# taz.de -- Mutmaßliche IS-Anhängerin: Festnahme am Frankfurter Flughafen
       
       > Die Türkei macht ernst mit der Abschiebung von IS-AnhängerInnen. Am
       > Freitag landen zwei Frauen in Frankfurt, eine wird umgehend festgenommen.
       
 (IMG) Bild: Am Freitagabend waren zwei von der Türkei abgeschobene Frauen in Frankfurt gelandet
       
       Karlsruhe/Berlin dpa | Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche
       IS-Anhängerin nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland
       festnehmen lassen. Ihr werde unter anderem Mitgliedschaft in der
       ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS)
       vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dazu am Samstag
       mit. Auf dem Frankfurter Flughafen waren am Freitagabend [1][zwei von der
       Türkei abgeschobene Frauen] mit einem Linienflug angekommen. Aus
       Sicherheitskreisen hieß es, Beamte des Bundeskriminalamts seien an Bord
       gewesen.
       
       Die Bundesanwaltschaft wirft der festgenommenen Frau vor, Ende 2014 nach
       Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe
       sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den
       Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten
       Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt verrichtet, damit sich ihr
       Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige
       habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines
       Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach Syrien
       umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in
       Gewahrsam genommen.
       
       Die Frau sollte noch am Samstag dem Ermittlungsrichter beim
       Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls
       und den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Am Donnerstag
       hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin
       abgeschoben.
       
       Die Türkei hatte am Montag öffentlich die [2][Abschiebung mehrerer
       deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger] in dieser Woche angekündigt. Anfang
       Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die
       Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der YPG geführten Syrischen
       Demokratischen Kräfte SDF bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende
       IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF
       trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle
       IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa.
       
       ## Nicht alle Rückkehrer können strafrechtlich verfolgt werden
       
       Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach
       dpa-Informationen eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von
       Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß
       demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam.
       Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden.
       Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten syrischen Gefangenenlager Ain
       Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben.
       
       Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in
       Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die
       Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der
       Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer
       in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder
       sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.
       
       Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer
       ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des
       Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“
       voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der
       oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum
       Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern
       unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein.
       Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder
       ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder
       Hinrichtungen zugeschaut hatten.
       
       16 Nov 2019
       
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