# taz.de -- Corona-Virus und Konsum: Nur ein Kunde auf 20 Quadratmetern
       
       > Die unterschiedllichen Corona-Regeln für den Einzelhandel in den Ländern
       > führen zu Protesten. Nun klagt eine Kaufhauskette in NRW.
       
 (IMG) Bild: Manche Läden bereiten sich schon auf die Wiedereröffnung vor
       
       Berlin taz | Wer coronamüde demnächst mal ausgiebig shoppen will, fährt
       besser nach Nordrhein-Westfalen. Dort dürfen ab Montag auch jene Läden
       öffnen, die in großen Shoppingmalls beheimatet sind. In Bayern hingegen
       bleiben die Einkaufszentren geschlossen. Der Infektionsschutz unterscheidet
       sich gebiets- und fallweise und die Proteste dagegen mehren sich.
       
       Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat jetzt in einem
       Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die
       [1][coronabedingte Schließung] ihrer Kaufhäuser in NRW eingereicht. Das
       Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung dazu
       werde aber im Laufe dieser Woche „nicht mehr ergehen“, teilte das Gericht
       am Freitag mit.
       
       Die Bundesregierung und die MinisterpräsidentInnen der Länder hatten sich
       am Mittwoch auf neue Vorgaben auch für den Einzelhandel geeinigt, die von
       den einzelnen Ländern ausgestaltet werden. Danach dürfen frühestens ab
       Montag Geschäfte wieder öffnen, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht
       übersteigt, wobei es Ausnahmen gibt.
       
       Eine Frage, die sich dabei stellt, lautet, ob die kleineren Geschäfte in
       den Shoppingmalls dann auch öffnen dürfen, was ja ein Gedränge in den
       Einkaufszentren zur Folge haben könnte. Außerdem beklagen Kaufhäuser, dass
       beispielsweise große Autohändler, in NRW sogar Möbelhäuser öffnen dürfen,
       obwohl sie mehr Verkaufsfläche haben als 800 Quadratmeter, Kaufhäuser aber
       geschlossen bleiben müssen.
       
       ## Für den Infektionsschutz
       
       Die Länder beantworten diese Fragen unterschiedlich. Ein Sprecher des
       [2][Gesundheitsministeriums in Bayern] erklärte dazu auf Anfrage der taz,
       „Großkaufhäuser und Shoppingmalls“ blieben auch in der nächsten Zeit in
       Bayern noch geschlossen, „auch wenn die dort integrierten Fachgeschäfte für
       sich genommen unter 800 Quadratmeter Ladenfläche liegen. Gegen eine Öffnung
       sprechen gewichtige Infektionsschutz-Gründe.“
       
       Anders sieht man die Sache in Nordrhein-Westfalen. Ein Sprecher der
       Staatskanzlei NRW sagte, „Einkaufszentren, Shoppingmalls und vergleichbare
       Einrichtungen dürfen öffnen, damit die Geschäfte, die darin liegen und
       öffnen dürfen, aufgesucht werden können.“
       
       NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte dazu erklärt, dass die
       Betreiber der Einkaufszentren dafür zuständig seien, dass die
       Abstandsregeln eingehalten werden. In der Öffentlichkeit und damit auch in
       den Gängen der Malls gilt ein Abstandsgebot von 1,50 Meter bis zwei Meter
       zu anderen PassantInnen.
       
       ## Mehr Platz in Bayern
       
       Ausreichend Abstand soll auch in den Geschäften eingehalten werden, aber
       auch für die erlaubte Kundendichte gibt es unterschiedliche Vorgaben. In
       der Corona-Schutz-Verordnung in NRW heißt es dazu, die „Anzahl von
       gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn
       Quadratmeter nicht übersteigen“. In Bayern hingegen gilt ein Verhältnis von
       einer Person auf 20 Quadratmetern als Limit für den Besucherandrang im
       Laden.
       
       Zu kontrollieren ist die Besuchermenge gegebenenfalls durch
       Sicherheitspersonal, das man am Eingang der Geschäfte als auch am Eingang
       zu den Malls positionieren muss.
       
       Im Einzelhandel gibt es die Überlegung, ob man Kaufhäuser nicht einfach
       etagenweise öffnen könnte, so dass die Vorgabe von einer Verkaufsfläche von
       800 Quadratmetern damit nicht überschritten würde. Die Handelsverbände in
       Berlin-Brandenburg und in Niedersachsen-Bremen rechnen damit, dass die
       Betreiber dies versuchen werden.
       
       Wäre eine solche Lösung beispielsweise in Berlin möglich, dann würde man in
       dem fünfgeschossigen Naturkaufhaus in Berlin die ersten beiden Etagen
       öffnen, sagte ein Sprecher des Hauses in Steglitz der taz.
       
       ## Keine Tricks mit Absperrungen
       
       In Bayern ist man da aber rigoros: Die Flächengrenze von 800 Quadratmetern
       beziehe sich auf „objektiv baulich vorhandene Verkaufsfläche“, so der
       Ministeriumssprecher. „Es ist daher nicht gestattet, durch Absperrungen
       oder Ähnliches ‚unter die Grenze‘ zu kommen.“
       
       In der Corona-Schutzverordnung in Bayern wird das Verkaufspersonal
       angewiesen, Masken zu tragen, die Betreiber müssen ein „Schutz- und
       Hygienekonzept“ vorlegen. Ähnliches gilt auch anderswo. Wie die
       Einzelhändler an entsprechende Schutzmasken für ihre Beschäftigten kommen
       und das möglicherweise nötige Sicherheitspersonal finden und bezahlen
       können, um das Abstandsgebot zu überwachen, ist vielerorts noch völlig
       unklar, heißt es bei den Handelsverbänden.
       
       17 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746/
 (DIR) [2] /Bayern-und-das-Coronavirus/!5676406
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Einzelhandel
 (DIR) Bundesländer
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Urteile zu Corona-Shopping: Verkaufsflächen vor Gericht
       
       In Bremen bestätigt ein Urteil die 800-m2-Grenze für den Einzelhandel. In
       Hamburg könnte sie in dieser Woche fallen.
       
 (DIR) Geschäfte öffnen wieder: Nur Verkäufer tragen Mundschutz
       
       Die Geschäfte in Bremen haben wieder auf: Manche rechnen mit zehn
       Quadratmetern pro Kund*in, andere mit 20, um die Auflagen einhalten zu
       können.
       
 (DIR) Aufweichungen der Corona-Regeln: Locker ins Desaster
       
       Die Verbreitung von Lobbyinteressen ist verständlich. Aber auch ein fatales
       Signal – denn es geht um Leben und Tod.
       
 (DIR) Mundschutz gegen Corona: Maskenschutz möglich machen
       
       Die Regierung empfiehlt den Mundnasenschutz. Aber sie kümmert sich nicht
       ausreichend um Masken für alle.
       
 (DIR) Kampf gegen Corona-Epidemie: Vorsichtige Lockerungen
       
       Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen, der Schulbetrieb startet nur
       eingeschränkt: Bund und Länder bleiben weiterhin vorsichtig.
       
 (DIR) Corona-Krise im Einzelhandel: Kauft online, jetzt!
       
       Die Krise trifft den Einzelhandel hart. Nicht nur kleine Läden, sondern
       auch große. Onlinekäufe würden helfen.
       
 (DIR) Arbeitsschutz in Zeiten von Corona: Bitte mehr Abstand
       
       Im Privatleben sind soziale Kontakte tabu und werden sogar bestraft. Aber
       für Betriebe, Behörden und Büros gibt es keine verbindlichen Regeln.