# taz.de -- Reform des Embryonenschutzgesetzes: Ärzte wollen Eizellspende erlauben
> Die Bundesärztekammer fordert eine Liberalisierung des Embryonenschutzes.
> Die bisher gültige gesetzliche Regelung sei veraltet, so die Mediziner.
(IMG) Bild: Ein Behälter mit eingefrorenen Eizellen in einem Kinderwunschzentrum in Magdeburg
Berlin taz | Die Bundesärztekammer hat an den Gesetzgeber appelliert, die
Fortpflanzungsmedizin in Deutschland zum Wohl von Kindern und Müttern nach
internationalen medizinisch-wissenschaftlichen Standards auszurichten.
Nicht nur die Eizellspende müsse erlaubt werden, sondern auch die
Identifikation und Auswahl entwicklungsfähiger Embryonen, die bei einer
künstlichen Befruchtung übertragen werden, forderte der Präsident der
Kammer, Klaus Reinhardt, in einem am Mittwoch veröffentlichten Memorandum.
Das [1][Embryonenschutzgesetz von 1990] sei „veraltet“, so Reinhardt. Es
verbietet unter anderem die Eizellspende, erlaubt aber die Samenspende.
Diese Ungleichbehandlung lasse sich nicht rechtfertigen, erklärte
Jan-Steffen Krüssel, Vorsitzender des Arbeitskreises „Offene Fragen der
Reproduktionsmedizin“ bei der Bundesärztekammer. Viele Paare [2][gingen
dann ins Ausland]. Dort aber werde die Eizellspende oft anonym praktiziert,
wodurch dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibe.
Aufgehoben werden müsse auch die sogenannte Dreierregel. Sie begrenzt die
Zahl der Embryonen, die pro Zyklus für künstliche Befruchtungen erzeugt
werden dürfen, auf drei. Zugleich sieht sie vor, dass nicht mehr Eizellen
befruchtet als übertragen werden dürfen. Damit ist auch eine Selektion
ausgeschlossen.
Dies verursache den betroffenen Frauen unnötiges Leid: Viele bekämen
aufgrund der geltenden Gesetzeslage derzeit Embryonen übertragen, die sich
niemals zu Kindern entwickeln könnten – und müssten dann die künstliche
Befruchtungsprozedur wiederholen. Andere durchlebten durch den Transfer
mehrerer Embryonen ungewollte oder risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften
– häufiger als überall sonst in der EU. „Es ist beschämend“, sagte Krüssel.
Eine Klarstellung möchte die Bundesärztekammer auch für Embryospenden
erreichen. Paare, die am Ende einer künstlichen Befruchtung überzählige
Embryonen haben, können diese derzeit entweder einfrieren, vernichten oder
anderen Paaren spenden. Nicht geregelt dagegen sind das Verfahren der
Spende, die Kriterien zur Vergabe der Embryonen sowie Fragen nach dem Recht
auf Kenntnis der genetischen Abstammung bei Embryospenden.
Zuletzt hatten sich im Jahr 2019 Experten der Nationalen Akademie der
Wissenschaften Leopoldina für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz
ausgesprochen. Der Ethikrat hatte bereits 2016 eine gesetzliche
Klarstellung im Sinne einer Erlaubnis für die Embryospende gefordert. Die
FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr begrüßte den Vorstoß der
Ärzteschaft und regte darüber hinaus die Legalisierung der Leihmutterschaft
an.
Der CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, seit jeher ein
reproduktionsmedizinischer Hardliner, hat indes deutlich gemacht, dass das
Embryonenschutzgesetz jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht mehr
geändert wird.
2 Sep 2020
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(DIR) Heike Haarhoff
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