# taz.de -- „Corona-Party“ des Hamburger Innensenators: Neue Spielregel für Grote
       
       > Nach einem taz-Hinweis zum Stehempfang von Andy Grote ergänzt die
       > Senatskanzlei ihre Corona-Handreichung. Linke und CDU fordern seinen
       > Rücktritt.
       
 (IMG) Bild: Für ihn wird's ganz schön heiß: Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD)
       
       Hamburg taz | Der Senat hat seine FAQs zur Coronaverordnung um einen
       Hinweis ergänzt, der das Verhalten von Innensenator Andy Grote (SPD)
       juristisch ins rechte Licht rücken soll. Zuvor hatte die taz berichtet,
       dass Grote laut der Handreichung des Senats zur Coronaverordnung eindeutig
       gegen die Verordnung verstoßen hat, als er anlässlich seiner Wiederwahl als
       Senator 30 Leute in eine Bar in der Hafencity einlud.
       
       Der Linken-Abgeordnete Deniz Celik griff das auf und forderte Grotes
       Rücktritt: „Die Handreichung des Senats ist eindeutig und lässt keinen
       Zweifel daran, dass der Innensenator klar gegen die Coronaregeln verstoßen
       hat“, stellte Celik fest.
       
       Grote hatte sich bei seiner Befragung am Donnerstagabend im Innenausschuss
       der Bürgerschaft darauf zurückgezogen, rechtlich sei das Treffen nicht zu
       beanstanden gewesen. Er habe vorab den Spielraum hierfür ausgelotet.
       Allerdings sei es politisch und moralisch falsch gewesen.
       
       Nun hatte allerdings der Senat in seinem [1][Corona-Internetportal] unter
       der Rubrik „Häufg gestellte Fragen“ (FAQ) klargestellt, dass bei Treffen im
       öffentlichen Raum maximal zehn Leute aus maximal zwei Haushalten
       zusammenkommen dürfen. Weiter hieß es: „Die Kontaktbeschränkung gilt auch
       für die Gastronomie.“
       
       ## FAQ nachträglich ergänzt
       
       Für Celik ist der Fall klar: „Andy Grote hat entweder im Innenausschuss
       wissentlich die Unwahrheit gesagt und die Hamburger Bevölkerung hinters
       Licht geführt oder er kennt seine eigenen Coronaregeln nicht und hat sich
       somit für das Amt disqualifiziert.“ Eine Regelungslücke habe zu keinem
       Zeitpunkt bestanden.
       
       Um deutlich zu machen, dass dem Senator doch ein Türchen offen gestanden
       habe, hat die Senatskanzlei den Hinweis auf die Gastronomie nun ergänzt um
       die Formulierung, „wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
       oder keine geeigneten Trennwände vorhanden sind“.
       
       Bei der Handreichung im Internet handele es sich um einen redaktionellen
       Artikel zur Erläuterung der Coronaverordnung, teilte Senatssprecher Marcel
       Schweitzer mit. Er werde laufend aktualisiert, inhaltlich, wenn sich die
       Rechtsverordnung ändere und sprachlich, wenn sich durch das Feedback des
       Publikums herausstelle, dass Formulierungen zu Unklarheiten führten. Das
       ist jetzt offenbar geschehen. „Maßgeblich ist die Rechtsverordnung“, sagt
       Schweitzer.
       
       Doch auch die Lektüre der Paragrafen eins, zwei und 22 der
       [2][Coronaverordnung] legt nicht den Eindruck nahe, dass Schweitzers
       Redakteure schlecht gearbeitet hätten. Demnach dürfen sich höchstens zehn
       Leute treffen. Veranstaltungen sind untersagt. In Gaststätten müssen solche
       Gruppen 1,50 Meter Abstand voneinander halten. Wie der Ringelpiez des
       Senators, bei dem die Leute von Tisch zu Tisch wechselten, damit vereinbar
       gewesen sein soll, kann wohl nur ein Jurist wie der Rechtsanwalt Grote
       sagen.
       
       ## CDU sieht Täuschung
       
       Für den CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator ist es die Ergänzung der
       Handreichung mit dem Hinweis auf Paragraf 22, die Grotes Rücktritt fällig
       macht. Der Senator habe die Hamburger seit einer Woche getäuscht.
       Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) habe das nicht nur akzeptiert,
       sondern schrecke „nicht einmal davor zurück, die Regeln nachträglich so
       anzupassen, dass sie Grotes Verstoß legitimieren sollen“.
       
       30 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hamburg.de/coronavirus/13757524/das-ist-erlaubt/
 (DIR) [2] https://www.hamburg.de/verordnung/#marker22
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Hamburgische Bürgerschaft
 (DIR) Hamburger Senat
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Innensenator
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Andy Grote
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Grüne Hamburg
 (DIR) Fremd und befremdlich
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Coronaparty bei Hamburgs Innensenator: Rücktritt braucht richtige Gründe
       
       Muss Andy Grote wegen seines Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen
       zurücktreten? Nein, denn es gibt bessere Gründe.
       
 (DIR) Hamburger Innensenator unter Beschuss: Coronaparty noch folgenlos
       
       Das Bußgeld gegen Innnensenator Andy Grote wird seit Wochen geprüft, aber
       noch nicht verhängt. Bei anderen Hamburgern geht das schneller.
       
 (DIR) Daten-Missbrauch in Hamburg: Wo die Corona-Daten landen
       
       Eigentlich sollten Gaststätten die Daten ihrer Gäste sammeln um
       Infektionsketten aufzuspüren. Aber die Listen locken Unbefugte und die
       Polizei an.
       
 (DIR) Hamburg schafft Bürgerbeteiligung ab: Die einzige grüne Kröte
       
       Mit den Deputationen hatte Hamburgs Zivilgesellschaft einen Fuß in der Tür
       der Machtapparate. Rot-Grün will diese Kontrolle einschränken.
       
 (DIR) Regeln und ihre Verbindlichkeit: Anleitung zum Regelverstoß
       
       Die einen zahlen Bußgelder, wenn sie Abstandsregeln missachten, die anderen
       nicht. Was lernt das jugendliche Kind daraus?
       
 (DIR) Durchgreifen gegen „Massencornern“ verlangt: R2G autoritär
       
       „Entschlossener“ handeln soll die Polizei im Hamburger Schanzenviertel
       gegen zu dicht beieinander Trinkende. Das fordert auch die örtliche Linke.