# taz.de -- Tödlicher Unfall nach illegalem Rennen: Berliner Raser-Urteil wackelt
       
       > Wegen eines tödlichen Unfalls wurden zwei Männer 2017 und dann nochmal
       > 2019 verurteilt. Auch das zweite Urteil wird der BGH nun wohl aufheben.
       
 (IMG) Bild: Fahrzeug eines der beiden Täter, die bei einem Rennen am Kudam in Berlin einen unbeteiligten töteten
       
       Berlin taz | Auch das zweite Berliner Ku’damm-Raser-Urteil wird vom
       Bundesgerichtshof (BGH) wohl zumindest teilweise aufgehoben. Das zeichnete
       sich am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ab. Das
       BGH-Urteil wird am 18. Juni verkündet.
       
       Im Februar 2016 hielten zwei junge Männer – Hamdi H. (damals 27) und Marvin
       N. (24) – nachts um halb eins zufällig an einer Ku’damm-Ampel
       nebeneinander. Spontan verabredeten sie [1][ein Rennen bis zum Kaufhaus
       KaDeWe]. Auf der 3,5 Kilometer langen Strecke passierten sie mit ihren
       PS-starken Autos elf Ampeln, manche zeigten Rot, wurden aber ignoriert.
       
       An der letzten Kreuzung lag N. vorn, deshalb beschleunigte H. auf über 160
       Stundenkilometer. Dabei erfasste er jedoch einen Rentner, der gerade mit
       seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep
       wurde durch die Luft geschleudert, der Mann starb noch am Unfallort. Das
       Landgericht Berlin verurteilte die beiden Raser im Februar 2017 wegen Mord.
       Sie hätten mit bedingtem Vorsatz den Tod von Passanten in Kauf genommen.
       
       Der Bundesgerichtshof hob das Mordurteil jedoch im März 2018 auf. So habe
       das Landgericht ausgeblendet, dass sich die beiden Raser bei ihrer
       halsbrecherischen Fahrt auch selbst gefährdeten und eventuell schon deshalb
       auf einen guten Ausgang vertrauten. Zudem sei der vom Landgericht
       festgestellte Tötungsvorsatz rechtlich irrelevant, weil er erst für einen
       Zeitpunkt festgestellt wurde, an dem die beiden Raser den Unfall eh nicht
       mehr hätten verhindern können.
       
       ## Gleicher Fehler wie beim letzten Mal
       
       Im März 2019 verurteilte das Landgericht Berlin Marvin N. und Hamdi H.
       [2][erneut wegen Mord zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe]. Sie hätten
       sich wegen der Airbags in ihren Fahrzeugen fast unverwundbar gefühlt und
       deshalb wenig Angst vor einem Unfall gehabt.
       
       In Karlsruhe zeigte sich jetzt, dass das Landgericht im Fall von Marvin N.
       erneut denselben Fehler gemacht hat. Weil N. kurz vor dem Ziel noch einmal
       den Fuß vom Gas nahm, lag der vom Gericht angenommene tödliche
       Tatentschluss wohl so spät, dass N. gar nicht mehr hätte bremsen können.
       Sein Verteidiger Enrico Boß beantragte daher eine dritte Verhandlung des
       Falles am Landgericht Berlin. Die Bundesanwaltschaft schloss sich dem an.
       
       Stefan Conen, Anwalt von Hamdi H., monierte vor allem, dass das Landgericht
       H.s Angst vor einem Unfall nicht ausreichend geprüft habe. Auch die
       Vorsitzende Richterin zeigte sich skeptisch. Wie der BGH in diesem Fall
       entscheidet, wird mit großer Spannung erwartet.
       
       23 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Vor-dem-Urteil-im-Berliner-Raser-Prozess/!5579897
 (DIR) [2] /Lebenslange-Haft-fuer-Berliner-Raser/!5582960
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Raser
 (DIR) Mordprozess
 (DIR) Illegale Autorennen
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Illegale Autorennen
 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Demonstrationsverbot
 (DIR) Asylsuchende
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verdacht auf illegale Autorennen: Zwei Rennen, zwei Tote
       
       Am Samstag- und am Sonntagabend hat es in Dresden und im Landkreis Gifhorn
       vermutlich jeweils ein illegales Autorennen gegeben. Es starben ein Kind
       und ein Fahrer.
       
 (DIR) BGH zu Afghanistan-Papieren: Kein „Zensurheberrecht“
       
       Die Bundesregierung wollte Afghanistan-Berichte zurückhalten. Auf das
       Urheberrecht kann sie sich aber nicht stützen, so der Bundesgerichtshof.
       
 (DIR) Urteil im NSU-Prozess: Nicht allen zugänglich
       
       Das schriftliche NSU-Urteil wird nicht offiziell veröffentlicht. Zu sehen
       bekommen es zunächst nur die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft.
       
 (DIR) Protestieren in Coronazeiten: Karlsruhe lehnt Demoverbot ab
       
       Erstmalig in Coronazeiten hat das Bundesverfassungsgericht ein
       Versammlungsverbot beanstandet. Die Richter fordern die Prüfung von
       Einzelfällen.
       
 (DIR) Sanktionierung von Asylbewerbern: Ein großes Fragezeichen
       
       Asylbewerbern, die nicht mit Behörden kooperieren, wird das Geld gekürzt.
       Ein Gutachten zweifelt nun die Rechtmäßigkeit solcher Sanktionen an.