# taz.de -- Rückholaktionen wegen Corona: Ein Versprechen zweiter Klasse
       
       > Deutschland holt wegen Corona gestrandete UrlauberInnen zurück. Auch
       > Menschen ohne Staatsbürgerschaft können mit – „im Rahmen der
       > Kapazitäten“.
       
 (IMG) Bild: Flughafen Manila: Warten auf den Lufthansa Flug
       
       Freiburg taz | „Wir lassen niemand zurück“, versprach die Bundesregierung
       mit Blick auf deutsche UrlauberInnen, die wegen der [1][Coronakrise] im
       Ausland festsitzen. Mitte März verkündete das Auswärtige Amt (AA) eine
       weltweite Reisewarnung. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 200.000 deutsche
       UrlauberInnen in Regionen mit Reisebeschränkungen unterwegs.
       
       Für die Reisenden wurde die Lage brenzlig, weil auf immer mehr Strecken der
       reguläre Flugverkehr eingestellt wurde und TouristInnen aus dem Risikoland
       Deutschland in Staaten mit noch geringer Coronabelastung oft nicht mehr
       gern gesehen waren.
       
       Außenminister Heiko Maas (SPD) startete deshalb eine „Rückholaktion“ für
       die „tausenden deutschen Reisenden, die im Ausland gestrandet sind“, und
       stellte bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Aber gilt das Versprechen
       auch für in Deutschland lebende MigrantInnen, wenn sie aus dem Urlaub nicht
       mehr heim nach Berlin oder Stuttgart kommen?
       
       Inzwischen konnten rund 150.000 UrlauberInnen nach Deutschland
       zurückkehren, davon 17.000 mit über 70 Sonderflügen, die das Auswärtige Amt
       gechartert hatte. Die übrigen konnten überwiegend Flüge der
       Reiseveranstalter nutzen, für die das Auswärtige Amt Überflug- und
       Landegenehmigungen besorgt hatte. Die meisten Urlauber kamen dabei aus
       Ägypten, Spanien und der Türkei zurück.
       
       ## „Wir“ und „Ihr“
       
       Die Rückholaktion des Auswärtigen Amts bezog sich in erster Linie auf
       deutsche StaatsbürgerInnen und ihre Familienangehörigen. Wenn möglich,
       wurden aber auch BürgerInnen aus anderen EU-Staaten mitgenommen, so wie
       umgekehrt Deutsche mit spanischen oder französischen Maschinen zurückreisen
       konnten.
       
       „Für Personen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, in
       Deutschland leben und von dort in den Urlaub gereist sind, bemühen wir uns
       im Rahmen der Kapazitäten, eine Lösung zu finden“, heißt es dazu vom
       Auswärtigen Amt.
       
       Konkret heißt das: Auch AusländerInnen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland
       konnten sich in die Krisenvorsorgeliste [2][elefand.diplo.de]
       (elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) eintragen. Auch sie
       konnten sich auf der Webseite [3][rueckholprogramm.de] registrieren. Und
       auch sie konnten den obligatorischen Antrag nach dem Konsulargesetz stellen
       („Ich beantrage hiermit, in die von der Bundesregierung zum Schutz vor
       Katastrophenfolgen organisierten Betreuungsmaßnahmen eingeschlossen zu
       werden.“)
       
       Doch das alles steht unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten. Der
       Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) wandte sich deshalb per Brief
       an den Außenminister. „Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten darf es
       kein ‚Wir‘ und ‚Ihr‘ anhand des Passes geben“, schrieb der BZI-Vorsitzende
       Memet Kiliç, „eine vielfältige offene Gesellschaft misst sich gerade an
       ihrem Umgang mit Krisenzeiten“.
       
       Bisher gibt es aber keine Informationen über gestrandete MigrantInnen, die
       aus Kapazitätsgründen zurückbleiben müssen. „Es geht uns um das Prinzip,
       dass es keine echte Gleichbehandlung gibt“, sagte BZI-Geschäftsführererin
       Deniz Nergiz.
       
       25 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746/
 (DIR) [2] https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action
 (DIR) [3] https://defederalforeignoffice.accounts.ondemand.com/saml2/idp/sso/defederalforeignoffice.accounts.ondemand.com
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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