# taz.de -- Verfassungsgericht gegen Gewerkschaft: Zu klein, darf nicht mitmachen
       
       > Eine neue Minigewerkschaft ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht
       > urteilt, dass sie nicht genügend Mitglieder hat, um tariffähig zu sein.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Karlsruhe taz Die Neue Assekuranz-Gewerkschaft (NAG) kann auch weiter keine
       Tarifverträge abschließen. Eine Klage der Gewerkschaft, die Beschäftigte
       aus der Versicherungsbranche vertritt, scheiterte jetzt beim
       Bundesverfassungsgericht. Die Tariffähigkeit dürfe von der
       Durchsetzungsfähigkeit, insbesondere der Mitgliederzahl, abhängig gemacht
       werden, so das Gericht.
       
       Die NAG wurde 2010 von enttäuschten Verdi-Mitgliedern gegründet, die die
       [1][private Krankenversicherung] (PKV) bewahren wollen. Verdi dagegen
       fordert eine einheitliche Bürgerversicherung und damit die Abschaffung der
       PKV. Die NAG ist keine arbeitgebernahe („gelbe“) Gewerkschaft, sondern
       versteht sich als streitbare Beschäftigten-Vertretung. Wieviele Mitglieder
       die NAG unter den rund 300.000 Beschäftigten der Versicherungsbranche hat,
       will sie aber nicht sagen.
       
       2015 stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen fest, dass die NAG keine
       tariffähige Gewerkschaft ist. Die NAG sei zu schwach. Nach Schätzung der
       Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), die das Statusverfahren
       beantragt hatte, bestand die NAG damals nur aus rund 500 Mitgliedern.
       
       ## Auch Verdi ist nur schwach organisiert
       
       Verdi hat nach eigenen Angaben 17.000 Mitglieder in der
       Versicherungsbranche, zu der rund 300.000 Beschäftigte gehören. Der
       Organisationsgrad ist also auch bei Verdi schwach. Allerdings hat Verdi mit
       knapp zwei Millionen Mitgliedern einen starken Apparat, der auch schwach
       organisierten Branchen zugute kommt.
       
       Die NAG erhob gegen das hessische Urteil Verfassungsbeschwerde. „Wie soll
       eine Organisation wachsen, wenn ihr wesentliche Rechte wie die
       Tariffähigkeit vorenthalten werden?“, fragten die
       Assekuranz-Gewerkschafter. An die Tariffähigkeit sind auch noch andere
       Gewerkschafts-Rechte geknüpft. So können externe NAG-Funktionäre derzeit
       nicht an Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen teilnehmen. Die
       NAG kann auch nicht bei der Wahl externer Aufsichtsratsmitglieder
       kandidieren.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hielt nun an der bisherigen Rechtsprechung
       fest und lehnte die NAG-Klage ab. Tariffähig kann eine Gewerkschaft damit
       weiterhin nur sein, wenn sie eine „gewisse Durchsetzungskraft“ gegenüber
       der Arbeitgeberseite hat. Sonst wäre eine Gewerkschaft vom guten Willen der
       Arbeitgeber und anderer Gewerkschaften abhängig. Das LAG Hessen durfte
       dabei auch auf die Größe und Zusammensetzung der Mitgliedschaft abstellen,
       so die Verfassungsrichter. Es sei „nachvollziehbar“, dass bei einem
       Organisationsgrad von weit unter einem Prozent der Beschäftigten keine
       ausreichende Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern bestehe.
       
       Verdi begrüßte den Beschluss. „Es ist nicht im Interesse der Beschäftigten,
       wenn sehr kleine Organisationen Tarifverträge abschließen könnten“, sagte
       Martina Grundler, die Fachgruppenleiterin Versicherungen.
       
       Die NAG gibt aber noch nicht auf und will jetzt den Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. „Die NAG will auch auf
       jeden Fall weitermachen“, sagte Marco Nörenberg, der Vorsitzende des
       NAG-Gewerkschaftsrats. Verdi ziehe sich immer mehr aus der
       Versicherungsbranche zurück. Das Rückgrat der NAG seien die „weit über
       hundert“ zur NAG gehörenden Betriebsrats-Mitglieder. Für die Kandidatur zum
       Betriebsrat kommt es nicht auf Streik- und Tariffähigkeit an. (Az.: 1 BvR
       1/16)
       
       22 Nov 2019
       
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