# taz.de -- Corona und Geflüchtete: Zur Quarantäne in den Knast
       
       > Sechs coronainfizierte Asylsuchende aus Bielefeld wurden im
       > Abschiebeknast Büren isoliert. Obwohl sie nicht abgeschoben werden
       > sollen.
       
 (IMG) Bild: Das ist die Aussicht von Insassen der „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Büren
       
       Berlin taz | Nordrhein-Westfalen hat coronainfizierte Asylsuchende zur
       Quarantäne in ein Gefängnis gesperrt. Die Bezirksregierung Detmold
       bestätigte der taz, dass dazu sechs Bewohner der
       Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bielefeld am 11. April in die
       Abschiebehaftanstalt Büren gebracht wurden. Die LEA war vom Gesundheitsamt
       an jenem Tag unter Quarantäne gestellt worden.
       
       Die sechs mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Geflüchteten seien
       „sicher symptomfrei“ gewesen, hätten aber „nachhaltig und in aggressiver
       Weise gegen Quarantäneanordnungen verstoßen“, die das Gesundheitsamt
       Bielefeld verfügt hatte, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Nähere
       Angaben zum „aggressiven Verhalten“ machte er nicht. Die sechs wurden in
       Polizeigewahrsam genommen, ein Richter habe anschließend ihre Inhaftierung
       jeweils einzeln verfügt.
       
       In der Abschiebehaftanstalt Büren seien die sechs in einem separaten
       Häuserblock mit „Einzelzimmern“ untergebracht worden. Zu diesem Zeitpunkt
       seien sie bereits etwa zehn Tage infiziert gewesen. Zwei der sechs
       Asylsuchenden haben das Gefängnis bis zum Montag wieder verlassen, weil
       ihre Testergebnisse negativ waren. Die anderen würden weiterhin täglich
       getestet, mit einem negativen Testergebnis sei „bald zu rechnen“, so die
       Bezirksregierung. Im Gefängnis hätten sich die Infizierten „ordentlich
       verhalten“, die MitarbeiterInnen seien mit Schutzkleidung ausgestattet
       worden, wie es auch im Fall einer Coronainfektion eines Ausreisepflichtigen
       passiert wäre.
       
       ## „Unverhältnismäßig hart bestraft“
       
       In die ehemalige JVA Büren kommen normalerweise nur Menschen, deren
       Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Auf den Vorgang aufmerksam gemacht
       hatte der Detmolder „Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“
       „Offenbar ist die Abschiebehaftanstalt Büren jetzt offizielles Gefängnis
       für Flüchtlinge bei Inhaftierungen nach dem Infektionsschutzgesetz“, sagte
       Vereinssprecher Frank Gockel. Eigentlich würden Menschen in vergleichbaren
       Fällen aus Seuchenschutzgründen in speziellen Krankenhäusern untergebracht.
       „Warum bei geflüchteten Menschen dieser Sonderweg eingeschlagen wird,
       bleibt offen“, so Gockel.
       
       Die Haftanstalt in Büren sei für Quarantäne „überhaupt nicht geeignet“,
       sagte Gockel weiter. Weder gebe es ausreichend qualifiziertes medizinisches
       Personal noch sei das übrige Personal entsprechend geschult worden.
       Problematisch sei die Infektionsgefährdung der regulären
       Abschiebehäftlinge.
       
       Gockel kritisierte die „Ausgangssituation“ dieser Fälle von
       Quarantäne-Haft. „Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern
       leben, statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren.“ Es werde
       offenbar ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf
       genommen, gleichzeitig würden sie bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen
       „unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt“.
       
       ## Kundgebung in Köln
       
       Für Dienstagabend ist deshalb eine Kundgebung in Köln angemeldet, um die
       Evakuierung der dortigen Sammelunterkünfte zu fordern. „Gedrängt auf engem
       Raum leben die Menschen ohne jede Möglichkeit, sich in angemessener Weise
       vor einer Corona-Infektion zu schützen. Es gibt keine Atemschutzmasken, die
       Desinfektionsmittelspender sind leer, zehn Menschen teilen sich eine
       Toiletten- und Duscheinheit“, heißt es im Aufruf zu der Demo.
       
       Die OrganisatorInnen setzen auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts
       Leipzig aus der vergangenen Woche. Das hatte dem Eilantrag eines
       Asylbewerbers stattgegeben. Der Mann hatte argumentiert, er könne die in
       der sächsischen Corona-Verordnung geforderten Abstandsregeln von 1,50
       Metern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nicht einhalten. Er sei
       zusammen mit einer weiteren Person in einem vier Quadratmeter großen Raum
       untergebracht und müsse sich Küche und sanitäre Einrichtungen mit 50
       weiteren Menschen teilen.
       
       Das Gericht erklärte, die Ausbreitung der durch das Coronavirus ausgelösten
       Lungenkrankheit Covid-19 müsse auch in Unterkünften für Asylbewerber
       zwingend verhindert werden. In Köln stellten BewohnerInnen der
       Sammelunterkünfte mit Bezug auf das Urteil nun Anträge auf Entlassung.
       
       ## Tod in Schweinfurt
       
       Am 21. April war ein 60-jähriger Armenier aus dem „Ankerzentrum“ genannten
       Abschiebelager im unterfränkischen Geldersheim bei Schweinfurt an den
       Folgen einer Corona-Infektion gestorben. Das Heim war, wie ein gutes
       Dutzend andere Einrichtungen bundesweit, nach positiven Corona-Tests von
       BewohnerInnen zuvor unter Quarantäne gestellt worden.
       
       28 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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