# taz.de -- Entwurf für Intensivpflegegesetz: Spahn rudert vorsichtig zurück
       
       > Der Gesundheitsminister entschärft das Intensivpflegegesetz: Stationäre
       > Versorgung soll nicht mehr Vorrang haben. Jeder Fall wird geprüft.
       
 (IMG) Bild: Beatmungspatientin Lena Krengel wird zuhause versorgt
       
       Berlin taz | Bundesminister Jens Spahn (CDU) rudert zurück, aber nur ein
       bisschen. Der Vorrang der stationären Pflege für Beatmungspatienten soll
       aus dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Intensivpflege
       wieder gestrichen werden, bestätigte am Freitag das
       [1][Gesundheitsministerium.] Damit können BeatmungspatientInnen wie bisher
       auch mit Hilfe von ambulanten Pflegekräften rund um die Uhr zuhause betreut
       werden.
       
       „Die besonders aufwändige Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit bleibt
       weiterhin möglich“, heißt es in einer Erklärung Jens Spahns. Darüber werde
       allerdings „im Einzelfall“ entschieden.
       
       Zuvor hatte der [2][bisherige Referentenentwurf] tausende von schwerkranken
       Beatmungspatienten, die mit Hilfe von ambulanten Pflegekräften in den
       eigenen vier Wänden betreut werden, in Angst und Schrecken versetzt. Denn
       in diesem Entwurf stand der Satz: „Die Leistungen der außerklinischen
       Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären
       Pflegeeinrichtungen…erbracht“.
       
       ## 25 000 Euro im Monat
       
       Der Satz weckte die Befürchtung, dass Krankenkassen künftig die ambulante
       rund-um-die-Uhr-Betreuung von BeatmungspatientInnen im eigenen Heim in
       vielen Fällen nicht mehr finanzieren könnten. Diese 24-Stunden-Betreuung,
       die vier oder mehr ausgebildete Intensivpflegekräfte leisten müssen, kann
       die Krankenkassen 25.000 Euro im Monat kosten.
       
       Die neuen Äußerungen Spahns geben aber nun nicht hundertprozentige
       Entwarnung. Denn Spahn sprach von Intensivpflege-Patienten, „die am
       sozialen Leben teilhaben“ und „auch künftig zu Hause“ betreut werden
       „können“. In der Vergangenheit weckte Spahn mit ähnlichen Äußerungen Ängste
       bei den Angehörigen von Schwerkranken im Wachkoma, dass den Betreuten die
       häusliche Versorgung versagt wird, wenn diese nicht oder kaum noch
       kommunizieren können, man also keine „Teilhabe am sozialen Leben“ mehr
       feststellen kann.
       
       In den Einzelfallprüfungen soll aber auch der „Sozialraum“ der Kranken
       berücksichtigt werden, betont der neue Gesetzentwurf. Wer also andere
       Menschen zusätzlich zur ambulanten Pflege um sich hat, wird nicht ins Heim
       geschickt. Für alle Patienten, die bereits heute intensivpflegerisch
       zuhause versorgt werden, soll zudem ein unbefristeter „Bestandsschutz“
       gelten.
       
       ## Zuwenig Entwöhnung
       
       Der Streit um die häusliche Pflege entbrannte auch deswegen, weil die
       ambulante Rund-um-die-Uhr-Betreuung in häuslicher Umgebung eine teure
       Eins-zu-Eins-Betreuung ist und damit Bedürfnisse der Schwerkranken nach
       Kommunikation und Zuwendung besser berücksichtigt werden können als in
       einer Pflegeeinrichtung, in der der Betreuungsschlüssel für
       Intensivpatienten bei eins-zu-drei liegen kann. Die Pflegeeinrichtung
       kostet die Kassen entsprechend weniger.
       
       Kritiker monierten, dass in sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften, die
       ambulante Leistungen abrechnen, die PatientInnen mitunter gar nicht mehr
       von der künstlichen Beatmung entwöhnt wurden, obwohl dies medizinisch
       möglich wäre. Mit beatmeten Patienten verdienen Pflegedienste mehr Geld.
       
       Mit dem neuen Gesetzentwurf, der regierungsintern zur Abstimmung
       weitergegeben wurde, soll die Entwöhnung der Patienten von der künstlichen
       Beatmung extra vergütet werden. Damit hofft Spahn, mehr Kranke zu entwöhnen
       und vom Status der Intensivpflege-Patienten weg zu bringen.
       
       6 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/intensivpflege-und-rehabilitationsstaerkungsgesetz.html
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/stellungnahmen-refe/risg.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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