# taz.de -- Gauweilers Anwalt über EZB-Klage: „EZB führt Verfassungsgericht vor“
       
       > Der ehemalige CSU-Vizechef Peter Gauweiler will den Streit um die
       > Kompetenzen der Europäischen Zentralbank eskalieren. Sein Anwalt im
       > Gespräch.
       
 (IMG) Bild: Bewölkte Aussichten: die Europäische Zentralbank in Frankfurt
       
       taz: Herr Murswiek, das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai das
       billionenschwere Anleihenkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank
       (EZB, siehe Kasten) [1][wegen einer fehlenden Verhältnismäßigkeitsprüfung
       beanstandet]. Am Mittwoch endet nun die Dreimonatsfrist, die Karlsruhe der
       EZB gegeben hat, um den Fehler zu beheben. Was passiert nun? 
       
       Dietrich Murswiek: Der Kläger Peter Gauweiler und ich als sein
       Prozessvertreter werden beim Bundesverfassungsgericht eine
       Vollstreckungsanordnung beantragen. Karlsruhe soll die Bundesbank anweisen,
       sich aus dem EZB-Anleihe-Ankaufprogramm zurückzuziehen. Denn die EZB hat
       [2][die Anforderungen des Gerichts] nicht erfüllt.
       
       Die Bundesregierung, der Bundestag und die Bundesbank sehen das anders. Sie
       sagen einhellig, die EZB habe eine ausreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
       durchgeführt. Reicht Ihnen das nicht? 
       
       Nein. Die EZB-Dokumente, auf die die drei Institutionen sich stützen,
       enthalten – soweit ich sie einsehen konnte – keinen Nachweis einer den
       Anforderungen des Urteils genügenden Verhältnismäßigkeitsprüfung.
       
       Warum halten Sie die Dokumente der EZB für nicht ausreichend? 
       
       Es geht bei dieser Prüfung um die Abwägung zwischen den geldpolitischen
       Zielen der Bank und den Nebenwirkungen auf die Wirtschaftspolitik der
       EU-Staaten – zum Beispiel, dass Sparer und Versicherungsunternehmen keine
       Zinsen mehr bekommen. Die Wirkungen und Nebenwirkungen müssen erst
       beschrieben, dann quantitativ gewichtet und zuletzt gegeneinander abgewogen
       werden. Bei der eigentlichen Abwägung hat die EZB sicher
       Ermessensspielräume, aber es fehlt schon jede Berechnung der Wirkungen. Das
       ist grob mangelhaft.
       
       Ursprünglich wollten Sie doch eine vermeintliche Staatsfinanzierung durch
       die EZB stoppen. Warum ist Ihnen eine perfekte Verhältnismäßigkeitsprüfung
       so wichtig?
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai entschieden, dass kein
       offensichtlicher Verstoß gegen das Verbot der Staatsfinanzierung vorliegt.
       Das akzeptieren wir. Der verbliebene Konflikt geht aber weit über die Frage
       der Verhältnismäßigkeit hinaus. Die EZB will offensichtlich nicht
       akzeptieren, dass ihr ein nationales Verfassungsgericht auch nur minimal
       hineinredet.
       
       Sie sehen bei der EZB eine demonstrative Renitenz? 
       
       Ja. Denn Karlsruhe hat es der EZB eigentlich leicht gemacht, sich mit ein
       paar Dokumenten, Berechnungen und Aussagen aus der Affäre zu ziehen. Die
       EZB will aber offensichtlich das Bundesverfassungsgericht als Institution
       vorführen, die auf ihrem Spielfeld nichts zu sagen hat. Das wird das
       Gericht nicht hinnehmen können.
       
       Die Europäische Zentralbank ist doch unabhängig. Das hat Deutschland einst
       durchgesetzt. 
       
       Natürlich, aber nur solange sich die EZB an ihr geldpolitisches Mandat
       hält. Ob sie ihr Mandat überschreitet und dabei Wirtschaftspolitik oder
       Staatsfinanzierung betreibt, das ist durchaus rechtlich überprüfbar.
       
       Aber ist es nicht auch demonstrativ, dass Karlsruhe nun eine
       Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt, nur um der EZB seine Macht zu
       beweisen? 
       
       Das Gericht hat sich aus Rücksicht auf die EU-Ebene lange zurückgehalten.
       Schon bei seinem ersten EZB-Urteil 2015 hätte es eine Überschreitung des
       EZB-Mandats beanstanden können. Nun hat es sich mit der
       Verhältnismäßigkeitsprüfung ein Thema ausgesucht, das der EZB eigentlich
       nicht wehtut – wenn sie die Anforderungen erfüllt. Es geht darum, der EZB
       die Grenzen aufzuzeigen.
       
       Werden Sie Ihren Antrag auf eine Vollstreckungsanordnung gleich am Mittwoch
       stellen? 
       
       Das ist noch offen. Denn wir haben bisher erst fünf von acht Dokumenten
       gesehen, die die EZB der Bundesregierung übermitteln ließ. Deshalb habe ich
       am letzten Freitag beim Bundesverfassungsgericht vorab beantragt, dass wir
       in der Geheimschutzstelle des Finanzministeriums auch die drei bisher
       geheimen Dokumente einsehen können. Falls ich die Dokumente jetzt noch zu
       sehen bekomme, werde ich sie auswerten, bevor wir unseren Antrag stellen.
       
       5 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Verfassungsrichter-zu-Anleihekaeufen/!5682971
 (DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rs20200505_2bvr085915.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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