# taz.de -- Kopftuchverbot für Schülerinnen in NRW: Kopftücher bleiben erlaubt
       
       > In NRW wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen geben. Die
       > NRW-Regierung beerdigt Pläne für ein Verbot bei Schülerinnen unter 14
       > Jahren.
       
 (IMG) Bild: In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen geben
       
       Berlin taz | Serap Güler (CDU), die Integrations-Staatssekretärin von
       Nordrhein-Westfalen, hat das Thema aufgebracht und durfte es jetzt auch
       wieder beerdigen: In NRW wird es kein Kopftuchverbot für Schülerinnen
       geben. „Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten“, sagte sie
       in einem Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Stattdessen
       sollen Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen
       systematisch verbessert werden.
       
       Ausgangspunkt der Diskussion war der Plan der österreichischen
       ÖVP-FPÖ-Regierung, ein Kopftuchverbot für Grundschulen einzuführen. Güler
       begrüßte dies im April 2018 auf ihrer Facebook-Seite und sprach von einem
       „guten Vorhaben“. Kopftücher seien bei ganz jungen Mädchen „keine
       Religionsausübung“, sondern „pure Perversion“, weil die Mädchen dadurch
       „sexualisiert“ würden.
       
       Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) wurde [1][durch den Vorstoß]
       seiner Staatssekretärin überrascht, unterstützte sie dann jedoch ebenso wie
       Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Stamp sagte, die Landesregierung
       werde „prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also
       bis zum 14. Lebensjahr, zu untersagen“. Tatsächlich besteht auch aus streng
       muslimisischer Sicht erst ab der weiblichen Pubertät die religiöse Pflicht,
       ein Kopftuch zu tragen.
       
       Der Vorstoß Gülers löste allerdings auch Widerspruch aus. Eine solches
       Verbot könne dazu beitragen, „dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und
       diskriminiert fühlen“, sagte etwa Christine Lüders, die Leiterin der
       Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
       
       ## Keine Lust auf Rechtsstreit
       
       Für Güler gaben jetzt verfassungsrechtliche Argumente den Ausschlag. „Es
       ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die
       Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht
       Bestand haben würde“, sagte sie der WAZ. Ein langer Rechtsstreit helfe aber
       niemandem weiter.
       
       Für die [2][Organisation „Terre des Femmes“] hatte der konservative
       Verfassungsrechtler Matin Nettesheim im August 2019 ein Gutachten
       geschrieben, wonach Kopftuchverbote für junge Mädchen keine Grundrechte
       verletzten. Bis zum 14. Lebensjahr verfügten Kinder gar nicht über die
       intellektuellen Fähigkeiten für ein „glaubensorientiertes Leben“. Außerdem
       entnahm Nettesheim dem Grundgesetz eine Pflicht, Kinder „zur Freiheit“ zu
       erziehen.
       
       Bisher hat das Bundesverfassungsgericht nur über Kopftücher bei Lehrerinnen
       und Erzieherinnen entschieden. Hier seien generelle Verbote unzulässig. In
       den nächsten Monaten wird Karlsruhe über das Kopftuch bei Richterinnen
       urteilen. Kopftuchverbote bei Kindern waren bisher kein Thema, weil es in
       Deutschland noch kein derartiges Verbot gibt.
       
       Wie viele Schülerinnen und Kita-Kinder in NRW überhaupt ein Kopftuch
       tragen, konnte die Landesregierung im Vorjahr auf Anfrage der Grünen nicht
       sagen.
       
       9 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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