# taz.de -- Babys im Parlament: Angemessen und zeitgemäß
       
       > Abgeordnete im Thüringer Landtag dürfen nun ihre kleinen Kinder zu
       > Sitzungen mitbringen. Das sollte überall gelten.
       
 (IMG) Bild: Darf jetzt ihr Baby mit in den Plenarsaal bringen: Madeline Henfling
       
       Na bitte, geht doch, möchte man am liebsten rufen. Denn was einer schon der
       normale Menschenverstand sagt, hat der [1][Thüringer
       Landesverfassungsgerichtshof] jetzt bestätigt: Landtagsabgeordnete in dem
       ostdeutschen Bundesland dürfen fortan ihre bis zu ein Jahr alten Kinder zu
       Landtagssitzungen mitbringen.
       
       Dieser Entscheidung vorausgegangen waren das sogenannte Babygate und zwei
       Klagen: Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling war 2018 aus
       dem Plenarsaal verwiesen worden, weil sie ihr drittes Kind, ein wenige
       Wochen alter Sohn, im Tragetuch vor dem Bauch dabeihatte. Henfling hatte
       sich gegen den Rausschmiss gewehrt, sie wollte einfach ihre Arbeit machen.
       Sie musste sich aber der Weisung [2][des damaligen Landtagspräsidenten] und
       dessen Verweis auf die Geschäftsordnung des Hauses und dem Hinweis auf den
       Kinderschutz beugen.
       
       Dagegen klagte sie, später zog die Grünen-Landtagsfraktion mit einer
       weiteren Klage nach. Deren parlamentarische Geschäftsführerin Astrid
       Rothe-Beinlich schlug ihrerzeit einen Kompromiss vor: Zumindest zu
       Abstimmungen sollten Abgeordnete ihre Kleinstkinder mitbringen dürfen.
       
       ## Kein Recht auf Elternzeit
       
       Die aktuelle Entscheidung ist nicht nur [3][angemessen und zeitgemäß],
       alles andere erscheint geradezu wie aus der Zeit gefallen. Insbesondere in
       diesen harten Monaten, die auch den härtesten Chef*innen und den
       traditionellsten Politiker*innen klar vor Augen führen, dass Kinder zum
       Leben und ebenso zum politischen Alltag gehören. Kinder zu haben ist keine
       Ausnahme, sondern – zumindest für die meisten Menschen hierzulande – die
       Regel. Daran sollten sich Gesetze und Vorschriften orientieren.
       
       Abgeordnete haben kein Recht auf Elternzeit, ihr Mandat ist ihre
       verfassungsrechtliche Pflicht. Wie sie diese auslegen, bleibt ihrem
       Ermessen und Gewissen geschuldet. Das ist ein Dilemma. Denn nehmen
       Abgeordnete ihre Sache ernst und entscheiden sich als (stillende) Mütter
       dafür, rasch wieder zu arbeiten, werden sie von manchen parlamentarischen
       Prozessen ausgeschlossen – siehe Madeleine Henfling. Entscheiden sie sich
       indes für eine längere Pause, haftet ihnen alsbald der Ruf der „faulsten
       Abgeordneten“ an. Mütter wie die Grünen-Bundestagsabgeordnete Franziska
       Brantner und die [4][frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder]
       kennen das.
       
       Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist ein Vergleich,
       kein Urteil. Und sie gilt nur in Thüringen, also keine Abgeordnete in
       Sachsen, Bremen oder Bayern kann sich darauf berufen. Auch keine
       Bundestagsabgeordnete. Das kann man bedauern und kritisieren, die
       Jurist*innen hätten doch mal so richtig mutig sein können. Trotzdem wird
       der Thüringer Vorstoß ausstrahlen und dürften es Abgeordnete auch anderswo
       in Deutschland leichter haben, ihre Kinder mit in den Sitzungssaal zu
       bringen. Das wäre dann auch ein deutliches Zeichen für die
       Kinderfreundlichkeit und die [5][Anerkennung elterlicher Leistungen], von
       denen derzeit gerade so viel zu hören und zu lesen ist.
       
       26 May 2020
       
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       ## AUTOREN
       
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