# taz.de -- Pflegehelfer in Schleswig-Holstein: Ohne Ausweis droht Abschiebung
       
       > Jamar A. lebt seit sieben Jahren in Deutschland. Weil er seit einem Jahr
       > vergeblich auf einen Pass wartet, soll er nach Ägypten abgeschoben
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Freund:innen protestieren online gegen die drohende Abschiebung von Jamar
       
       Bremen taz | Jamar A. droht die Abschiebung. Denn der 22-jährige
       Pflegehelfer aus Bad Segeberg, der seit sieben Jahren in Deutschland lebt,
       kann sich nicht ausweisen. Dies ist aber Voraussetzung, um eine
       Ausbildungsduldung zu erhalten, erklärt sein Anwalt Björn Stehn. Jamar
       würde gerne die dreijährige Pflegeausbildung beginnen. Sein Arbeitgeber,
       der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, befürwortet das.
       
       „Diese Situation betrifft viele junge Erwachsene“, sagt Stehn, gerade
       diejenigen aus nordafrikanischen Ländern, wo die Chancen auf Asyl gering
       sind – wie Ägypten, wo Jamar herkommt. „Sie integrieren sich zum Teil gut
       und scheitern dann daran, dass sie ihre Identität nicht nachweisen können.“
       Gerade wenn Menschen minderjährig flüchten, hätten diese aber oft keine
       Dokumente, weiß Stehn. Ohne Pass werde aber keine Arbeitserlaubnis erteilt,
       insbesondere keine Ausbildungsduldung.
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte Jamars Asylantrag ab,
       „weil Ägypten als sicheres Herkunftsland bewertet wird“, erklärt Sabrina
       Müller, Sprecherin des Kreis Segeberg. „Verfolgungsrelevante Fluchtgründe
       lagen nicht vor.“
       
       Das Verwaltungsgericht habe die Ablehnung im Januar 2020 bestätigt. Wie es
       weitergeht, sei nun unter anderem vom Nachweis rechtlicher Tatbestände und
       der Erfüllung persönlicher Mitwirkungspflichten abhängig. „Eine
       Entscheidung kann im Moment noch nicht getroffen werden“, so Müller.
       
       ## Anderthalb Jahre für einen Pass
       
       Momentan habe Jamar eine Aufenthaltsgestattung und dürfe arbeiten, sagt
       Stehn. Er müsse jetzt versuchen, einen Pass zu bekommen. Diesen habe er
       bereits vor einem Jahr beantragt. Gerade in Ägypten dauere dies aber sehr
       lang. Die Botschaft müsse den Pass direkt in Ägypten beantragen, wo oft
       sehr lange bürokratische Verfahren warten. „Das kann sich ein, eineinhalb
       Jahre hinziehen.“
       
       In Ägypten müsste Jamar seinen Wehrdienst antreten. Diesen wolle er aber
       nicht absolvieren. Da es dort keine Chance auf Verweigerung gibt, drohe ihm
       eine Gefängnisstrafe. „Er ist mit 15 Jahren hierher gekommen, um ein
       besseres Leben zu haben.“ In Ägypten habe er keine Zukunft, sagt Stehn, ihm
       drohe „ein Ausschluss aus der Gesellschaft“.
       
       In Deutschland dagegen arbeitet Jamar als Pflegehelfer im Rehabilitations-
       und Pflegebereich des Psychiatrischen Krankenhauses in Rickling, sagt
       Regina Rocca, Sprecherin des Landesvereins für Innere Mission in
       Schleswig-Holstein. „Seine Pflegedienstleiterin schätzt seine gute Arbeit
       und hält ihn für sehr geeignet für die dreijährige Pflegeausbildung.“ In
       Zeiten des Pflegenotstands, der sich gerade jetzt während der
       Coronapandemie deutlich zeigt, ein Glücksfall.
       
       „Wenn der Betroffene eine Ausbildungsduldung bekommt, setzt das voraus,
       dass eine Identitätsklärung stattgefunden hat“, weiß auch Martin Link.
       Dafür müsse aber nicht zwingend ein Pass her, so der Geschäftsführer des
       [1][Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein] weiter, es reiche auch ein anderes
       anerkanntes Dokument wie eine Geburtsurkunde oder eine Zeugenaussage. Im
       Kreis Segeberg sei die Ausländerbehörde aber besonders restriktiv. „Die hat
       eine eigene politische Auffassung, wie mit Ausreisepflichtigen umzugehen
       sei.“
       
       Vergleicht man die Zahlen der Abschiebungen [2][von 2018] und [3][2019, so
       fällt auf,] dass diese in Schleswig-Holstein um 16,6 Prozent auf 457
       Abschiebungen in 2019 gestiegen ist – Spitzenwert im Bundesdurchschnitt.
       Auch die Zahl der Ausreisepflichtigen ist gestiegen – um 17 Prozent auf
       über 10.000 Menschen. „Das deutet darauf hin, dass für Behörden der Vollzug
       von Maßnahmen wichtiger ist als eine konstruktive Anwendung des
       Aufenthaltsgesetzes“, sagt Link.
       
       Eigentlich wolle man mit der Ausbildungsduldung gerade jungen Leuten
       ermöglichen, hierzubleiben und eine Ausbildung zu machen, so Anwalt Stehn.
       Ob in Schleswig-Holstein strukturelle Probleme bei der Anwendung des
       Aufenthaltsgesetzes herrschen, kann er nicht beurteilen. „Dafür habe ich
       hier zu wenig Fälle.“ In Hamburg, hier sitzt seine Kanzlei, verfolge man
       aber eher eine konstruktive politische Linie.
       
       ## Härtefallkommission ist Jamars letzte Hoffnung
       
       Seit Januar räumt das Gesetz einen Spielraum zur Ausbildungsduldung ein,
       erklärt Stehn. „Wenn man nachweisen kann, dass man alles getan hat, einen
       Pass zu bekommen, kann man trotzdem eine Ausbildungsduldung erhalten.“
       Sofern die Ausländerbehörde davon überzeugt ist, dass es nicht an Jamar
       selbst liegt, dass der Pass nicht vorliegt. Wenn nicht, sei ein Antrag bei
       der Härtefallkommission des Landesinnenministeriums der nächste Schritt.
       
       Für Jamar wäre es das Beste, wenn das Asylverfahren weiterläuft, bis er
       sich erfolgreich auf einen Ausbildungsplatz beworben hat. „Dann kann die
       Arbeitserlaubnis gewährt werden. Er könnte die Ausbildung beginnen und
       müsste weiter auf das Ergebnis warten.“
       
       Der Fall von Jamar provoziere großes Unverständnis auf allen Seiten, so
       Link. Nach der aktuellen Rechtslage sei es vollkommen unnötig, so zu
       verfahren. „Dieses Verhalten beschäftigt alle möglichen Instanzen, das ist
       unnötig“, sagt Link. „Ich gehe davon aus, dass der Fall spätestens von der
       Härtefallkommission eingefangen wird.“
       
       21 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.frsh.de/home/
 (DIR) [2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908021.pdf
 (DIR) [3] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/182/1918201.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
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