# taz.de -- Grüne wollen Waffenrecht verschärfen: Einschränkungen für Sportschützen
       
       > Nach den Morden in Hanau fordern die Grünen in Niedersachsen, dass
       > Sportschützen zu Hause keine Munition lagern dürfen.
       
 (IMG) Bild: Sollen nach Wunsch der Grünen nur noch am Schießstand schießen können: Sportschützen
       
       Hamburg taz | Nach den Morden von Hanau will Niedersachsen das Waffenrecht
       noch mal unter die Lupe nehmen. Der Antrag der Grünen, „Verfassungsfeinde
       entwaffnen – Waffenrecht verschärfen“, sollte eigentlich am Mittwoch im
       Landesparlament von CDU und SPD abgelehnt werden, weil ein Teil davon in
       einer Ende Dezember [1][vom Bund beschlossenen Verschärfung des
       Waffenrechts] enthalten ist. Doch nun bekommt er eine Chance und wurde nach
       kurzer Debatte in den Innenausschuss überwiesen, sodass daraus eine
       Bundesratsinitiative werden könnte.
       
       Waffenrecht ist Bundesrecht. Doch die Länder können über den Bundesrat
       Initiativen starten und so Einfluss nehmen. Die gerade erst verabschiedete
       Verschärfung sieht vor, dass Menschen, die verfassungsfeindlichen
       Organisationen angehören, keinen Waffenschein erhalten. Auch müssen Jäger
       und Sportschützen nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr
       „Bedürfnis“ nach einem Waffenschein fortbesteht. Danach reicht der Nachweis
       einer Mitgliedschaft im Schießsportverein.
       
       Der Mann, der am 19. Februar [2][in Hanau neun Menschen erschoss], war ein
       Sportschütze und besaß legal Waffen und Munition. Seine Tat war rassistisch
       motiviert, [3][zugleich galt er als psychisch auffällig].
       
       „Wir sehen keinen Grund, warum Sportschützen bei sich zu Hause Munition
       lagern“, sagt der niedersächsische Grünen-Abgeordnete Helge Limburg zur
       taz. Die Schützenvereine könnten die Munition für ihre Mitglieder zentral
       ankaufen, gesichert lagern und „lediglich am Schießstand ausgeben“, eben
       dort, wo Sportschützen nur schießen dürfen.
       
       Zudem fordern die Grünen, dass Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse über
       Waffenscheinbesitzer auch regelmäßig an die Waffenbehörden weiterleiten und
       dass sichergestellt wird, dass die im Bund beschlossene Verschärfung in den
       Kommunen auch umgesetzt wird.
       
       Limburgs Antrag stieß nun – mit Ausnahme der AfD, die vor einer
       Vorverurteilung der Jäger und Sportschützen warnte – allseits auf
       Zustimmung. Denn nach Hanau kündigte sogar Bundesinnenminister Horst
       Seehofer (CSU) an, das Waffenrecht erneut zu verschärfen.
       
       „Es macht Sinn, das noch mal anzufassen. Die Erfolgschancen nach Hanau sind
       höher“, sagt der niedersächsische SPD-Abgeordnete Karsten Becker. Das
       Attentat auf die Tür einer Synagoge in Halle habe gezeigt, dass selbst
       gebaute Waffen ein zunehmendes Problem seien, das man in den Griff kriegen
       müsse, etwa durch die Kontrolle des Verkaufs von Bestandsteilen. In der
       Debatte verwies Becker darauf, dass heute rund 5,4 Millionen Waffen in
       Privatzbesitz sind, und nach wissenschaftlicher Erkenntnis mit der Zunahme
       von Schusswaffen auch die Zahl der Opfer von Gewalttaten ansteigt.
       
       Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, „der
       Anschlag in Hanau lenkt den Blick erneut auch auf das Waffenrecht“. Die
       bestehenden Regelungen stießen bei Einzeltätern „naturgemäß auch an ihre
       Grenzen“. Da der Täter psychisch auffällig war, müsse man sich fragen, ob
       das Waffenrecht ausreichende Regelungen enthalte, „den Waffenbesitz von
       psychisch Kranken auch wieder zu entziehen beziehungsweise zu verhindern“.
       Zwar könnten die Waffenbehörden schon ein psychologisches Zeugnis fordern,
       „aber dafür müssen ihnen entsprechende Anhaltspunkte bekannt sein. Nur bei
       Personen unter 25 ist ein solches Zeugnis grundsätzlich vorzulegen“, so
       Pistorius.
       
       ## Keine Waffen für psychisch Kranke
       
       Er sprach sich eindringlich dafür aus zu prüfen, „ob weitere Änderungen
       nötig sind, um die Menschen zu schützen“. So müsse der Bedürfnisnachweis
       für Sportschützen auf den Prüfstand, „auch wenn die entsprechende
       Verschärfung gerade erst beschlossen wurde“. Zudem will auch Pistorius wie
       die Grünen anregen, „über Regelungen zum Erwerb und Lagerung der Munition
       nachdenken“.
       
       Auch Uwe Schünemann (CDU) forderte: „Waffen gehören weder in die Hände von
       Extremisten noch von psychisch Kranken.“ Allerdings schoss er etwas übers
       Ziel hinaus, als er anregte, über eine Registrierung „psychisch auffälliger
       Patienten beim Landesgesundheitsamt“ nachzudenken, auf die die
       Waffenbehörden zugreifen können.
       
       Limburg sagt dazu: „Wir müssen eine Regelung finden, die Waffenbehörden
       psychisch Kranke erkennen lässt, ohne dass diese Gruppe pauschal
       stigmatisiert wird.“
       
       28 Feb 2020
       
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