# taz.de -- Generali kürzt Betriebsrenten: Warten auf den Tod
       
       > Frühere Mitarbeiter der gewerkschaftseigenen Volksfürsorge in Hamburg
       > klagen auf höhere Betriebsrenten. Der neue Eigentümer beklagt einen
       > „Notfall“.
       
 (IMG) Bild: Könnte der Generali zu Hilfe kommen: der Tod
       
       Hamburg taz | Die Kürzungen der Betriebsrenten wurden vom Vorstand der
       Generali-Versicherung nicht groß angekündigt. Es gab nur den alljährlichen
       schriftlichen Bescheid. Irgendjemand rechnete mal genauer nach. Und dann
       kam Klaus-Peter Kussmann ins Spiel: Er sprach mit Betriebsräten, es kamen
       Versicherungsmathematiker und Juristen hinzu. Ein Widerspruch bei der
       Geschäftsführung blieb wirkungslos.
       
       Kussmann gründete daraufhin die Initiative „Keine Sorge“, und im Januar
       2016 begann der erste Prozess. Mittlerweile laufen laut Kussmann bundesweit
       1.600 gerichtliche Verfahren, 5.000 Betriebsrentner sind betroffen.
       Gestritten wird um einen Betrag von 8 Millionen Euro – pro Jahr.
       
       Die Betroffenen sind frühere Mitarbeiter der Volksfürsorge („Vofü“), einst
       mit Millionen Kunden eine der größten Versicherungsgesellschaften in
       Deutschland und lange im Eigentum der Gewerkschaften. Vor zehn Jahren
       fusionierte das Unternehmen aus Hamburg mit der in München ansässigen
       Deutschland-„Tochter“ der Generali. 2015 verschwand die Traditionsmarke
       „Keine Sorge – Volksfürsorge“ dann gänzlich vom Markt.
       
       Mit dem Ende der Vofü wollten die Italiener 50 Millionen Euro einsparen –
       Stellen wurden gestrichen, Strukturen durchrationalisiert. Trend der Zeit:
       Auch andere Konzerne bauten ihre Leben-Branche um oder verkauften, wie
       Generali im April 2019, ihre Lebensparte an spezialisierte
       Finanzdienstleister.
       
       ## Verweis auf Ausnahmeregel
       
       Doch im Fall der Generali kamen bald gewisse Zweifel auf. So kürzte das
       Triester Unternehmen ehemaligen Vofü-Angestellten vertraglich zugesicherte
       Betriebsrenten. Die Bestimmungen der Volksfürsorge sahen vor, dass diese
       entsprechend der gesetzlichen Rente angepasst werden: Seit 2015 hätte
       Generali die Renten daher jährlich um etwa 3 Prozent anheben müssen –
       stattdessen fror der Vorstand die Anhebung bei 0,5 Prozent ein.
       
       Der Generali-Vorstand verweist auf eine Ausnahmeregelung, die in alten
       Versorgungsordnungen enthalten sei, für Notfälle. „Grund hierfür war ein
       notwendiger Erneuerungs- und Restrukturierungsprozess der Generali in
       Deutschland“, erklärt Unternehmenssprecher Dirk Brandt am Dienstag auf
       Anfrage der taz. Der besagte Notfall sei „maßgeblich“ durch äußere Faktoren
       wie Niedrigzinsen und staatliche Regulierungen nach der Finanzkrise
       ausgelöst worden.
       
       Doch warum sollen ausgerechnet die Betriebsrentner einen „Beitrag zur
       Stärkung und Zukunftssicherung des Unternehmens“ leisten, wie es der
       Konzernvorstand fordert? Immerhin wird der Konzern 2019 weltweit an die 70
       Milliarden Euro an Beiträgen kassieren. Jene Frage bewegt mittlerweile Land
       auf, Land ab Dutzende Arbeitsgerichte.
       
       „In allen abgeschlossenen Verfahren bekamen die Kläger Recht!“, sagt
       Kussmann. Zudem fällte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mehrere
       Grundsatzurteile zugunsten der Rentner. Generali-Sprecher Brandt gibt
       „diverse Niederlagen“ zu. Der Konzern will aber dennoch Teilerfolge vor
       Gericht errungen haben.
       
       Die Münchner zeigen sich überzeugt davon, dass die Renten-Beschneidung
       „notwendig und richtig war“, um den Konzern zu restrukturieren. Vor diesem
       Hintergrund habe sich der Vorstand entschieden, „die arbeitsrechtliche
       Auseinandersetzung weiter zu führen“.
       
       ## Die Generali spielt auf Zeit
       
       Generali spiele offensichtlich auf Zeit, kritisiert der Hamburger Anwalt
       der Vofü-Rentner, Christoph Welscher. Da das Arbeitsrecht keine
       Sammelklagen zulässt, muss jeder Betriebsrentner sein eigenes Urteil
       erstreiten.
       
       Am Donnerstag ist Kussmann dran. Er ist sicher, dass ihm das
       Landesarbeitsgericht Hamburg Recht geben wird. Zu eindeutig sei eigentlich
       die Rechtslage. Der IT-Fachmann verweist auf das Bundesarbeitsgericht, dass
       Generali sogar „Rechtsbruch“ vorgeworfen habe.
       
       Kommt es so, wie Kussmann erwartet, muss Generali endlich zahlen – nach
       fünf Jahren –, denn eine Revision ist in dieser zweiten Instanz nicht
       möglich. Doch 1.599 weitere Gerichtsverfahren harren weiterhin des
       endgültigen rechtlichen Abschlusses.
       
       11 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hermannus Pfeiffer
       
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