# taz.de -- Kriminalisierte FlüchtlingshelferInnen: Amnesty-Preis für Iuventa 10
       
       > Die Menschenrechtsorganisation zeichnet eine zehnköpfige Gruppe von
       > SeenotretterInnen aus. Der Crew droht in Italien 20 Jahre Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: M. Beeko und F. Vilmar (Amnesty) mit S. Girke, Dariush Beigui und Hendrik Simon (Iuventa 10)
       
       Berlin taz | Die deutsche Sektion von Amnesty International vergibt ihren
       diesjährigen Menschenrechtspreis an zehn ehemalige Crewmitglieder des
       Rettungsschiffes Iuventa. Das gab [1][Amnesty] Deutschland-Generalsekretär
       Markus Beeko am Dienstag bekannt. Die als „[2][Iuventa 10]“ bekannte Gruppe
       war 2016 und 2017 an 16 Missionen der deutschen NGO Jugend Rettet im
       Mittelmeer beteiligt. Dabei rettete sie etwas mehr als [3][14.000 Menschen]
       aus Seenot. Seit 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft in Sizilien gegen
       die AktivistInnen wegen Beihilfe zur illegalen Einreise. Ihnen drohen bis
       zu 20 Jahre Haft, der Prozess könnte sie rund eine halbe Million Euro
       kosten.
       
       Es handele sich im „politisch motivierte Ermittlungen“ sagte Beeko. Retter
       würden in Europa heute „nicht gefeiert, sondern angefeindet und
       kriminalisiert“. Das Vorgehen gegen die Iuventa 10 sei Teil Teil einer
       zunehmenden Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen – insbesondere
       solcher, die sich für das Überleben oder die Rechte von Flüchtlingen und
       MigrantInnen einsetze, so Beeko.
       
       Die italienische Staatsanwaltschaft hatte die Iuventa im August 2017 auf
       Lampedusa beschlagnahmt. „Seitdem liegt das Schiff im Hafen von Trapani und
       verrottet, es kann nicht mehr für Rettungen eingesetzt werden,“ sagt Sascha
       Girke, eines der 10 Crewmitglieder. Er wies den Vorwurf der Beihilfe zur
       illegalen Einreise zurück. „Alle unsere Einsätze wurden mit Italiens
       Behörden koordiniert und die Geretteten den Behörden dann an Land
       übergeben“, sagte er. Selbst die italienische Staatsanwaltschaft habe
       festgestellt, dass die Crew „aus Solidarität“ gehandelt haben. „Was
       kriminalisiert wird, ist also die Solidarität.“
       
       Girke erinnerte daran, dass Hunderte Menschen wegen ähnlicher Vorwürfe
       bereits in südeuropäischen Gefängnissen sitzen – nämlich Flüchtlinge
       selbst, etwa wenn diese ein Boot, in dem sie selbst saßen, gesteuert
       hätten. „Und die bekommen keine Aufmerksamkeit.“ In der vergangenen Woche
       hatte der Spiegel berichtet, dass allein in Griechenland zwischenzeitlich
       fast 2.000 Häftlinge wegen Beihilfe zu illegalen Einreise im Gefängnis
       saßen. Im Herbst hatte die Justiz den Afghanen Naim K. zu [4][288 Jahren]
       Knast und 3,8 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt.
       
       ## Auch andere Helfer sind im Visier
       
       Am 4. Februar verurteilte eine Richterin in Komotini in Griechenland, die
       Marokkaner Hamza Haddi und Mohamed Haddar zu jeweils [5][vier Jahren Haft.]
       Wie die NGO [6][Borderline Europe] berichtet, hatten die beiden während
       ihrer eigenen Flucht ein Boot gerudert hatten, in dem noch zwei weitere
       Flüchtlinge saßen.
       
       Auch gegen die deutsche NGO [7][Mare Liberum], die seit 2018 in der Ägäis
       Menschenrechtsbeobachtungen durchführt, hat die griechische
       Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufgenommen. Im Januar 2019 wurde Mare
       Liberum-Vorstand Philipp Hahn deshalb bei der Küstenwache von Mitilini auf
       der Insel Lesbos einbestellt. Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf
       „Schmuggel“ ist anhängig.
       
       Die Amnesty-Referentin Franziska Vilmar wies darauf hin, dass die
       Strafverfolgung von SeenotretterInnen und anderen FlüchtlingshelferInnen
       fast immer auf einer Anti-Schlepper-Richtlinie der EU beruhe. Diese sei vor
       etwa 20 Jahren eingeführt worden, um Kriminelle zu bekämpfen, die sich mit
       Menschenschmuggel bereichern. Davon könne bei den SeenotretterInnen keine
       Rede sein, sagte Vilmar.
       
       Zwar sehe die Richtlinie durchaus vor, Menschen von der Strafverfolgung
       auszunehmen, die anderen aus „humanitären Gründen“ bei der Einreise helfen.
       Doch weil es den Mitgliedsstaaten selbst überlassen bleibe, ob sie diese
       Klausel anwenden oder nicht, würde die Richtlinie heute immer öfter
       missbraucht um humanitäre Helfer zu verfolgen, sagte Vilmar.
       
       Eine im Mai 2019 veröffentlichte Studie der britischen Forschungsplattform
       Asyl und Migration zufolge wurden zwischen 2015 und 2019 insgesamt in elf
       Ländern mindestens 49 Verfahren [8][gegen 158 Personen] eröffnet, die
       humanitäre Hilfe für Migranten und Flüchtlinge geleistet hatten. Grundlage
       war in allen Fällen die Anti-Schlepper-Richtlinie.
       
       11 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/deutschland-amnesty-menschenrechtspreis-2020-geht-seenotrettungscrew
 (DIR) [2] https://iuventa10.org/
 (DIR) [3] /Seenotrettung-im-Mittelmeer/!5592061/
 (DIR) [4] https://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-justiz-geht-hart-gegen-menschenschmuggler-vor-a-00000000-0002-0001-0000-000169356837
 (DIR) [5] https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/bericht-prozess-gegen-hamza-haddi-mohamed-haddar
 (DIR) [6] https://www.borderline-europe.de/
 (DIR) [7] https://mare-liberum.org/en
 (DIR) [8] https://www.opendemocracy.net/en/5050/hundreds-of-europeans-criminalised-for-helping-migrants-new-data-shows-as-far-right-aims-to-win-big-in-european-elections/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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