# taz.de -- Reform der Straßenverkehrsregeln: Neue StVO im Bundesrat
       
       > Umwelt- und Verkehrsverbände fordern von der Länderkammer ein Tempolimit.
       > Kritisiert wird, dass Verbesserungen für Radler fehlen.
       
 (IMG) Bild: Gefährlicher Alltag im Straßenverkehr: Werden hier bald neue Regeln gelten?
       
       Berlin taz | Vor der Abstimmung des Bundesrats über die [1][Reform der
       Straßenverkehrsordnung] fordert ein Bündnis aus elf Umwelt- und
       Verkehrsverbänden sowie der Gewerkschaft der Polizei ein klares Votum für
       ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 und eine Regelgeschwindigkeit von 30
       Stundenkilometern in Städten. Am Freitag stimmt der Bundesrat über die
       Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Die VertreterInnen der Länder
       werden mehr als 80 Änderungsanträge für die Vorlage von
       Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) abstimmen.
       
       Scheuer will die StVO modernisieren. Dafür braucht er die Zustimmung der
       Länderkammer. Der Verkehrs- und der Umweltausschuss des Bundesrats, in
       denen jedes Land eine Stimme hat und nicht wie im Plenum je nach Größe
       mehrere, haben sich für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zuge der
       Novellierung ausgesprochen.
       
       „Der Bundesrat hat jetzt die Chance, für die Verkehrswende, den Klimaschutz
       und mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu stimmen“, heißt es in einer
       Erklärung des Bündnisses, dem unter anderem der BUND, der ökologische
       Verkehrsclub Deutschland und die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland
       angehören. Aufgrund der [2][Stimmenverhältnisse im Plenum] des Bundesrats
       ist ein Votum für die Geschwindigkeitsbegrenzungen allerdings
       unwahrscheinlich. Das Land Thüringen wird wegen der aktuellen
       Regierungskrise nicht an der Abstimmung teilnehmen.
       
       Mit der neuen StVO soll auch das Fahrradfahren sicherer werden. Vorgesehen
       sind unter anderem die Einführung von Mindestabständen zwischen Autos und
       RadfahrerInnen und Verboten unter anderem für auf Radwegen und in der
       zweiten Reihe haltende Autos. Den ursprünglichen Plan, das Parken von
       Lastenrädern auf Straßen zu verbieten, hat das Bundesverkehrsministerium
       zurückgezogen.
       
       ## „Fahrradfahren wird nicht wesentlich sicherer“
       
       Die Reform sei ernüchternd, sagte der Verkehrsexperte der grünen
       Bundestagsfraktion Stefan Geldhaar. „Fahrradfahren wird nicht wesentlich
       sicherer“, sagte er. In der Novelle würden [3][wichtige Punkte fehlen]. So
       können Kommunen nach wie vor keine Sicherheitszonen einrichten, in denen
       nur [4][Lkws mit Abbiegeassistenten] fahren dürfen. Diese Alarmgeräte
       warnen FahrerInnen, wenn sich in ihrem toten Winkel Personen befinden – und
       können so [5][dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden].
       
       Bei der Abstimmung im Bundesrat wird es außerdem darum gehen, den Kommunen
       eine deutliche Verteuerung des AnwohnerInnenparkens zu ermöglichen. Nach
       dem Willen von Scheuer sollen außerdem künftig Busspuren von Pkw befahren
       werden können. „Dies wäre eine deutliche Verschlechterung für den ÖPNV“,
       sagt Gelbhaar. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, ist unklar.
       
       Die Entscheidungen des Bundesrats müssen nicht vom Bundestag bestätigt
       werden. Die Novelle geht mit den Änderungen direkt an die Bundesregierung
       zurück, die entscheidet, ob und wann sie in Kraft tritt.
       Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kann die Reform ganz
       fallenlassen, wenn ihm die Änderungen des Bundesrats nicht gefallen.
       
       13 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Aenderung-der-Strassenverkehrsordnung/!5606662
 (DIR) [2] https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung-node.html
 (DIR) [3] /Reform-der-Strassenverkehrsordnung/!5626548
 (DIR) [4] /Mehr-Sicherheit-fuer-RadfahrerInnen/!5659743
 (DIR) [5] /Verkehrssicherheit-fuer-Fahrradfahrer/!5663329
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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