# taz.de -- Prozess in Nürnberg: Geldstrafe wegen Papierfliegern
       
       > Elisabeth Schwemmer ließ zu, dass bei einer Demo Papierflieger über den
       > Zaun des Bamf flogen. Nun ist sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
       
 (IMG) Bild: Das Bamf in Nürnberg
       
       Berlin taz/dpa | An einem Julitag 2018 flogen etwa 50 Papierflieger,
       beschriftet mit Botschaften wie „Stop Deportation“, über den Zaun des
       Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg. Geworfen
       hatten sie demonstrierende Frauen und Kinder des „Bündnis 8. März“ und der
       Flüchtlings-Selbstorganisation [1][„Women in Exile“].
       
       Das [2][Nürnberger Amtsgericht] hat die Verantwortliche der Kundgebung,
       Aktivistin Elisabeth Schwemmer, wegen Verstoßes gegen das bayerische
       Versammlungsgesetz nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Die 20 Tagessätze à
       15 Euro setzte das Gericht zur Bewährung aus. Dafür bekam die Angeklagte
       aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Obwohl die Polizei
       das Werfen von Gegenständen verboten hatte, habe Schwemmer als
       Versammlungsleiterin dies „zugelassen“, so das Gericht.
       
       Das Bamf selbst hatte keinen Anlass gesehen, den Vorfall zur Anzeige zu
       bringen – die Polizei hingegen schon. Die Staatsanwaltschaft klagte
       Schwemmer an und plädierte für eine Geldstrafe von 500 Euro. Weil Schwemmer
       sie nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht.
       
       ## „Typisch bayerische“ Anklage, so Schwemmer
       
       Am ersten Prozesstermin Mitte Dezember wurden die beiden Polizeibeamten,
       die die Kundgebung begleitet und die Aktion zur Anzeige gebracht hatten, zu
       den Vorgängen befragt. Laut einer Erklärung des „8. März Bündnis“ hätten
       sie vor Gericht ausgesagt, dass sie es damals nicht für nötig befunden
       hätten, Verstärkung anzufordern oder die Versammlung aufzulösen.
       
       „Wir fragen uns deshalb, warum Staatsanwaltschaft und Gericht nach wie vor
       ein Verfolgungs- und Ermittlungsbedürfnis gegen die Versammlungsleiterin
       haben“, heißt es in der Erklärung des „8. März Bündnis“ weiter. „Geht es
       darum, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von jeglichem Protest
       freihalten zu wollen?“
       
       Nach dem ersten Verhandlungstag im Dezember hatte Schwemmer die Anklage
       „typisch bayerisch“ genannt. „Das reiht sich ein in eine Strategie,
       VersammlungsleiterInnen einzuschüchtern. Egal, was hier angemeldet wird, es
       kommt immer eine Geldstrafe raus, irgendwas macht man immer falsch.“
       Schwemmer erwägt, in Revision zu gehen.
       
       3 Jan 2020
       
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