# taz.de -- Prozess zum Mord an Walter Lübcke: Die Geständnisse des Stefan Ernst
       
       > Im Prozess um den Mord am Politiker Walter Lübcke betont der Angeklagte,
       > er habe ihn getötet. Seine Verteidiger hätten ihm Falschaussagen
       > empfohlen.
       
 (IMG) Bild: Was ist dran, an Ernsts Vorwürfen gegen ihn? Der Anwalt Frank Hannig
       
       Frankfurt a. M. taz | Erstmals erklingt im Gerichtssaal am Montag die
       Stimme des Mannes, dessen Ermordung hier seit Wochen verhandelt wird. Über
       die Leinwand hinter dem Richtertisch flimmert die Videosequenz, die den
       damaligen Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke im Oktober 2015 zum
       Zielobjekt rechtsextremistischer Hetze machte. Auf einer Bürgerversammlung
       verteidigt er die Politik der Bundeskanzlerin und dankt den vielen
       Freiwilligen für die Aufnahme der Flüchtlinge.
       
       „Ich bin stolz darauf“, bekennt er sich zu den Werten einer offenen
       Gesellschaft. „Wer diese Werte nicht vertritt, der kann das Land
       verlassen.“ Diese Worte Lübckes gehen damals in Buhrufen aus dem Publikum
       unter. Einer der Empörten tut sich besonders hervor: „Ich glaub’s nicht“,
       brüllt er, und: „Verschwinde!“
       
       „Waren Sie das?“, fragt der Vorsitzende Richter den Angeklagten Stephan
       Ernst am Montag. „Ja“, antwortet der Mann, der den Mord an Lübcke
       inzwischen mehrfach gestanden hat.
       
       Vom Tag des Lübcke-Autritts an waren Ernst und sein Mitangeklagter Markus
       H. offenbar auf Rache aus. Im Juni 2019 dann wird Lübcke erschossen auf der
       Terrasse seines Gartens aufgefunden. Man habe erst überlegt, bei Lübcke
       eine Scheibe einzuwerfen oder sein Haus zu besprühen, sagt Ernst Dann
       hätten sie erwogen, sein Auto zu präparieren. Schließlich hätten sie einen
       „Besuch“ geplant, um ihn zu „schlagen“. Viermal sei Ernst in der Folgezeit
       nach Istha gefahren, um Lübckes Wohnort auszukundschaften. Auch H. sei
       zweimal dabei gewesen. Die Planungen der beiden radikalisierten sich. „Der
       endgültige Entschluss war im April 2019 gefallen“, antwortet Ernst auf die
       Frage nach der Entscheidung, Lübcke zu töten.
       
       ## Ein Geständnis pro Verteidiger
       
       Seit drei Verhandlungstagen bleibt Ernst konsequent bei dieser dritten
       Version seines Geständnisses, mit der er sich selbst und seinen
       Mitangeklagten schwer belastet. Gemeinsam hätten sie die Tat geplant und
       ausgeführt. Nicht H., sondern er selbst habe geschossen, gezielt, auf den
       Kopf, in Tötungsabsicht.
       
       Drei Verhandlungstage lang hat Ernst viele detaillierte Fragen beantwortet.
       Die jetzige Darstellung widerspricht früheren Aussagen deutlich. Ernsts
       Erklärung dafür: Seine Verteidiger hätten ihm jeweils dazu geraten. Sein
       erster Verteidiger habe ihm gar finanzielle Unterstützung zugesichert,
       sollte er aussagen und dabei H. „außen vor“ lassen. Sein zweiter Anwalt
       Frank Hannig, von dem Ernst sich inzwischen getrennt hat, habe ihm dann
       geraten, H. zu belasten: Der habe die Waffe gehalten, als der Schuss sich
       versehentlich gelöst habe.
       
       Es fällt tatsächlich nicht leicht, die diversen Wendungen nachzuvollziehen,
       in denen Ernst die entscheidenden Stunden dieses Falles geschildert hat.
       Auch die Geschichten über seine Verteidiger klingen ungeheuerlich; völlig
       ausgeschlossen scheint aber nicht, dass der mutmaßliche Mörder – psychisch
       instabil und von seiner Tat und der Verhaftung erschüttert – auf falsche
       Ratgeber gehört hat.
       
       Die Verteidigung des wegen Beihilfe angeklagten H. hat vorsichtshalber
       beantragt, Ernsts Glaubwürdigkeit begutachten zu lassen. Schließlich könnte
       H. auch als Mörder verurteilt werden, sollte das Gericht Ernsts zweiter
       Einlassung folgen. In einem Antrag zitiert H.s Verteidigung aus den
       Gerichtsakten. Danach seien bei Ernst bereits 1994 schizoide Züge
       diagnostiziert worden, später habe es Hinweise auf ein Borderline-Syndrom
       gegeben.
       
       Über H.s Motive erfährt das Gericht nur durch den Hauptangeklagten. „Das
       geht in die Richtung Reichsbürger“, sagt Ernst. Bei der Durchsuchung von
       H.s Wohnung fand die Polizei die Kappe einer Zyklon-B-Gasflasche, offenbar
       genutzt als Stifthalter. „NS-Devotionalien waren halt sein Ding“, sagt
       Ernst. In den Bücherregalen standen Heldengeschichten über die Waffen-SS.
       Vor den Büchern paradierten Zinnsoldaten in SS- oder Wehrmachtsuniform im
       Stechschritt und mit Hitlergruß.
       
       10 Aug 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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