# taz.de -- Vertrauensanwalt in der Türkei verhaftet: Riskante Recherchen
       
       > Bei der Festnahme von Yılmaz S. sind Daten von Asylsuchenden an den
       > türkischen Geheimdienst gelangt. Dafür sind auch die deutschen Behörden
       > verantwortlich.
       
 (IMG) Bild: Yılmaz S. holte im Auftrag der deutschen Botschaft in Ankara Informationen für das Bamf ein
       
       Am 18. November bekam Leyla Birlik einen Anruf von der Polizei. Die
       ehemalige HDP-Abgeordnete aus dem südosttürkischen Şırnak war ein Jahr
       zuvor nach Deutschland geflohen und hatte hier Asyl beantragt. Şırnak war
       während der achtmonatigen Ausgangssperre 2016 zu großen Teilen vom
       türkischen Militär zerstört worden, Birlik war mehrmals festgenommen und in
       Abwesenheit zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Vor fünf Monaten wurde
       ihr Asylantrag in Deutschland bewilligt.
       
       Nun erfuhr Birlik am Telefon, dass persönliche Daten von ihr in den Händen
       des türkischen Geheimdiensts MIT gelandet waren. Die Polizisten teilten ihr
       mit, dass ein Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Ankara
       festgenommen worden sei und bei der Durchsuchung seines Büros Birliks Daten
       gefunden worden seien. Sie sagten, dass sie deswegen besorgt seien und
       Birlik vorsichtig sein solle.
       
       Die Verhaftung des Kooperationsanwalts, der im Auftrag der deutschen
       Botschaft in der Türkei für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (Bamf) Informationen einholte, ist nicht nur außenpolitisch brisant. Denn
       bei seiner Festnahme gelangten nicht nur die persönlichen Daten der
       kurdischen Politikerin Leyla Birlik in den Besitz des türkischen
       Geheimdiensts, sondern offenbar sensible Daten aus laufenden Asylverfahren
       von mehreren hundert Geflüchteten aus der Türkei. Das wirft die Frage auf,
       welche Verantwortung deutsche Behörden dafür tragen, dass Schutzsuchende
       durch fahrlässigen Umgang mit sensiblen Daten in Gefahr gebracht wurden.
       
       Der Anwalt Yılmaz S. war bereits am 17. September von einem Sonderkommando
       des Polizeidirektorats für organisierte Kriminalität in Ankara festgenommen
       worden. Das fünfköpfige Team hatte ihn observiert. Dem Kooperationsanwalt
       wird Spionage vorgeworfen. S. war auf dem Weg zur deutschen Botschaft. Er
       hatte im Auftrag der deutschen Botschaft für das Bamf die Angaben der
       Fluchtgründe von Asylsuchenden überprüft und recherchiert, welche Gefahren
       ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei drohen würden.
       
       Am 18. September berichtete die türkische Tageszeitung Hürriyet über die
       Festnahme des Vertrauensanwalts. Die Nachricht fand weder in den türkischen
       noch in den deutschen Medien weitere Beachtung. Am 19. September erfuhr das
       deutsche Innenministerium, dass der Kooperationsanwalt festgenommen wurde,
       am 25. September wurde das Bundeskriminalamt informiert und per Erlass
       aufgefordert, über die Landeskriminalämter die Betroffenen zu kontaktieren.
       Das teilten die deutschen Behörden vergangene Woche in einer Sondersitzung
       des Innenausschusses mit.
       
       ## 283 weitere Datensätze
       
       Mitte November veröffentlichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung sowie der
       Spiegel ihre Recherchen über die Verhaftung des Vertrauensanwalts. Nun
       schlug der Fall Wellen. Der Präsident des Bamf, Hans-Eckhard Sommer, sprach
       von einem „außenpolitischen Skandal“, die Menschenrechtsorganisation Pro
       Asyl bezeichnete die Festnahme des Anwalts als „größten anzunehmenden
       Unfall“, Außenminister Heiko Maas setzte sich bei seinem türkischen
       Amtskollegen Mevlüt Çavuşoğlu für eine schnelle Lösung ein. Die Opposition
       forderte umfassende Aufklärung des Schadensausmaßes.
       
       Bei der Festnahme habe Yılmaz S. 47 Akten zu laufenden Asylverfahren bei
       sich getragen, von denen 83 Personen betroffen seien, sagten die Behörden
       im Innenausschuss des Bundestags. Bei der Durchsuchung seines Büros seien
       weitere 283 Akten beschlagnahmt worden. Welche Daten in den Akten standen,
       ist nicht bekannt, es handelt sich laut dem Bamf jedoch nicht um die
       Asylakten.
       
       Leyla Birlik wurde erst zwei Monate nach der Festnahme des
       Vertrauensanwalts informiert, dass auch ihre persönlichen Daten sich unter
       den beschlagnahmten Akten befinden. Sie fragt sich, warum das Bamf ihre
       Fluchtgründe bei den türkischen Behörden nachgeprüft hat – schließlich sind
       die Verfahren, die gegen sie eingeleitet wurden, öffentlich zugänglich.
       Über Birliks Festnahmen berichteten türkische Medien. Vor allem aber
       versteht sie eines nicht: „Dass Monate, nachdem ich meine
       Aufenthaltsgenehmigung bekommen habe, meine Akte im Büro des Anwalts
       aufbewahrt wird, finde ich nicht richtig“, sagt sie. „Die Behörden tragen
       eine Verantwortung. Das ist nachlässig, meine Daten hätten gelöscht werden
       müssen.“
       
       Das Bamf antwortet auf Anfrage von taz gazete, Kooperationsanwälte hätten
       „weder Einsicht in noch Zugriff zu Asylakten“. Das Bundesamt übermittle
       keine Asylakten an das Auswärtige Amt, sondern „ausgewählte Informationen,
       die für das Erkenntnisinteresse wichtig sind“. Im Innenausschuss teilte das
       Auswärtige Amt mit, für die Anfragen die Grunddaten der Person ohne
       Anschrift mit der Kurzbeschreibung des Sachverhalts geschickt zu bekommen.
       Die Zusammenarbeit mit Kooperationsanwälten stelle eine europaweit gängige
       Praxis dar, so das Bamf.
       
       ## Die Gefahr, dass sensible Daten in falschen Händen landen
       
       Der Anwalt von Yılmaz S., Levent Kanat, bestätigt, dass die Kooperation von
       Auslandsvertretungen mit Vertrauensanwälten üblich ist. Die Türkei habe
       Kenntnis davon, deshalb bezeichnet Kanat den Spionagevorwurf als haltlos.
       Weil die Akte seines Mandanten als geheim eingestuft ist, kann er nicht
       viel sagen. Doch er erklärt taz gazete gegenüber, wie die deutsche
       Botschaft mit dem Vertrauensanwalt zusammenarbeitete: Die Botschaft bekam
       vom Auswärtigen Amt Rechercheanfragen mit Akten, die sie Yılmaz S. zur
       Überprüfung gab. S. holte die angefragten Informationen bei der
       Staatsanwaltschaft ein.
       
       Das sei ein Recht, das jeder Anwalt in Anspruch nehmen könne. Manche
       Rechercheaufträge gab S. an seinen Kollegen, den Rechtsanwalt Baki D. in
       Diyarbakır, weiter. D. arbeitete nicht für die deutsche Botschaft, doch er
       unterstützte S. bei manchen Anfragen. Er wurde im September ebenfalls
       festgenommen, jedoch nach wenigen Tagen unter Sicherheitsauflagen wieder
       freigelassen.
       
       „Es ist datenschutzrechtlich problematisch, dass die Daten einer Person,
       die in Deutschland Schutz sucht, in die Hände der türkischen Polizei
       gelangen“, sagt Leyla Birliks Anwalt Dogan Akin. Die Daten seiner Mandantin
       seien besonders sensibel, weil sie als ehemalige Abgeordnete eine Person
       des öffentlichen Lebens sei. „Sobald Daten an dritte Personen gegeben
       werden, besteht die Gefahr, dass sie in den falschen Händen landen.“
       
       Auch der Rechtsanwalt und Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen,
       Dündar Kelloğlu, sagt, dass die Übermittlung von Daten zur Recherche in
       ihrem Herkunftsland „absolut im Widerspruch zum Datenschutz“ stehe. Das
       Asylrecht verlange von den Schutzsuchenden nicht, dass sie ihre
       Fluchtgründe nachweisen, sondern nur, dass sie „glaubhaft machen, dass sie
       in der Türkei einer politischen Verfolgung ausgesetzt sind“, betont er. Das
       heißt, Geflüchtete müssen im Asylverfahren keine Beweise bringen, sondern
       nur glaubhaft erklären, dass sie in ihrem Herkunftsland verfolgt wurden.
       
       Seit dem Putschversuch im Juli 2016 ist das Bamf Kelloğlu zufolge von
       diesem Grundsatz abgerückt und verlangt Nachweise im Herkunftsland. Er
       wirft dem Bundesamt eine Haltung des Misstrauens vor. „Vor dem
       Putschversuch waren solche Recherchen eine absolute Ausnahme“, sagt er,
       „inzwischen ist das zu einer Regel geworden, es werden reihenweise
       Rechercheaufträge gestellt.“ Er geht davon aus, dass der Spionagevorwurf
       nun ein Vorwand der Türkei war, an die Daten von Asylsuchenden in
       Deutschland zu kommen.
       
       ## Ein innenpolitischer Skandal
       
       Die Praxis der Vertrauensanwälte müsse grundsätzlich geprüft werden,
       fordert die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz
       Polat. „Es muss die Ausnahme bleiben, dass man die Beweislage im
       Herkunftsland überprüfen lässt. Das sind hoch sensible Daten.“ Seit dem
       Amtsantritt des Bamf-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer im Juni 2018 scheine
       es eine systematische Misstrauenskultur beim Bamf zu geben.
       
       „Das ist nicht nur ein außenpolitischer, sondern vor allem auch ein
       innenpolitischer Skandal“, sagt Polat taz gazete. Sie fordert eine
       umgehende Aufklärung der gesamten Dimension der betroffenen Fälle. „Das
       Bamf versucht jetzt die Verantwortung auf das Auswärtige Amt zu schieben,
       indem sie von einem außenpolitischen Skandal sprechen und die eigene
       Verantwortung von sich weisen. Das Bamf darf sich hier nicht aus der Affäre
       ziehen“, sagt sie.
       
       Die Betroffenen, deren Daten an die türkischen Behörden gelangten, werden
       nicht abgeschoben, hieß es im Innenausschuss am vergangenen Mittwoch. In 27
       Fällen habe das Bamf ohnehin Schutz gewährt, sagte der SPD-Innenpolitiker
       Lars Castellucci der dpa nach der Sitzung. 18 Anträge seien nachträglich
       bewilligt worden. In zwei weiteren Fällen liege zwar kein Asylgrund vor,
       mit einer Abschiebung müssten die Betroffenen aber dennoch nicht rechnen.
       
       Leyla Birlik weiß bis heute nicht, welche Daten in die Hände des
       Geheimdiensts gelangt sind. Sie hat das Bamf um eine Erklärung gebeten.
       „Geht es um meine ganze Akte, alle meine Aussagen?“ Eine Antwort auf diese
       Fragen hat sie vom Bamf bisher nicht erhalten.
       
       3 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Kimmerle
       
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