# taz.de -- Intensivpflegegesetz im Bundestag: Bloß nicht ins Heim!
       
       > Am Mittwoch wird das Intensivpflegegesetz im Bundestag verhandelt. Trotz
       > Nachbesserung stößt der Entwurf bei den Betroffenen weiter auf
       > Widerstand.
       
 (IMG) Bild: Es herrscht Fachkräftemangel, besonders in der häuslichen Pflege
       
       Berlin taz | Thomas Knoth, 50, hat eine Muskelerkrankung, wird über eine
       Maske beatmet, sitzt im Rollstuhl, hat für einen Online-Shop gearbeitet,
       spielt Boccia im Behindertensport und beschäftigt acht Mitarbeiter rund um
       die Uhr, die sich um seine Pflege kümmern.
       
       Mit seiner Spezial-Computertastatur hat Knoth einen Brief an den
       Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags geschrieben. Denn im
       Ausschuss wird am Mittwoch in einer Anhörung von Experten das
       nachgebesserte [1][Intensivpflegestärkungsgesetz] verhandelt. Und das sorgt
       nach wie vor für große Ängste bei Tausenden von Schwerstbehinderten in
       Deutschland. Für viele Betroffene bestehe „die reale Gefahr, ihr mühsam
       aufgebautes Umfeld und ihr bisheriges soziales Leben zu verlieren“,
       schreibt Knoth, „bitte helfen Sie mit, damit es nicht dazu kommt!“
       
       Das [2][nachgebesserte Gesetz] zur außerklinischen Intensivpflege (IPReG)
       sieht zwar vor, dass BeatmungspatientInnen weiterhin das Recht haben
       sollen, auch in ihrem Haushalt oder in ihrer Familie rund um die Uhr durch
       professionelle Kräfte versorgt zu werden. Dies gilt auch nicht mehr als
       nachrangig gegenüber der stationären Pflege wie in einem früheren
       Gesetzentwurf. Ein Knackpunkt aber liegt in der Voraussetzung, dass durch
       die ambulanten Pflegekräfte „die medizinische und pflegerische Versorgung“
       zu Hause „tatsächlich und dauerhaft sichergestellt“ werden könne, wie es im
       Gesetzentwurf heißt.
       
       Dieser „Sicherstellungsvorbehalt“ könnte zum Einfallstor werden für die
       Zwangsverlegung in Heime, fürchten Behindertenverbände. Denn es herrscht
       Fachkräftemangel, erst recht in der häuslichen Pflege. Prüfer der
       Krankenkassen könnten dies zum Anlass nehmen, auf die angeblich fachlich
       qualifiziertere Betreuung in Heimen zu verweisen. In den Heimen ist aber
       eine Pflegekraft für viele PatientInnen zuständig und nicht nur für einen
       Menschen wie in der häuslichen 24-Stunden-Pflege.
       
       ## Krankenkassen loben den Entwurf
       
       „Das Gesetz darf die Beweislast, dass eine qualitätsgesicherte Pflege
       erbracht wird, nicht auf die Betroffenen verschieben. Denn sonst kann es
       ein Problem geben, wenn Pflegebedürftige zu Hause leben wollen und kein
       qualifiziertes Personal für die häusliche Intensivpflege finden. Hier muss
       es beim Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse bleiben“, sagt Adolf Bauer,
       Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD) der taz.
       
       Oft arbeiten Schwerstbehinderte und ihre Familien aber auch mit angelernten
       Hilfskräften, die gut auf die persönlichen Bedürfnisse der Betreuten
       eingestellt sind. Knoth beschäftigt als Arbeitgeber auch angelernte
       Assistenten, die mit ihm und seinen Hilfsmitteln umgehen können. „Es wäre
       fatal, wenn diese Modelle in Zukunft durch das neue Gesetz nicht mehr
       möglich wären“, warnt die Gesellschaft für außerklinische Beatmung
       [3][DIGAB]. Behinderte Menschen müssten selbst bestimmen können „wer ihnen
       wann und wie assistiert“, sagt Sigrid Arnade von der Interessenvertretung
       Selbstbestimmt Leben in Deutschland [4][(ISL)] der taz.
       
       Den Krankenkassen geht es auch um viel Geld. Eine häusliche
       1:1-Rund-um-die-Uhr-Betreuung einer BeatmungspatientIn kann 25.000 Euro
       oder mehr im Monat kosten. In Pflegeheimen kommt die DIGAB auf Kosten von
       7.000 Euro für solche Schwerstbehinderten. Auf der Website des Verbandes
       der Ersatzkassen [5][VDEK] wird das geplante Gesetz als ein Gesetz für
       „hochspezialisierte Pflegeeinrichtungen“ gelobt und es heißt: „Nur noch in
       Ausnahmefällen soll die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt des
       Versicherten oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden können.“ Es
       sind genau solche Sätze, die bei Betroffenen wie Knoth für Angst sorgen.
       
       16 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/06-05-2020-gkv-ipreg-687254
 (DIR) [2] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/700610/84214a364e9a57d0dba4a7c81b671da4/19_14_0155-26-_DIGAB_GKV-IPReG-data.pdf
 (DIR) [4] https://www.isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=90&Itemid=410
 (DIR) [5] https://www.vdek.com/politik/gesetze/wahlperiode_19.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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