# taz.de -- Rechte Gewalt gegen Geflüchtete: Über 1.700 Angriffe auf Geflüchtete
       
       > 2019 sind Geflüchtete in Deutschland 1.620 Mal beleidigt, bedroht oder
       > angegriffen worden. Hinzu kommen Angriffe auf Unterkünfte und
       > HelferInnen.
       
 (IMG) Bild: Brandanschlag auf Flüchtlings-Containerheim in Berlin Buch
       
       Berlin taz | Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung,
       Volksverhetzung, Beleidigung – 1.620 solcher Straftaten gegen Geflüchtete
       listet die Bundesregierung für das Jahr 2019 auf. Das geht aus einer
       Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken
       Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor. Hinzu kommen noch 128 Angriffe
       auf Asylunterkünfte und 78 Angriffe auf Hilfsorganisationen und HelferInnen
       im vergangenen Jahr. Fast alle Taten stuft die Regierung ganz klar als
       politisch motivierte Kriminalität von rechts ein.
       
       Damit ist die Zahl der gemeldeten Straftaten gegen AsylbewerberInnen und
       Unterkünfte zwar im Vergleich zu den Vorjahren erneut leicht gesunken. Auf
       dem Höhepunkt im Jahre 2016 meldeten die Behörden noch 2545 Angriffe auf
       Geflüchtete und 988 Angriffe auf Unterkünfte.
       
       Jelpke verwies aber darauf, dass in der aktuellen Statistik noch die
       Nachmeldungen fehlten. „Erfahrungsgemäß steigt die tatsächliche Zahl dann
       noch einmal um deutlich über 50 Prozent an.“ Unterm Strich müsse man
       deswegen konstatieren, dass es 2019 wieder eine Zunahme solcher Straftaten
       gegeben habe, so Jelpke.
       
       Wie das Innenministerium ausführte, konnten zu 840 dieser Delikte insgesamt
       über 1.039 Tatverdächtige ermittelt werden. Das betrifft also nicht einmal
       die Hälfte aller angezeigten Straftaten. Besonders niedrig ist die
       Aufklärungsquote bei Angriffen auf Asylunterkünfte. Hier ermittelten die
       Ermittlungsbehörden nur in 27 Fällen Verdächtige. Über den Stand oder den
       Ausgang der Strafverfahren kann das Ministerium keine Auskunft geben, da
       die Bundesländer nicht verpflichtet sind das Bundeskriminalamt zu
       informieren.
       
       „Die tödliche Gefahr durch Rechtsextremismus und Rassismus, die sich vor
       erst einem Monat in Hanau erneut gezeigt hat, gehört leider [1][zum Alltag
       zahlreicher Menschen] in diesem Land“, so Jelpke. Sie forderte, endlich
       eine dauerhafte Förderung der Beratungs- und Präventionsprojekte für die
       Opfer von Rassismus und gegen Rechtsextremismus gesetzgeberisch
       abzusichern. Erst Anfang der Woche habe der Europarat Deutschland zu mehr
       Engagement gegen Rassismus gemahnt.
       
       27 Mar 2020
       
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 (DIR) Anna Lehmann
       
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