# taz.de -- Urteil des BGH zu Suchmaschinen: Google muss nicht vergessen
       
       > Kritische Berichte muss die Suchmachine auch nach Jahren nicht auslisten,
       > urteilt der Bundesgerichtshof. Zumindest nicht, wenn sie stimmen.
       
 (IMG) Bild: Vergisst mein nicht: Firmengebäude von Google in Zürich
       
       Karlsruhe rtr/dpa | Google ist in der Regel nicht verpflichtet, negative,
       aber wahre Berichte über Personen nach wenigen Jahren aus der Trefferliste
       seiner Suchmaschine zu löschen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof
       (BGH) am Montag verkündet und damit eine Klage rechtskräftig abgewiesen.
       Das Informationsrecht der Öffentlichkeit überwiege das Recht der
       Betroffenen auf Schutz ihrer persönlichen Daten, heißt es in der
       Begründung.
       
       In dem Fall ging es um einen hessischen Wohlfahrtsverband, der in
       finanzielle Schieflage geraten war, und seinen Geschäftsführer, der sich
       kurz zuvor krankgemeldet hatte. Über beides hatte die regionale Presse
       unter Nennung des Namens des Geschäftsführers 2011 mehrfach berichtet. Der
       klagte gegen Google, weil bei Eingabe seines Namens die Presseartikel in
       der Trefferliste erschienen.
       
       Wie schon das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte der BGH die Klage jetzt
       rechtskräftig ab. Das Ereignis sei von erheblichem öffentlichem Interesse.
       Über die Erkrankung des Geschäftsführers sei ohne nähere Angaben berichtet,
       sein Persönlichkeitsrecht deshalb nicht verletzt worden, urteilte der BGH.
       
       Auch der Zeitraum von sieben Jahren sei kein Grund für ein Löschen der
       Berichte. Hier sei noch nicht so viel Zeit vergangen, dass das
       Informationsinteresse der Öffentlichkeit in den Hintergrund getreten sei.
       Insgesamt müsse aber in jedem einzelnen Fall erwogen werden, ob das
       Persönlichkeitsrecht oder das Recht der Öffentlichkeit auf Information
       höher zu bewerten sei.
       
       ## Es kommt auf den Wahrheitsgehalt an
       
       Einen zweiten Fall legte der BGH allerdings dem Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) zur Vorabentscheidung vor. Denn dort ist der Wahrheitsgehalt des in
       der Trefferliste von Google aufgeführten Berichts umstritten. Auf der
       Webseite eines US-Unternehmens 2015 waren mehrere Artikel erschienen, die
       sich kritisch mit dem Anlagemodell eines in Deutschland tätigen
       Finanzdienstleisters auseinandersetzten. Die Beiträge waren mit Fotos der
       Betreiber bebildert. Über den Wahrheitsgehalt der Berichte besteht Streit.
       Der EuGH soll nun klären, wer in solchen Fällen belegen muss, ob der
       Bericht wahr oder falsch ist – Google oder der Betroffene.
       
       Der EuGH hatte sich bereits 2014 mit der Materie befasst. Damals urteilte
       der Gerichtshof, dass Suchmaschinen-Betreiber wie Google grundsätzlich für
       die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Sie können
       deshalb verpflichtet sein, Links zu entfernen. Die Rechte der Betroffenen
       sind aber immer gegen das öffentliche Interesse abzuwägen.
       
       27 Jul 2020
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Google
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Persönlichkeitsrechte
 (DIR) Social Media
 (DIR) Datenschutzgrundverordnung
 (DIR) Internet
 (DIR) Google
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteil zu Recht auf Vergessen: Eine gelungene Balance
       
       Der BGH hat mit Augenmaß über das Recht auf Vergessen geurteilt. Das
       Informationsrecht gilt, Politiker können aber nicht einfach ihre Skandale
       tilgen.
       
 (DIR) Zwei Jahre DSGVO: Irland soll Daten besser schützen
       
       Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist zwei Jahre in Kraft. Deutschland ist
       vorbildlich, Irland und Luxemburg sind laut Kommission Sorgenkinder.
       
 (DIR) Erinnerung und Vergessen im Netz: Ausgrabungen im digitalen Raum
       
       Unmengen an Daten werden produziert, gespeichert – und vergessen. Wird das
       alles archiviert? Ein Blick auf künftige Archäologie.
       
 (DIR) Entscheidung zur Privatsphäre im Netz: Echtes Vergessenwerden ist Illusion
       
       Der Europäische Gerichtshof zwingt Google, bestimmte Daten von Franzosen in
       der EU nicht zu zeigen. Doch globales Link-Entfernen ist keine Lösung.