# taz.de -- Prozess zum Attentat auf Synagoge: Das Grinsen des Angeklagten
       
       > Am zweiten Verhandlungstag gegen den Halle-Attentäter haben die
       > Opferanwält:innen das Wort. Der Beschuldigte will den Prozess weiter als
       > Bühne nutzen.
       
 (IMG) Bild: Am zweiten Prozesstag vor dem LG Magdeburg. Opfern und Angehörigen steht noch Einiges bevor
       
       Magdeburg taz | Der zweite Tag des [1][Prozesses] wegen des
       rechtsextremistischen Attentats von Halle im Landgericht Magdeburg beginnt
       pünktlich. Nachdem am ersten Prozesstag die offenen Fragen der Richterin
       Ursula Mertens dem Angeklagten viel Raum gaben, seine Ideologie
       darzustellen, ist für den zweiten Verhandlungstag die Befragung durch die
       Bundesanwaltschaft und die 24 ausgewiesenen Opferanwält:innen anberaumt.
       
       Zunächst wird das Video gezeigt, mit dem der Täter sein Handeln ins
       Internet übertrug. Es zeigt, wie er [2][am 9. Oktober vergangenen Jahres]
       während des jüdischen Feiertags Jom Kippur versuchte, sich mit selbst
       gebauten Waffen Zugang zur Synagoge in Halle zu verschaffen. Als das
       misslang, erschoss er die Passantin Jana L. und den Dönerimbiss-Kunden
       Kevin S. Mehrere Personen wurden verletzt.
       
       Einige Nebenkläger:innen schließen die Augen, manche weinen, andere
       verlassen den Raum. „Ich würde gern die Aufmerksamkeit auf das Grinsen des
       Angeklagten richten“, sagt einer der Anwälte. Es ist der Wunsch der Opfer,
       dass dem Täter [3][medial keine Bühne] geboten wird. Denn ebendies sei sein
       Ziel – mit dem Video wie dem Prozess.
       
       Trotz der Videodokumentation haben die Opfer und der Bundesanwalt viele
       Fragen. War es Vorsatz, dass der Täter auf der Flucht einen Schwarzen Mann
       anfuhr? Was ist mit dem Angriff auf ein Paar, das ihm nicht sein Auto
       übergeben wollte? Wie radikalisierte er sich? Die Nebenkläger:innen wollen,
       dass die Tat in einen Kontext gesetzt und erklärt wird, wie es so weit
       kommen konnte.
       
       ## Der Angeklagte will „seine Leute“ schützen
       
       Bis 2015 sei er selbst „nicht so politisch“ gewesen, sagt der Beschuldigte.
       Und auch danach habe er kaum mit Menschen im realen Leben über Politik
       gesprochen. In seiner Familie habe er sich nicht rassistisch und
       antisemitisch geäußert. Im Internet hingegen sei dies anders. Wo genau er
       sich dort radikalisiert habe, wolle er nicht sagen, um „seine Leute“ zu
       schützen.
       
       Die Opferanwält:innen Kristin Pietrzyk und Alexander Hoffmann bestehen
       darauf, dass der Angeklagte ihre Fragen konkret beantwortet. Sie wollen ihm
       keinen Raum geben, seine kruden Theorien vorzutragen. Gleichzeitig versucht
       Hoffmann, diese zu entlarven: „Wann hat Ihnen ein Ausländer den Job
       weggenommen? Welchen Job, von dem Sie geträumt haben, haben Sie nicht
       bekommen“, fragt er. Er wird laut: „Sie haben doch gar nichts Nützliches
       gemacht, aber stattdessen sagen Sie, Ausländer nehmen Ihnen die
       Arbeitsplätze weg.“ Der Angeklagte weigert sich, die Fragen der
       Anwält:innen zu beantworten.
       
       Noch bevor die Opferanwälte am Nachmittag Fragen stellen, befragt die
       Verteidigung den Angeklagten. Anders als am Vortag behauptet dieser nun,
       nicht gewusst zu haben, ob sich Menschen in der Synagoge befanden. Als
       Pietrzyk darauf hinweist, stellt die Verteidigung einen Antrag auf
       Protokollierung der Aussagen des Täters.
       
       Um kurz nach eins verkündet Richterin Mertens die Ablehnung des Antrags:
       „Es kommt nicht auf den Wortlaut an, sondern auf dessen Sinngehalt im
       Kontext der Aussage des Angeklagten“, heißt es. Nichts davon lässt einen
       Zweifel an einem vorsätzlichen rechtsextremistischen Terroranschlag. Nach
       dem Angriff auf die Synagoge habe er vorgehabt, ein muslimisches Zentrum
       oder „andere Orte“ anzugreifen. Nur der angeschossene Autoreifen habe ihn
       daran gehindert.
       
       ## Ideologisch gefestigt
       
       Der ursprüngliche Plan sei es gewesen, eine Moschee anzugreifen, gibt der
       Angeklagte im Laufe des Tages zu. Er lacht, schildert munter seine Taten,
       verstellt seine Stimme, macht Witze, fällt Anwält:innen ins Wort. Er stellt
       persönliche Gegenfragen und spricht von einem Kampf gegen Juden und
       Muslime. Ob dieser nun beendet sei? Kein Kommentar.
       
       Der Prozesstag läuft zäh. Das Gericht arbeitet sich an der ideologischen
       Motivation des Täters, der Rekonstruktion der Tat und deren Vorbereitung,
       einer möglichen Mitwisser:innenschaft der Eltern und Details der selbst
       gebauten Waffen ab. Und es geht um die größere Frage, die Bundesanwalt
       Lohse im Laufe des Tages, an den Täter gerichtet, wie folgt formuliert:
       „Sie werden eines Tages sterben. Ich werde eines Tages sterben. Alle, die
       hier sind, werden eines Tages sterben. Folgt daraus nicht, dass wir
       unabhängig von Religion und Hautfarbe alle gleich sind?“
       
       Der zweite Verhandlungstag beweist: Von dem ideologisch gefestigten Täter
       ist ein solches Eingeständnis nicht zu erwarten. Doch es ist ebendiese
       Frage, deren Nachhall sich ein Großteil der Anwesenden wünscht.
       
       Anmerkung der Redaktion: Bei der Redaktionskonferenz der taz wurde am
       Mittwoch die Frage lange diskutiert, ob der Name des Täters genannt werden
       sollte. Einige plädierten für, andere gegen die Namensnennung. Einige
       AutorInnen haben den Täter in ihren Texten benannt, bei diesem Text hat die
       Autorin darauf verzichtet. Es ist etwas in Bewegung geraten. Die Redaktion
       wird sich mit ExpertInnen und Betroffenen beraten, um dann eine generelle
       Linie für die taz zu finden.
       
       22 Jul 2020
       
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