# taz.de -- EU-Richtlinie zum Urheberrecht: Ein Zombie kehrt zurück
       
       > Die Regierung will das gescheiterte Leistungsschutzrecht für
       > Zeitungsverleger neu einführen. Das Justizministerium hat einen Entwurf
       > vorgelegt.
       
 (IMG) Bild: Im März 2019 protestierten Tausende in Berlin gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform
       
       Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für Presseverleger
       schnellstmöglich neu einführen und damit die novellierte EU-Richtlinie zum
       Urheberrecht umsetzen. Die Justizministern Christine Lambrecht (SPD) hat
       vergangene Woche einen entsprechenden Diskussionsentwurf vorgelegt.
       
       Auch das neue Leistungsschutzrecht wird den Verlegern wohl nur minimale
       Einnahmen bringen. Presseverleger beschweren sich schon lange, dass Google
       die Onlinemedien ausbeutet, ohne dafür zu bezahlen. So werde in
       Trefferlisten schon wichtige Teile des Inhalts als Snippet, also Schnipsel
       angezeigt. Die Verleger wollen, dass Google hierfür Lizenzgebühren bezahlt.
       
       Auf Wunsch der Verleger führte Deutschland 2013 ein gesetzliches
       Leistungsschutzrecht ein, das aber völlig verpuffte. [1][Google weigerte
       sich einfach], für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten Google
       daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit die Suchmaschine
       ihre Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und Verkehr auf ihre Seiten
       lenkt. 2019 kippte zudem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche
       Gesetz, weil es bei der EU-Kommission nicht angemeldet worden war.
       
       Lambrechts neuer Entwurf geht auf die 2019 novellierte EU-Richtlinie zum
       Urheberrecht zurück. Auf deutsche Initiative ist dort jetzt ein EU-weites
       Leistungsschutzrecht für Verleger vorgesehen. Diese glauben, dass sie sich
       besser gegen Google durchsetzen können, wenn sie EU-weit gemeinsam
       verhandeln. Da Medien-Märkte aber national organisiert sind, wird Google
       vermutlich weiter am längeren Hebel sitzen und keine Lizenzgebühren zahlen.
       Auf ein entsprechendes französisches Gesetz hat der Konzern jüngst nur
       damit reagiert, dass er die Snippets so verkürzte, dass sie lizenzfrei
       wurden.
       
       ## Der aktuelle Entwurf bleibt vage
       
       Deutschland muss nun aber die EU-Richtlinie umsetzen, inklusive
       Leistungsschutzrecht. Betroffen sind davon auch kleinere
       Suchmaschinenbetreiber und andere „Dienste der Informationsgesellschaft“.
       
       Die Bundesregierung findet das Leistungsschutzrecht sogar so wichtig, dass
       sie es vorab einführen will. Andere Teile der Richtlinie, insbesondere
       [2][die umstrittenen Upload-Filter für YouTube], sollen erst in einem
       späteren Gesetzentwurf geregelt werden. In Lambrechts Diskussionsentwurf
       ist das Leistungsschutzrecht auf zwei Jahre beschränkt. Die Verleger können
       es auch auf eine Verwertungsgesellschaft wie die VG Media übertragen.
       Journalisten und Fotografen sollen einen „angemessenen“ Anteil der
       Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, lässt die Justizministerin offen.
       
       Lizenzfrei nutzbar sind weiterhin „einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge“
       eines Beitrags. Wie viele Worte kostenfrei genutzt werden können, lässt der
       Entwurf aber ebenso offen. Er stellt jedoch klar, dass die Überschrift
       lizenzfrei bleibt, ebenso Bild- und Tonsequenzen bis zu drei Sekunden sowie
       schlecht aufgelöste, kleine Vorschaubilder mit maximal 128 x 128 Pixel.
       
       Längere Zitate bleiben in Ausnahmen möglich. Journalisten können zudem
       eigene Beiträge auf ihren Websites mit längeren Snippets kostenlos
       bewerben. Der Diskussionsentwurf bezieht sich außerdem auf die
       Verlegerbeteiligung an den VG-Wort-Einnahmen. Diese soll wieder
       eingeführt werden, nachdem der EuGH sie 2015 beanstandet hatte.
       
       Der Entwurf aus dem Justizministerium ist noch nicht mit den anderen
       Ressorts abgestimmt. Bis zum 31. Januar können Interessenten Stellung
       nehmen. Anschließend will sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf
       einigen, wobei das Leistungsschutzrecht und die Verlegerbeteiligung
       zwischen CDU/CSU und SPD bisher nicht umstritten sind. Anschließend beginnt
       das normale Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung des Bundesrats, der aber
       kein Vetorecht hat.
       
       Die Bundesregierung möchte das Leistungsschutzrecht deutlich vor der Frist
       zur Richtlinien-Umsetzung im Juni 2021 einführen.
       
       23 Jan 2020
       
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