# taz.de -- Sexualisierte Gewalt bei den Behörden: Polizisten bestreiten Vergewaltigung
       
       > Zwei Beamte der Thüringer Polizei sind wegen Vergewaltigung im Dienst
       > angeklagt. Ein Bericht vom dritten Prozesstag.
       
 (IMG) Bild: Vor dem Landgericht Erfurt wird die Vergewaltigungsanklage gegen zwei Polizisten verhandelt
       
       Erfurt taz | Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn bildet sich am
       Mittwochmorgen eine Schlange vor dem Landgericht Erfurt, doch nicht einmal
       die Hälfte der Wartenden darf dem Prozess beiwohnen. Die
       Corona-Schutzmaßnahmen lassen es nicht zu.
       
       Der Prozess gegen zwei junge Polizisten der Polizeiinspektion Gotha, die
       vergangen September [1][während ihres Dienstes] eine Frau vergewaltigt
       haben sollen, erregt Aufmerksamkeit. Die Verhandlungen, die Ende März
       beginnen sollten, wurden [2][aufgrund der Coronapandemie auf Mai vertagt].
       Am Dienstag folgt nun der dritte Prozesstag.
       
       Angeklagt sind der 28-jährige Maximilian O. und der 23-jährige Gurjan J.
       Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch
       einer behördlich Verwahrten, sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer
       Amtsstellung und gemeinschaftliche Vergewaltigung im besonders schweren
       Fall vor.
       
       Nikola G.* und ihr Lebensgefährte gerieten am 28. September 2019 in der
       Nähe von Gotha in eine Verkehrskontrolle. Da der Ausweis der gebürtigen
       Polin den Beamten gefälscht erschien, fahren die Angeklagten und ein
       weiterer Kollege mit dem Paar zu deren gemeinsamer Wohnung. Während die
       Angeklagten mit Nikola G. in die Wohnung gehen, wird ihr Partner von einem
       weiteren Beamten im Auto festgehalten. In der Wohnung sollen Maximilian O.
       Und Gurjan J. die heute 33-Jährige nacheinander vergewaltigt haben. Nikola
       G. erstattet am darauffolgenden Tag Anzeige.
       
       Acht Zeug*innen geladen 
       
       In den vorangegangenen Prozesstagen behaupteten die Angeklagten, Nikola G.
       habe den Sex initiiert und sie verführt. Eine Vergewaltigung leugnen sie.
       Einer der Polizisten habe die Tat gefilmt, die Aufnahmen anschließend
       jedoch gelöscht und das Handy in einen Bach geworfen. Expert*innen wollen
       diese Dateien nun wiederherstellen. Der Prozess sei jedoch äußerst
       kompliziert, begrenzt erfolgsvorsprechend und könne mehrere Wochen in
       Anspruch nehmen, heißt es in einer Mitteilung der Expert*innen, die der
       vorsitzende Richter Detlef Hampel am Mittwoch vorliest.
       
       Am Mittwoch sind nun acht Zeug*innen vor Gericht geladen. Zu ihnen gehört
       der Vater des Angeklagten Maximilian O., der sich jedoch auf sein
       Aussageverweigerungsrecht beruft. Ein 62-jähriger Dolmetscher, der am
       Tattag auf die Dienststelle nach Ilmenau gerufen wurde, berichtet, die
       33-Jährige sei vor ihm in Tränen ausgebrochen.
       
       Er sollte zwischen Nikola G. und den Beamt*innen die polnische Sprache
       übersetzen – ursprünglich in einem Fall von Urkundenfälschung, bis sie am
       Ende der Vernehmung von der Vergewaltigung erzählt. „Das erlebt man nicht
       so oft“, erzählt der 62-Jährige im Zeugenstand. Er habe schon öfter im
       Rahmen von Sexualstrafdelikten übersetzt. Zum ersten Mal handele es sich
       jedoch bei den Tätern um Polizisten.
       
       Während der Verhandlung wird immer wieder auf G.’s Sprachkenntnisse
       verwiesen. Man wolle sicherstellen, dass es sich nicht um „interkulturelle
       Missverständnisse“ handelte, so die Verteidigung. Aus den
       Zeug*innenberichten wird indes nicht deutlich, inwiefern sie die
       Beamt*innen, sowohl bei der Tat, als auch während der Vernehmung, verstehen
       konnte.
       
       Nikola G. nicht auffindbar 
       
       Die Polizistin, die am Tattag die erkennungsdienstliche Behandlung der
       Angeklagten übernahm, erzählt im Zeug*innenstand, sie hätte zunächst nicht
       verstanden, wieso Nikola G. plötzlich weinte und von der Vergewaltigung
       berichtete. Dann habe sie sie belehrt und sie über die Konsequenzen einer
       solchen Aussage aufgeklärt – ärztliche Untersuchungen, ein intensives
       Gerichtsverfahren. Ob es üblich sei, dass man dieses Prozedere so genau
       schildere, will der Vertreterin der Nebenklägerin wissen. „Bei mir schon“,
       so die Beamtin.
       
       Nikola G., die im Prozess selbst als Nebenklägerin auftritt, ist indes
       nicht auffindbar. Zielfahnder*innen des Thüringer Landeskriminalamtes
       sollen sie nun aufspüren. Die Forderung der Verteidiger, einen
       Sachverständigen mit einem psychologischen Gutachten der Geschädigten zu
       beauftragen, wies der vorsitzende Richter indes zurück.
       
       Der nächste Prozesstag ist für den 8. Juni angesetzt. Dann sollen weitere
       Zeug*innen verhört werden. Das Urteil wird voraussichtlich am 13. Juli
       verkündet. Bis dahin sitzen die Angeklagten weiterhin in Untersuchungshaft.
       Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft.
       
       *Name geändert
       
       20 May 2020
       
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