# taz.de -- Staatsleistungen an die Kirchen: Nicht in bester Verfassung
       
       > Mit fragwürdiger historischer Begründung kassieren die Kirchen jährlich
       > Millionensummen. Grüne, FDP und Linkspartei wollen das jetzt ändern.
       
 (IMG) Bild: Geben ist seliger als nehmen? Damit haben es die deutschen Bischöfe in der Praxis jetzt nicht so
       
       Berlin taz | Grüne, FDP und Linkspartei im Bundestag nehmen einen erneuten
       Anlauf, historisch begründete jährliche Zahlungen in dreistelliger
       Millionenhöhe an die beiden christlichen Großkirchen zu beenden. Am Freitag
       stellten die religionspolitischen Sprecher:innen der drei
       Oppositionsfraktionen in Berlin einen gemeinsamen Entwurf zur Ablösung der
       sogenannten Staatsleistungen vor. Damit würde ein 101 Jahre alter
       Verfassungsauftrag erfüllt.
       
       „Es ist nicht vermittelbar, warum die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder
       erhalten, die aus geschichtlichen Ereignissen herrühren, die länger als 200
       Jahre zurückliegen“, begründete die Linksparteilerin Christine Buchholz die
       grün-gelb-rote Initiative. Es sei „an der Zeit, dass der Staat endlich dem
       Anspruch der weltanschaulichen Neutralität gerecht wird.“
       
       So sah das auch FDP-Mann Stefan Ruppert: „Der Fall, dass jemand nicht
       Mitglied einer Kirche ist, aber durch sein Steuergeld diese Kirchen
       mitfinanziert, der ist natürlich auf Dauer nicht mehr zu vermitteln.“
       
       Der interfraktionelle Entwurf für ein sogenanntes Grundsätzegesetz
       definiert für die Bundesländer einen Rahmen für die Ablösung der
       antiquierten Zahlungen. Er sei „aus einem langen Abstimmungsprozess
       hervorgegangen, in den sowohl die Koalitionsparteien als auch
       Vertreterinnen und Vertreter der beiden großen christlichen Kirchen
       einbezogen waren“, sagte der Grüne Konstatin von Notz. Dabei legte er Wert
       auf die Feststellung: „Das ist kein Schritt gegen die Kirchen.“
       
       Ein solches Grundsätzegesetz würde es den Ländern ermöglichen, „ihrer
       Pflicht zur Ablösung rechtssicher nachkommen zu können“, sagte von Notz.
       Laut Entwurf hätten sie fünf Jahre Zeit, auf dieser Grundlage eigene
       Gesetze zur Ablösung ihrer Staatsleistungen zu erlassen. Die Ablösung
       selbst sollte binnen 20 Jahren abgeschlossen sein – bei einem Inkrafttreten
       des Grundsätzegesetzes in diesem Jahr also bis 2040.
       
       ## Mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr
       
       Bisher werden die die beiden christlichen Religionsgemeinschaften großzügig
       vom Staat alimentiert. Alleine im vergangenen Jahr konnten sie knapp 549
       Millionen Euro einstreichen. Die evangelischen Landeskirchen durften sich
       über 320,3 Millionen, die katholischen Bistümer über 228,2 Millionen Euro
       freuen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Inkrafttreten des
       Grundgesetzes 1949 auf mehr als 18 Milliarden Euro.
       
       Bezahlt wurden und werden die Staatsleistungen von den Bundesländern. Die
       Höhe wird jährlich angepasst und orientiert sich an den
       Beamt:innengehältern. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit mehr als 125
       Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit rund 99 und Rheinland-Pfalz mit
       knapp 60 Millionen Euro. Nur Hamburg und Bremen sparen sich aus
       hanseatischer Kaufmannstradition heraus diese Transferleistungen an die
       Kirchen.
       
       Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht um die Zuwendungen
       für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative
       Einrichtungen. Ebenso wenig fallen die staatliche Bezahlung von
       Theologieprofessor:innen, Religionslehrer:innen oder
       Militärseelsorger:innen darunter – obwohl sich darüber ebenfalls trefflich
       streiten ließe. Auch explizit nicht dazu gehören sowohl Staatsleistungen,
       die nach 1919 erfolgt sind, als auch die Leistungen an den Zentralrat der
       Juden und die Jüdischen Gemeinden.
       
       ## Fragwürdige Rechtstitel aus vordemokratischen Zeiten
       
       Abgelöst werden sollen vielmehr jene staatlichen Zahlungsverpflichtungen,
       die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten,
       etwa aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder dem Bayerischen
       Konkordat von 1817. Diesen historisch begründeten Dotationen liegt ein
       unübersichtliches Gemisch aus Ansprüchen zugrunde. Sie resultieren
       einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter, andererseits aber
       auch aus schnöden Deals der damaligen Fürsten und Könige mit den
       Kirchenoberhäuptern: Anerkennung der staatlichen Obrigkeit seitens der
       Kirche gegen staatliche Alimentierung der kirchlichen Würdenträger.
       
       Mit dem Ende des Kaiserreichs sollte damit eigentlich Schluss sein. Die
       Nationalversammlung 1919 wollte nicht nur die Staatskirche abschaffen,
       sondern Kirche und Staat auch finanziell entflechten. Sichergestellt werden
       sollte das durch den Artikel 138 der Weimarer Verfassung: „Die auf Gesetz,
       Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die
       Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die
       Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Der liberale Abgeordnete
       Friedrich Naumann begrüßte das seinerzeit. Die Ablösung sei „unser aller
       Wunsch“.
       
       ## Erster Anlauf gescheitert
       
       Doch manche Wünsche, auch wenn sie Verfassungsrang haben, bleiben Träume.
       Aus dem Reich wurde die Bundesrepublik, aus der Weimarer Verfassung das
       Grundgesetz. Der Ablösungsauftrag blieb bestehen. Die Bestimmung des
       Artikels 138 der Weimarer Verfassung ist „Bestandteil dieses
       Grundgesetzes“, heißt es nun im Artikel 140.
       
       Trotzdem wurde dieser Auftrag bis heute nicht erfüllt. Selbst die Deutsche
       Demokratische Republik zahlte bis zu ihrem Ableben weiter brav
       Staatsleistungen an die Kirchen, durchschnittlich 15,4 Millionen DDR-Mark
       pro Jahr.
       
       Ein erster Versuch, dem Auftrag des Grundgesetzes doch noch gerecht zu
       werden, scheiterte im Sommer 2013. im Bundestag. Gerade 40 Sekunden
       benötigte der Bundestag seinerzeit, um den lästigen Tagesordnungspunkt
       abzuhandeln. Im Schnellverfahren ohne Aussprache votierten die Fraktionen
       von Union, FDP, SPD und Grünen gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei,
       der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch begründeten
       Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte.
       
       Nun unternimmt die Linkspartei zusammen mit den Grünen und der FDP einen
       erneuten Anlauf, um die skandalöse staatliche Alimentierungspraxis zu
       beenden. Denn es sei schlicht „nicht vermittelbar, warum der
       Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der
       Staatsleistungen auch 100 Jahre später immer noch nicht erfüllt wurde“,
       sagte die Linkspartei-Abgeordnete Buchholz. Auch wenn die Forderungen der
       Linkspartei weitergehend seien, wäre der gemeinsame Gesetzentwurf „ein
       wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.
       
       ## Unterschiedliche Berechnungen
       
       Die Linkspartei hatte in ihrem früheren eigenen Entwurf „eine einmalige
       Entschädigungszahlung in Höhe des zehnfachen des zum Zeitpunkt des
       Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags“ vorgesehen. Das
       wären zum damaligen Zeitpunkt rund 4,81 Milliarden Euro gewesen. Der neue
       Gesetzentwurf sieht nun als Ablösesumme das 18,6fache der derzeit jährlich
       zu leistenden Zahlungen vor. Das wären mehr als 10,2 Milliarden Euro.
       
       Allerdings träumen die Kirchen noch von ganz anderen Summen aus, die ihnen
       im Fall der Fälle zustehen würden. Die Vorstellungen reichen vom 25- bis
       zum 40fachen der jährlichen Staatszahlungen. Die Begründung für solch
       horrende Ansprüche liefern ihnen Staatskirchenrechtler wie Ansgar Hense. Es
       handele sich nicht um Tilgungsleistungen, argumentiert der Direktor des
       Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, „sondern um
       Unterhaltsverpflichtungen“.
       
       Dabei ist strittig, ob den Kirchen überhaupt eine Entschädigung zustände.
       Die Humanistische Union etwa vertritt seit langem schon die Auffassung:
       Wenn es je berechtigte Ansprüche gegeben habe, seien sie mit den seit 1919
       geleisteten Zahlungen mehr als erfüllt.
       
       Kritik an dem Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linkspartei kommt denn auch
       vom Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA), dem auch die
       Humanistische Union angehört. „Ein ernstzunehmender Anlauf zur Ablösung der
       Staatsleistungen und zur Erfüllung des Verfassungsauftrags war schon lange
       überfällig“, sagte Bündnissprecher Johann-Albrecht Haupt. Doch der
       vorgelegte Entwurf sei „meilenweit entfernt von einer gerechten Lösung“.
       
       Grüne, FDP und Linkspartei wollen, dass ihr Gesetzentwurf bereits in der
       nächsten Sitzungswoche des Bundestags diskutiert wird. Die
       Erfolgsaussichten, ihn durch das Parlament zu bringen, stehen indes
       schlecht. Die Regierungskoalition sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf.
       „Wir haben derzeit wichtigere Themen“, sagte der SPD-Kirchenpolitiker Lars
       Castellucci dem Evangelischen Pressedienst (epd). So wie seit 1949 stets.
       
       13 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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