# taz.de -- Doch noch Bußgeld für Maskenverweigerer: Auch ein Senat muss irren dürfen
       
       > Ende April meinte Michael Müller, soziale Kontrolle könnte Bußgelder
       > ersetzen. Jetzt bessert Rot-Rot-Grün bei der Maskenpflicht in Bus und
       > Bahn nach.
       
 (IMG) Bild: Regierungschef Müller (SPD) setzte über mehrere Wochen auf soziale Kontrolle statt Bußgelder.
       
       Auch Politiker dürfen irren, genau wie Virologen – sie müssen bloß dazu
       stehen. Das hat Berlins Regierung am Dienstag getan. „Soziale Kontrolle“
       sollte nach Willen von Regierungschef Michael Müller eine Bußgeldandrohung
       ersetzen, als sein rot-rot-grüner Senat Ende April die Maskenpflicht für
       Bus und Bahn beschloss. Der Grundgedanke war ja so pragmatisch wie von
       einem positiven Menschenbild geprägt: Man könne nicht 3,7 Millionen
       Berliner permanent mit Polizisten kontrollieren, die Leute müssten den
       Schutz vor Corona auch selbst wollen – wiederholt war das von Müller und
       Innensenator Andreas Geisel (beide SPD) zu hören.
       
       Und natürlich wäre es schön, wenn jeder und jede sich menschenfreundlich
       und verantwortungsvoll verhielte und mit einer Maske andere schützte,
       selbst wenn man oder frau sich selbst jung und unverwundbar wähnte. Leider
       klappt das zunehmend nicht. Bis zu einem Viertel der Fahrgäste, heißt es,
       seien inzwischen ohne Mund-Nase-Schutz unterwegs – und sind damit
       potenzielle Gefährder für andere. Die von Müller gewünschte „soziale
       Kontrolle“, also irgendwas zwischen dezentem Hinweis und Anraunzer,
       funktioniert nicht.
       
       Wobei dieser Ansatz sowieso grenzwertig war: Was ist denn die Folge, wenn
       selbst die heftige Form des Anraunzers nichts bringt? Handgreiflich werden?
       Also: Gewalt anwenden? „Senat drückt sich vor Konsequenz“, kommentierte die
       taz damals. Nein, es funktioniert nicht. Es war ein Versuch, der
       gescheitert ist, jetzt kommt also die Alternative, das Bußgeld. Dafür muss
       der Senat nun nicht in Sack und Asche gehen – Müller und Kollegium müssen
       sich genauso korrigieren dürfen wie Virologen und andere Wissenschaftler,
       die ihre Empfehlungen nach neueren Erkenntnissen ebenfalls anpassen: Ihre
       Annahme von breitem verantwortungsvollen Handeln war schlicht zu
       optimistisch.
       
       Schlecht wäre bloß gewesen, wenn der Senat zum Umsteuern nicht bereit
       gewesen wäre, wenn die Grünen und die Linke noch länger darauf beharrt
       hätten, die Sache ohne Bußgeld regeln zu können – gerade angesichts der
       aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Denn jeder und jede in diesem
       Land hat nicht nur die Pflicht, andere nicht zu gefährden – da gilt quasi
       fachübergreifend Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung: „gegenseitig
       Rücksichtnahme“ –, sondern auch ein Anrecht auf Schutz. Oder genauer
       gesagt: dass der Staat diesen Schutz zumindest versucht durchzusetzen. Und
       ja, es könnte vorkommen, dass die Polizei renitente Maskenverweigerer aus
       den Bahnen holt, festhält, Personalien aufnimmt, und zwar mit Gewalt –
       legaler Gewalt aus dem ihr übertragenen Gewaltmonopol des Staates. Nur mit
       netten Worten geht es eben leider nicht.
       
       23 Jun 2020
       
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