# taz.de -- Justizskandal in Norwegen: Jahrelang falsch gehandelt
       
       > Die Sozialbehörde entschied über Sozialleistungen anhand von Richtlinien,
       > die gegen geltendes Recht verstießen. Das will niemandem aufgefallen
       > sein.
       
 (IMG) Bild: Der falsche Vorwurf Sozialbetrug brachte 36 Personen ins Gefängnis
       
       Stockholm taz | „Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung ganz
       ungemein“, lautet ein althergebrachtes Juristensprichwort – von dem man in
       Norwegen allerdings nicht viel zu halten scheint. Sieben Jahre lang
       entschieden hier die Sozialbehörden aufgrund von Richtlinien, die gegen
       geltendes Recht verstießen.
       
       Tausende dürften betroffen sein, haben Sozialleistungen gegen geltendes
       Recht nicht ausgezahlt bekommen oder mussten sich sogar vor Gerichts wegen
       Sozialbetrugs verantworten. Die Entscheidungen wurden von 23 Gerichten bis
       hin zum obersten Gerichtshof abgesegnet, weil sich anscheinend weder
       RichterInnen noch Staats- oder Rechtsanwälte die Mühe machten, auch nur
       einen Blick in die Gesetzgebung selbst zu werfen. Nun sprechen Medien von
       einem der größten Justizskandale in der norwegischen Geschichte.
       
       Es geht um [1][europäisches Sozialrecht]. In Norwegen, das zwar nicht
       EU-Mitglied ist, in dem aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums
       dieses Recht ebenfalls gilt, trat am 1. Juni 2012 eine Verordnung in Kraft.
       Vereinfacht gesagt besagt sie, dass Menschen, die Anspruch auf spezifische
       Sozialleistungen nach nationalem Recht haben, das Recht auf diese nicht
       durch einen auch längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Land verlieren.
       Nach norwegischem Recht war solcher Rechtsverlust bis dahin die Regel.
       
       Auf diese Rechtsfolge wies die Regierung in Oslo mit einer öffentlichen
       Bekanntmachung vom 27.10.2012 auch ausdrücklich hin. An NAV, der
       zuständigen Behörde für Arbeitsmarkt- und Sozialleistungen, scheint diese
       Änderung aber unbemerkt vorübergegangen zu sein. Wie am gesamten
       Justizsystem.
       
       ## Mindestens 48 Strafverfahren wegen Sozialbetrugs
       
       Jedenfalls wurden auch nach 2012 Tausenden ihre Sozialleistungen wie
       Kranken-, Pflegegeld oder Erwerbsminderungsrente gestrichen, wenn sie sich
       längere Zeit in einem anderen EU-Land aufhielten. Stellte NAV dies erst
       nachträglich fest, gab es nicht nur teilweise sechsstellige
       Rückzahlungsforderungen. Es wurden auch mindestens 48 Strafverfahren wegen
       Sozialbetrugs durchgeführt. 36 Personen wurden wegen solcher Straftaten
       verurteilt und sie mussten Haftstrafen von bis zu acht Monaten Dauer
       absitzen.
       
       In den bisher durch Medien bekannt gewordenen Einzelfällen legten die
       Gerichte dabei den fälschlicherweise Verurteilten ironischerweise
       ausgerechnet durchweg zur Last, sich nicht ausreichend über die Rechtslage
       informiert zu haben. Beispielsweise wurde ein 35 Jahre alter finnischer
       Staatsbürger 2016 zu 55 Tagen Haft wegen Sozialbetrug verurteilt, weil er
       Erwerbsminderungsrente in Höhe von umgerechnet etwa 50.000 Euro bezogen
       hatte, während er bei seiner Familie in Finnland wohnte. Dass er dies aus
       Gesundheitsgründen und auf Anraten seines Arztes getan hatte, akzeptierte
       das Gericht nicht als Entschuldigung.
       
       Ebenfalls wegen Bezugs von Erwerbsminderungsrente wurde noch im September
       dieses Jahres ein 38-Jähriger zu zwei Monaten Haft verurteilt, weil er
       während des Leistungsbezugs zeitweise bei seiner Verlobten in Ungarn
       weilte.
       
       Dabei sind jedenfalls alle ab 2017 ergangenen Entscheidungen besonders
       fragwürdig. Am Montag gestand NAV zu, man habe „nach gründlicher
       juristischer Analyse“ festgestellt, dass man geltendes Recht falsch
       ausgelegt habe. Einen Tag später stellte sich aber heraus, dass die Behörde
       spätestens seit 2017 mindestens neunmal ausdrücklich von einer Instanz, die
       für Widersprüche gegen ihre ablehnenden Entscheidungen zuständig ist, auf
       ihr rechtswidriges Handeln hingewiesen worden war. Man entschied
       stattdessen weiterhin wie bisher und informierte weder die Regierung noch
       die Gerichte.
       
       ## „Eine unglaublich peinliche Geschichte“
       
       „Eine unglaublich peinliche Geschichte für das gesamte Justizwesen“,
       kommentiert Jan Fridthjof Bernt, Juraprofessor an der Universität Bergen
       und Verwaltungsrechtsexperte. Nachträglich sei es ein Rätsel, warum nicht
       nur RichterInnen mehrerer Instanzen und Staatsanwälten, sondern auch den
       Rechtsanwälten, die Angeklagte und Mandanten in solchen Verfahren vertreten
       hatten, nichts aufgefallen war. Das wundere ihn auch, meint Marius
       Dietrichson vom Anwaltsverband: „Wir müssen uns wohl alle an die Nase
       fassen. Gerichte, Anklagebehörde und Verteidiger.“
       
       Generalstaatsanwalt Tor-Aksel Busch sprach von einem in der bisherigen
       Rechtsgeschichte des Landes „einmaligen Vorgang“ und kündigte eine
       Wiederaufnahme der entsprechenden Verfahren, Kompensation,
       Haftentschädigung und Erstattung aller fehlerhaft eingezogenen Gelder an.
       
       [2][Ministerpräsidentin Erna Solberg] beklagte: „So etwas darf in Norwegen
       nicht passieren. Das ist ganz einfach ungerecht und schlecht.“ Die
       oppositionelle Linkspartei spricht von „Katastrophe“ und fordert nicht nur
       den Rücktritt der Chefin der NAV, der zuständigen Behörde für Arbeitsmarkt-
       und Sozialleistungen, sondern kündigt auch ein mögliches Misstrauensvotum
       gegen Arbeitsministerin Anniken Hauglie an.
       
       Offiziell nennt NAV bislang eine Zahl von rund 2.400 durch die „fehlerhafte
       Auslegung“ Betroffener. Olav Lægreid, Anwalt und Sozialrechtsexperte: „Ich
       rechne eher mit 10.000.“
       
       30 Oct 2019
       
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 (DIR) Reinhard Wolff
       
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