# taz.de -- Gesetzentwurf zu Intensivpflege: Worte, die Angst machen
       
       > Der neue Gesetzentwurf zur Intensivpflege trifft auf Kritik.
       > Gesundheitsminister Spahn versucht abzuwiegeln, Betroffene bleiben aber
       > misstrauisch.
       
 (IMG) Bild: Schon länger in der Kritik. Der Protest gegen Spahns Pläne im Sommer 2019
       
       Berlin taz | „Patienten in der Intensivpflege können weiter zu Hause
       betreut werden“, versprach [1][Bundesgesundheitsminister Jens Spahn] (CDU)
       kürzlich. Aber auch der überarbeitete Gesetzentwurf zur außerklinischen
       Intensivpflege, IPReG genannt, schürt Misstrauen und Angst.
       
       Es ist ein Wort, das die Betroffenenverbände auf die Barrikaden treibt:
       „angemessen“. Wünschen der Schwerstkranken, zu Hause versorgt zu werden,
       ist zu entsprechen, „soweit sie angemessen sind und die
       medizinisch-pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist“.
       
       So steht es im Referentenentwurf zum Gesetz, mit dem Spahn die
       [2][außerklinische Versorgung von schwerstkranken BeatmungspatientInnen]
       neu regeln will.
       
       Misstrauisch stimmt, dass die Prüfungen vor Ort, welche Versorgung
       angemessen ist, laut Gesetz künftig die Medizinischen Dienste der
       Krankenkassen (MDK) vornehmen sollen – also genau jene Institutionen, die
       an Kostendämpfung interessiert sind.
       
       ## Bisher haben sich Betroffene erfolgreich gewehrt
       
       „Das Problem liegt im Wort ‚angemessen‘“, sagt die behindertenpolitische
       Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, „angemessene
       Wünsche sind Wünsche, die keine unverhältnismäßigen Mehrkosten
       verursachen“. Diese Prüfung „widerspricht dem Recht, selbst zu entscheiden,
       wo man leben will“, erklärte Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der
       Bundesregierung, am Donnerstag. Die UN-Behindertenrechtskonvention gesteht
       jedem Menschen ein Wahlrecht bei der Wohnform zu.
       
       Im neuen IPReG-Gesetz wird bei der Prüfung der Angemessenheit auf eine
       Passage im Bundesteilhabegesetz verwiesen, den Paragrafen 104. Dort geht es
       nicht um Intensivpflege-PatientInnen, sondern um schwerstbeeinträchtigte
       Menschen, die im Rollstuhl sitzen und zu Hause auf eine
       24-Stunden-Betreuung durch mehrere AssistentInnen angewiesen sind. Bei
       diesen Betroffenen sollen die „persönlichen, familiären und örtlichen
       Umstände“ berücksichtigt werden und es soll auch die Möglichkeit eines
       Kostenvergleichs geben.
       
       Verbände haben bei diesen Leuten bereits Erfahrungen, wie sich dies
       auswirken könnte. „Bei uns melden sich Leute, denen der Sozialhilfeträger
       mitgeteilt hat, dass ihnen das persönliche Budget gekürzt werden soll.
       Diese Leute könnten dann die Assistenz zu Hause nicht mehr finanzieren und
       müssten in eine stationäre Einrichtung wechseln“, berichtet Constantin
       Grosch, Vorsitzender von AbilityWatch, einer Plattform für Menschen mit
       Behinderungen.
       
       Auch Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung
       Selbstbestimmt Leben (ISL), kennt ähnliche Fälle. Meist aber hätten sich
       die Betroffenen erfolgreich, auch juristisch, dagegen gewehrt, zwangsweise
       in stationäre Einrichtungen geschickt zu werden.
       
       ## Kosten: Bis zu 25.000 Euro pro Monat und PatientIn
       
       Eine außerklinische Eins-zu-eins-Betreuung von IntensivpatientInnen kann
       die Krankenkasse 25.000 Euro pro Monat kosten, bei der Unterbringung in
       einer Pflege-WG kommt hingegen nur eine PflegerIn auf drei PatientInnen und
       der Kostenaufwand ist deutlich niedriger.
       
       Um den Protest bei den IntensivpflegepatientInnen gegen das neue Gesetz
       gering zu halten, hat Spahn einen unbefristeten Bestandsschutz eingebaut
       für jene, die bereits zu Hause versorgt werden. Der Bestandsschutz wäre
       nicht nötig gewesen, wenn nicht die Gefahr bestünde, dass künftig
       Versicherte aus ihren ambulanten Versorgungssituationen gerissen werden
       könnten, so Grosch.
       
       Werden IntensivpatientInnen in ein Pflegeheim verlegt, sollen künftig die
       Eigenanteile der Versicherten an der Heimunterbringung entfallen, so steht
       es im Gesetzentwurf. Damit will Spahn die Versorgung im Heim für die
       Familien attraktiver machen. Laut Gesetz gab es im Jahre 2018 rund 19.000
       außerklinisch versorgte IntensivpatientInnen.
       
       12 Dec 2019
       
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 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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