# taz.de -- Corona und Berliner Abgeordnetenhaus: Nicht schön, aber unumgänglich
       
       > Angesichts des Coronavirus wird im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert,
       > für den Krisenfall ein Notparlament zu ermöglichen. Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: Die neue Sitzordnung im Parlament
       
       Gespenstisch wirkte das [1][am Donnerstag im Abgeordnetenhaus]. Nur wenig
       mehr als die Hälfte der Parlamentarier im Plenarsaal, keine Zuschauer außer
       Journalisten. Doch was an diesem Tag noch gewollt war, um die
       Abstandsregeln in Zeiten von Corona einzuhalten, könnten demnächst die
       Umstände erzwingen – wenn auch Abgeordnete in großen Zahlen krank werden
       oder als Verdachtsfälle in Quarantäne gehen müssen. Dann aber steht die
       Parlamentsarbeit auf der Kippe: Beschlüsse sind laut Verfassung nur dann
       möglich, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist,
       also 81 von 160.
       
       Abgeordneten wie dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion,
       Torsten Schneider, gruselt vor dem Moment, wenn diese Zahl nicht erreicht
       wird. Denn dann ist es zu spät für einen B-Plan – den müsste das Parlament
       ja beschließen, was dann aber nicht mehr geht. Schneider und die
       SPD-Fraktion haben daher vorgeschlagen, die Verfassung zu ändern und für
       den Krisenfall ein Notparlament zu ermöglichen, das nur noch knapp 28
       Mitglieder hätte.
       
       Diesen Vorstoß unterstützt bislang aber nur die oppositionelle CDU. Zu tief
       sind aus Sicht der Kritiker die Eingriffe in die Rechte gewählter
       Abgeordneter. Tatsächlich würden sich ja knapp 130 der 160
       Parlamentsmitglieder selbst entmachten, stimmten sie dem Gesetz zu. Mancher
       hatte schon den Vergleich zum Ermächtigungsgesetz von 1933 im Kopf – wobei
       der Vergleich nicht stimmt, denn dort, kurz gefasst, konzentrierte der
       Reichstag ja nicht seine Macht, sondern gab sie komplett an die Regierung
       ab.
       
       Trotzdem gibt es Bedenken, wenn es mal in der Hand eines nicht so
       urdemokratischen Parlamentspräsidenten wie derzeit dem SPD-Mann Ralf
       Wieland liegen sollte, über einen Notstand zu entscheiden und das
       Notparlament einzuberufen. Wobei ja auch das die vorherigen
       Mehrheitsverhältnisse wahren soll.
       
       SPD-Mann Schneider argumentierte am Mittwoch im Hauptausschuss sinngemäß
       so: Um die individuellen Rechte zu wahren, müsse man erst mal den Bestand
       des Ganzen sichern – wenn das Parlament erst mal beschlussunfähig ist, kann
       man nur noch warten, bis wieder Abgeordnete gesunden oder nach 14 Tagen aus
       der Quarantäne zurückdürfen. Wer nun etwa auf die über zweimonatige
       Sommerpause des Parlaments im Jahr 2019 schaut, der könnte durchaus
       einwenden: War doch wohl auch kein Problem. Was dabei außer Acht bleibt:
       wenn nötig, hätte der Parlamentspräsident auch in den Ferien eine
       Sondersitzung einberufen können. Und was ist, wenn Abgeordnete nicht bloß
       in Quarantäne sind, sondern schwerer erkranken?
       
       Die Warnung vor übereilten Maßnahmen ist allgegenwärtig, aber beim
       Parlament drängt die Zeit tatsächlich, einen B-Plan festzulegen. Ein
       befristetes Notparlament scheint deshalb bei allen Bedenken richtig – an
       den Abgeordneten selbst ist es, jetzt noch ein ausreichendes
       Sicherungssystem dabei einzubauen, damit es keinen Missbrauch geben kann.
       
       28 Mar 2020
       
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