenen Frauen unnötiges Leid: Viele bekämen
       aufgrund der geltenden Gesetzeslage derzeit Embryonen übertragen, die sich
       niemals zu Kindern entwickeln könnten – und müssten dann die künstliche
       Befruchtungsprozedur wiederholen. Andere durchlebten durch den Transfer
       mehrerer Embryonen ungewollte oder risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften
       – häufiger als überall sonst in der EU. „Es ist beschämend“, sagte Krüssel.
       
       Eine Klarstellung möchte die Bundesärztekammer auch für Embryospenden
       erreichen. Paare, die am Ende einer künstlichen Befruchtung überzählige
       Embryonen haben, können diese derzeit entweder einfrieren, vernichten oder
       anderen Paaren spenden. Nicht geregelt dagegen sind das Verfahren der
       Spende, die Kriterien zur Vergabe der Embryonen sowie Fragen nach dem Recht
       auf Kenntnis der genetischen Abstammung bei Embryospenden.
       
       Zuletzt hatten sich im Jahr 2019 Experten der Nationalen Akademie der
       Wissenschaften Leopoldina für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz
       ausgesprochen. Der Ethikrat hatte bereits 2016 eine gesetzliche
       Klarstellung im Sinne einer Erlaubnis für die Embryospende gefordert. Die
       FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr begrüßte den Vorstoß der
       Ärzteschaft und regte darüber hinaus die Legalisierung der Leihmutterschaft
       an.
       
       Der CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, seit jeher ein
       reproduktionsmedizinischer Hardliner, hat indes deutlich gemacht, dass das
       Embryonenschutzgesetz jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht mehr
       geändert wird.
       
       2 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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