# taz.de -- Datenschutz bei Google Street View: Häuserfassaden verpixeln erschwert
       
       > Bislang hat der Google-Konzern Bilder seines Dienstes Street View aus
       > Deutschland vor Erscheinen auf Wunsch verpixelt. Das könnte sich bald
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Google präferiert eine klare Sicht auf Häuserfassaden
       
       BERLIN taz | Google möchte Bilder seines Panoramadienstes Street View
       veröffentlichen, ohne dass Bewohner:innen im Vorfeld die Möglichkeit haben,
       Hausfassaden verpixeln zu lassen. Die Frage, ob das möglich ist, hat das
       Unternehmen dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten gestellt, wie die
       Behörde bestätigte. Zuerst [1][berichtet hatte über den Vorstoß die Welt am
       Sonntag].
       
       In der Vergangenheit galt für Googles Street View in Deutschland folgende
       Praxis: Wurden Fotos aufgenommen, hatten Bewohner:innen die Möglichkeit,
       bereits vor der Veröffentlichung der Bilder zu widersprechen und damit ein
       Verpixeln der Hausfassade zu erwirken. Auf dieses Verfahren hatte sich die
       hamburgische Datenschutzbehörde vor knapp zehn Jahren mit Google geeinigt,
       als die Veröffentlichung von Bildern aus deutschen Städten anstand. Damals
       hatte Google in einem [2][Blog-Eintrag] berichtet, dass knapp 3 Prozent der
       Haushalte von der Vorab-Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht hätten.
       Nun würde Google auch hierzulande gerne die Praxis aus anderen Ländern
       übernehmen: Dort ist es üblich, einen Widerspruch erst nach
       Veröffentlichung der Bilder entgegenzunehmen.
       
       Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage kritisierte den Vorstoß von
       Google. „Die gebärden sich, als würde ihnen das Internet gehören, und jetzt
       auch noch, als würde ihnen die physische Welt gehören oder zumindest das
       Recht, sie zu digitalisieren.“ Bei einem nachträglichen Widerspruch müssten
       Betroffene laufend prüfen, ob ein Bild von ihrem Wohnort veröffentlicht
       wurde – ein nicht unerheblicher Aufwand
       
       ## Frage der Zuständigkeit
       
       Wahrscheinlich ist, dass Google mit seinem Anliegen durchkommt. Eine
       Sprecherin des Hamburger Datenschutzbeauftragten erklärte, dass sich die
       Situation seit 2010 geändert habe: Damals sei Street View „hoch umstritten“
       gewesen und habe Pilotcharakter gehabt. Heute seien die Herausforderungen
       zum Schutz der Privatsphäre komplexer.
       
       Dazu kommt: Es ist gut möglich, dass der hamburgische
       Datenschutzbeauftragte überhaupt nicht mehr zuständig ist. Denn die
       europäische Datenschutzgrundverordnung, die im vergangenen Jahr wirksam
       geworden ist, hat auch die Zuständigkeiten neu sortiert. Und die für die
       Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle ist vermutlich die Google
       Limited mit Hauptsitz in Irland – und die irische Datenschutzaufsicht wird
       vermutlich nicht eine deutsche Sonderlösung fortführen wollen. Die Frage
       nach der Verantwortlichkeit wird laut der Hamburger Behörde derzeit
       geklärt.
       
       Google ließ Fragen der taz zu dem Thema bis Redaktionsschluss offen. Der
       hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigte an, das Thema im November in
       den Europäischen Datenschutzausschuss zu bringen. Auf Basis der
       Datenschutzgrundverordnung sollen dann EU-weit einheitliche Standards für
       Panoramadienste entwickelt werden.
       
       21 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.welt.de/wirtschaft/article202151416/Datenschutz-Muss-Google-bald-Haeuser-nicht-mehr-verpixeln.html?wtrid=onsite.onsitesearch
 (DIR) [2] https://europe.googleblog.com/2010/10/how-many-german-households-have-opted.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
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