# taz.de -- Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz: Frauen als Beute
       
       > Eine Ex-Mitarbeiterin der Ärztekammer Hamburg erhebt schwere Vorwürfe:
       > Ein Kollege habe sie jahrelang belästigt, die Kammer habe sie nicht
       > geschützt.
       
 (IMG) Bild: Kein Einzelfall: Grenzüberschreitendes Verhalten am Arbeitsplatz
       
       Hamburg taz | Zum Strafprozess war es nicht gekommen, die
       Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt. Dabei besteht
       eigentlich kein Zweifel, dass Sven C. seine Kollegin Miriam M. (Name
       geändert) sexuell belästigt hat. Es sei nur nicht zu beweisen gewesen, sagt
       der Richter und Vizepräsident des Arbeitsgerichts, Oliver Krieg. M. hat
       einen zweiten Anlauf gestartet und klagt nun vor dem Arbeitsgericht gegen
       ihren früheren Arbeitgeber, die Ärztekammer.
       
       Über Jahre hinweg habe der Kollege gegenüber M. sexuelle Anspielungen
       gemacht, ihr anzügliche Whatsapp-Nachrichten geschickt, sie zweimal gegen
       ihren Willen geküsst und ihr unter die Bluse und in den Schritt gefasst. So
       stellt es die Klägerin dar. C. bestreitet alles, bis auf einen Kuss, zu dem
       es seiner Meinung nach aber anders kam, als die Klägerin es schildert.
       
       Das Arbeitsgericht befasst sich aber nicht mit den Vorgängen an sich – die
       waren Gegenstand des bereits eingestellten Strafverfahrens. Stattdessen
       geht es um die Frage: Hat die Ärztekammer genug getan um ihre Mitarbeiterin
       zu schützen? Dazu ist sie laut dem [1][Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz]
       verpflichtet. Das könnte zum Beispiel bedeuten, den Täter abzumahnen, zu
       versetzen oder ihm zu kündigen. Aber nichts dergleichen passierte.
       
       Die Ärztekammer, vertreten durch die Vizepräsidentin Birgit Wulff und ihren
       Rechtsanwalt, ist sich sicher, angemessen auf die Vorwürfe reagiert zu
       haben. Man hätte ja auch die Verhältnismäßigkeit wahren müssen – „die
       Ärztekammer ist keine Ermittlungsbehörde“, sagt deren Anwalt.
       
       ## Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
       
       Die Arbeitgeberin habe M. von allen Terminen freigestellt, bei denen C.
       anwesend war, außerdem habe sie C. ein Kontaktverbot auferlegt. Nach einem
       taz-Artikel im September 2018, der kritisierte, dass C. keine
       arbeitsrechtlichen Konsequenzen spüren musste, verschickte der damalige
       Kammerchef Frank Ulrich Montgomery außerdem ein Schreiben an alle
       Mitarbeiter*innen, in dem er darlegte, dass er [2][nicht untätig] gegenüber
       den Übergriffen sei.
       
       Aus Sicht der Klägerin sind die Maßnahmen „Feigenblätter“, die einen
       Missstand überdecken sollen. Es habe eine „Atmosphäre geherrscht, in der
       Frauen als Beute gesehen wurden“, zitiert der Richter die Vorwürfe der
       Klägerin. M.s Anwalt Joachim Breu kritisiert zudem, dass dem Täter zu
       keinem Zeitpunkt gesagt worden sei, welches Verhalten er gegenüber M. zu
       unterlassen habe – nur, dass er den Kontakt meiden solle. „So wurde ihm
       vermittelt, er dürfe weiterhin übergriffig sein, nur eben nicht gegenüber
       denen, die sich beschwert haben“, so Breu.
       
       Zwei weitere Mitarbeiterinnen der Ärztekammer hatten ihrer Arbeitgeberin
       Belästigungen durch C. gemeldet. Geklagt haben sie nicht – was daran liegen
       könnte, dass sie, anders als M., die bereits gekündigt hat, noch bei der
       Ärztekammer arbeiten. Die Fälle interessieren das Gericht aber – die
       Verhandlung endet mit der Anweisung an die Ärztekammer, vorzutragen, was
       sie über diese anderen beiden Fälle weiß.
       
       ## Der Mann arbeitet weiter
       
       Für Editha Maßberg, Beraterin und Projektleiterin bei der
       [3][Beratungsstelle „read“] für Opfer von Diskriminierung aufgrund des
       Geschlechts, ist das ein positives Signal. Der Fall sei klassisch: „Es wird
       als Einzelfall verhandelt, was offensichtlich kein Einzelfall ist“, sagt
       sie. Das Verhalten der Ärztekammer sei ebenfalls im negativen Sinne
       exemplarisch: „Der Mann arbeitet weiter, ohne Konsequenzen zu spüren. Die
       Frau musste gehen.“
       
       Am fünften Februar soll der Prozess weitergehen. Ein Vergleich zwischen den
       Streitparteien ist aussichtslos: Die Ärztekammer würde sich nur darauf
       einlassen, wenn M. sich zur Verschwiegenheit verpflichtete. Es ist das
       einzige Mal, dass M. im Gerichtssaal selbst ihre Stimme hebt: „Auf keinen
       Fall!“, sagt sie.
       
       20 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__12.html
 (DIR) [2] /Vorwuerfe-gegen-Hamburger-Aerztekammer/!5533446
 (DIR) [3] http://adb-hamburg.de/read/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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