# taz.de -- Debatte um Sterbehilfe: Ärzte als Suizid-Beistand
       
       > In einem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe plädieren Wissenschaftler dafür,
       > die Rolle von Medizinern zu stärken. Initiativen von Politikern fehlen
       > bisher.
       
       Berlin taz | Es war ein Urteil von gesellschaftlicher Tragweite, das die
       Bundesverfassungsrichter Ende Februar verkündeten: Jeder Mensch habe
       [1][das Recht, selbstbestimmt zu sterben] – auch mit Hilfe Dritter. Damit
       kippte das oberste deutsche Gericht das seit Dezember 2015 bestehende
       Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und erklärte den entsprechenden
       Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Dem Gesetzgeber, so die Richter, sei
       es aber durchaus möglich, das Recht auf Selbstbestimmung im Sterben in
       einer Regelung zu verankern.
       
       Diesem Hinweis sind nun vier Hochschullehrer gefolgt, die sich seit Jahrem
       mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigen: Der Palliativmediziner Gian
       Domenico Borasio und der Medizinethiker Ralf Jox, beide von der Universität
       Lausanne, sowie der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz und der
       Medizinethiker Urban Wiesing von der Uni Tübingen. Sie veröffentlichten am
       Montag einen Gesetzesvorschlag, der, so die Autoren, „den Freiraum für
       selbstbestimmtes Sterben absichern“ und zugleich „nicht-freiverantwortliche
       Suizide verhindern“ will.
       
       Anders als bei der Tötung auf Verlangen, bei der ein Mensch einen anderen
       auf dessen Wunsch hin tötet und die in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis
       zu fünf Jahren bedroht ist, handelt es sich bei der Suizidassistenz um eine
       Beihilfe zur Selbsttötung. Diese ist etwa dann gegeben, wenn eine Person
       einer anderen ein todbringendes Medikament besorgt und überlässt, die
       sterbewillige Person dieses Medikament aber selbstständig einnimmt.
       
       Die vier Wissenschaftler schlagen in ihrem Gesetzesentwurf vor, es
       Ärztinnen und Ärzten explizit zu erlauben, „Hilfe zur freiverantwortlichen
       Selbsttötung“ zu leisten, sofern sie die [2][Freiwilligkeit,
       Ernsthaftigkeit und Beständigkeit] des Suizidwunsches geprüft und den
       Suizidwilligen zuvor „umfassend und lebensorientiert“ aufgeklärt haben.
       Außerdem müsse ein zweiter unabhängiger Arzt hinzugezogen werden. Zwischen
       dem Aufklärungsgespräch und der Sterbehilfe selbst sollen mindestens zehn
       Tage liegen. Werbung für Suizidhilfe soll verboten werden.
       
       Und, so die Autoren in ihrer Begründung: „Da andere Berufsgruppen oder
       Laien nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Durchführung
       der komplexen und anspruchsvollen Aufgabe, der medizinischen Aufklärung,
       der Suizidberatung und Suizidhilfe verfügen, wird ihnen zum Schutz der
       Betroffenen die Durchführung der Suizidhilfe strafrechtlich verwehrt.“ Von
       der Strafbarkeit ausgenommen werden sollen aber Angehörige oder
       Nahestehende.
       
       ## Klaubt Spahn sich Experten zusammen?
       
       Tötung auf Verlangen freuzugeben, lehnen die Wissenschaftler indes strikt
       ab. Sie wollen die Suizidprävention stärken. Eine Dokumentationspflicht
       soll vor Missbrauch schützen und außerdem erstmals verlässliche Daten etwa
       darüber liefern, wie viele Personen einen Wunsch nach Suizidhilfe äußern
       und wie viele von ihnen diesen Wunsch dann tatsächlich nach Beratung
       umsetzen oder auch nicht.
       
       Der Gesetzentwurf der Wissenschaftler ist der zweite Vorschlag zur
       Neuregelung der Suizidhilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
       Bereits im Mai hatte der Humanistische Verband Deutschlands einen eigenen
       Entwurf vorgelegt. Aus den Reihen von Regierung oder Parlament gibt es
       bislang keine ausformulierten Entwürfe.
       
       Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ein Befürworter der
       Strafbarkeit von Suizidhilfe, hatte Ende Mai erklärt, das Urteil des
       Verfassungsgerichts solle erst noch ausgewertet werden. Man wolle abwarten,
       ob die Bundestagsabgeordneten selbst aktiv würden, etwa durch
       Gruppenanträge. Wenig später wurde dann öffentlich, dass Spahn seinerseits
       bereits im April etwa 30 verschiedene Institutionen, Vereine und Verbände
       mit der Bitte um „Vorschläge zu wesentlichen Eckpunkten einer möglichen
       Neuregelung der Suizidassistenz“ angeschrieben hatte. Mehrheitlich stehen
       diese von Spahn ausgewählten Experten der Suizidhilfe skeptisch gegenüber.
       
       22 Jun 2020
       
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