# taz.de -- Sexueller Missbrauch von Kindern: Fremdgesteuerte Symbolpolitik
       
       > Eine Anhebung der Mindeststrafen für Kindesmissbrauch schützt Kinder
       > nicht unbedingt besser. Die Justizministerin gibt dem Druck der „Bild“
       > nach.
       
 (IMG) Bild: Der Fall, der die Debatte um Strafen neu entfachte: Gartenlaube des Tatverdächtigen von Münster
       
       Sexueller Missbrauch soll künftig generell als Verbrechen eingestuft
       werden. Das hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) jetzt in einem
       Eckpunkte-Paket voller Strafverschärfungen vorgeschlagen. Wie so oft im
       Strafrecht handelt es sich dabei um Symbolpolitik – diesmal allerdings um
       fremdgesteuerte Symbolpolitik, denn die Ministerin läuft vor allem den
       Forderungen der Bild-Zeitung hinterher.
       
       Die aktuelle Debatte begann, nachdem in NRW [1][ein neues
       Missbrauchs-Netzwerk aufgedeckt] wurde, dessen Zentrum in Münster lag. Die
       Diskussion hat aber erstaunlich wenig mit ihrem Anlass zu tun.
       
       Für alle Täter, die an diesem Netzwerk beteiligt sind und eigene oder
       fremde Kinder massiv missbraucht haben, wird es langjährige Haftstrafen
       geben. Es gibt hier also keine Laxheit und schon gar keine Lücken im
       Strafrecht.
       
       Stattdessen hat die Bild-Zeitung Anfang Juni eine Diskussion um die
       Mindeststrafen [2][für sexuellen Missbrauch] begonnen. Sexueller Missbrauch
       von Kindern solle mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft
       werden. Die Tat wäre dann ein „Verbrechen“. Es wäre zum Beispiel keine
       Einstellung gegen Geldauflage mehr möglich und auch keine Ahndung per
       Strafbefehl. Für [3][die Aufarbeitung von Taten wie in Münster] ist das
       aber irrelevant, denn dort geht es sicher nicht um Strafen an der unteren
       Grenze des Strafrahmens.
       
       Auch Helfer- und Opfer-Verbände und nicht zuletzt die CDU/CSU vertreten die
       Verbrechens-Forderung und wurden von Bild täglich neu in Stellung gebracht:
       Natürlich müsse sexueller Missbrauch ein Verbrechen sein. Es klang, als ob
       es hier um die Frage gehe, ob sexueller Missbrauch überhaupt strafbar sein
       soll. Das ist aber nicht der Punkt. Es geht nur um die Frage, ob für jede
       Form des Missbrauchs die Mindeststrafe bei einem Jahr liegen soll. Wenn
       auch Strafen unter einem Jahr möglich sind, gilt das Delikt in unserem
       Strafrechtssystem als „Vergehen“.
       
       Zum Vergleich: Auch die Körperverletzung ist ein Vergehen. Es gibt leichte
       Körperverletzungen, wie Ohrfeigen, und es gibt schwere Körperletzungen, bei
       den denen das Opfer am Ende gelähmt oder blind bleibt. Deshalb sind bei
       Körperverletzungen milde Strafen ebenso möglich wie langjährige
       Haftstrafen.
       
       Ein ähnliches Delikt war bisher der sexuelle Missbrauch. Auch hier gibt es
       extrem brutale Delikte, die hart bestraft werden müssen, aber es gibt eben
       auch leichtere Formen, etwa wenn Kinder immer wieder scheinbar zufällig an
       den Genitalien oder am Hintern berührt werden.
       
       Die Forderung, dass sexueller Missbrauch immer mit mindestens einem Jahr
       Freiheitsstrafe bestraft werden muss, ist nicht neu. Doch in den letzten
       zwei bis drei Jahrzehnten haben dies alle Justizministerinnen (es waren
       fast nur Frauen) abgelehnt – eben weil der sexuelle Missbrauch ein Delikt
       mit sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen ist.
       
       Christine Lambrecht, die jetzige Amtsinhaberin, ist schon nach fünf Tagen
       Trommelfeuer seitens der Bild-Zeitung Mitte Juni umgefallen und hat ihre
       Fahne in den Wind gedreht. Mit dem jetzt vorgelegten Paket an Vorschlägen
       übernimmt sie die Vorschläge der Bild-Zeitung in weitem Umfang.
       Bild-Chefredakteur Julian Reichelt hat dies in einem Kommentar auch mit
       großer Genugtuung festgestellt.
       
       In der Praxis ist damit sicher kein besserer Schutz vor sexuellem
       Missbrauch verbunden. Jede Strafrechts-Expertin weiß, dass die Höhe der
       Strafdrohung weit weniger wichtig ist, als die Wahrscheinlichkeit, ertappt
       zu werden. Dies gilt natürlich auch für die Anhebung der Mindeststrafe.
       Sinnvoll wäre dagegen, dass die Bundesländer den Jugendämtern und der
       Polizei für die Aufdeckung solcher Taten mehr Personal zur Verfügung
       stellen und dieses besser ausbilden.
       
       Zu befürchten ist sogar, dass Lambrechts Verschärfungen kontraproduktiv
       sind, weil es im Gesetz keine angemessene Strafdrohung mehr gäbe. Es könnte
       dann etwa sein, dass Kinder lieber auf eine Aussage gegen ihren Onkel,
       Trainer oder Lehrer verzichten, weil sie nicht wollen, dass gleich dessen
       Existenz (zum Beispiel als Beamter) bedroht ist. Es könnte auch sein, dass
       die Staatsanwaltschaft angesichts der hohen Strafdrohung schon geringste
       Widersprüche in den Aussagen der Kinder zum Anlass nimmt, das Verfahren
       wegen nicht ausreichendem Tatverdacht einzustellen.
       
       Es ist wie oft mit populistischen Forderungen. Sie zielen vor allem auf
       Emotionen und sind nicht an Differenzierung interessiert. Dass manche
       Medien so agieren, ist bekannt. Aber von einer Justizministerin der SPD
       hätte man mehr rechtspolitische Standfestigkeit erwarten können.
       
       2 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexualisierte-Gewalt-in-Muenster/!5690823
 (DIR) [2] /Gewalt-in-Coronazeiten/!5686620
 (DIR) [3] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Kinder/!5687744
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Christine Lambrecht
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
 (DIR) Kindesmissbrauch
 (DIR) Kindesmissbrauch
 (DIR) Kindesmissbrauch
 (DIR) Kindesmissbrauch
 (DIR) sexueller Missbrauch
 (DIR) Lügde
 (DIR) Kindesmissbrauch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gewalt gegen Kinder: Was heißt „sexualisierte Gewalt“?
       
       Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Begriff „sexuellen
       Missbrauch“ ersetzen. Der Vorschlag stößt jedoch auf Kritik.
       
 (DIR) Juristin über Missbrauchs-Gesetz: „Geradezu unlogisch“
       
       Bundesjustizministerin Lambrecht will Kindesmissbrauch härter bestrafen.
       Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle kann das „fachlich nicht
       nachvollziehen“.
       
 (DIR) Kinderschutz in Deutschland: Mehr als Law and Order
       
       Härtere Strafen gegen Kindesmissbrauch helfen nur bedingt. Wichtiger ist,
       dass Kinder angehört und beteiligt werden, wenn es um ihr Wohl geht.
       
 (DIR) Strafmaß bei sexuellem Missbrauch: Es geht nicht ohne harte Strafen
       
       Sexuelle Gewalt verletzt die körperliche und seelische Unversehrtheit von
       Kindern. Gut, dass Täter nun mit schärferen Strafen rechnen müssen.
       
 (DIR) Sexuelle Gewalt gegen Kinder: Wo bleibt die Bazooka?
       
       Scho wieder ein Fall sexueller Gewalt gegen Kinder, bei dem Jugendämter
       versagt haben. Es fehlen: systematische Schulung und behördliche
       Vernetzung.
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt in Münster: Entsetzen über Kindesmissbrauch
       
       In einer Gartenlaube in Münster wurden Kinder zum sexuellen Missbrauch
       angeboten. Die Polizei nimmt elf Tatverdächtige fest, Datenträger werden
       ausgewertet.